In seiner heutigen Sondersitzung hat der Bundesrat das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus gebilligt. Es schafft die Voraussetzungen dafür, dass sich Deutschland an europäischen Maßnahmen zur Unterstützung von Euroländern beteiligen kann, um deren drohende Zahlungsunfähigkeit im Notfall durch Kredite abzuwenden. Ziel ist es, dadurch die Finanzstabilität in der Währungsunion sicherzustellen.
An dem geplanten Rettungsschirm mit einem Gesamtvolumen von 750 Milliarden Euro soll Deutschland Garantien bis zu 123 Milliarden Euro übernehmen. Bei unvorhergesehenem oder unabweisbarem Bedarf kann die Garantieermächtigung mit Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages um 20 Prozent überschritten werden.
Der Bundestag hatte das Gesetz nach nur dreitägiger Beratung am heutigen Vormittag beschlossen und direkt im Anschluss dem Bundesrat vorgelegt. Da dieser auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet hat, kann das Gesetz nunmehr dem Bundespräsidenten zur Verkündung zugeleitet werden.
Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus
Drucksache 298/10 (Beschluss)
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