Redaktionsschluss: Dienstag, 1. Juni 2010, 11.00 Uhr
TOP 4 | Unterhaltsvorschussrecht |
TOP 5 | Zentrales Testamentsregister |
TOP 3 b | Stärkung der Photovoltaikindustrie |
TOP 6 | Verbot der Kinderarbeit |
TOP 7 | Überprüfung des Umsatzsteuerrechts |
TOP 8 | Illegale Waffen |
TOP 9 | Reglementierung von Prostitutionsstätten |
TOP 10 | Förderung erneuerbarer Energien |
TOP 3 a | Vergütung solarer Strahlungsenergie |
TOP 11 a+b | Organisation der Jobcenter |
TOP 14 a | Ausbildungsförderung |
TOP 15 | Stipendienprogramm |
TOP 24 | Europäische Bürgerinitiative |
Tagesordnungspunkt 4
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Verbesserung des Vollzugs im Unterhaltsvorschussrecht
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Drucksache 276/10
Baden-Württemberg möchte eine Ungleichbehandlung im Unterhaltsvorschussrecht beseitigen.
Mit den Leistungen des Unterhaltsvorschussgesetzes werden Kinder alleinstehender Elternteile finanziell unterstützt, wenn der andere Elternteil sich der Pflicht zur Zahlung von Unterhalt ganz oder teilweise entzieht. Dazu gewährt es Kindern von Alleinerziehenden bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres Unterhaltszahlungen in Höhe des Mindestunterhalts.
Nach Darstellung des antragstellenden Landes sind in diesem Zusammenhang Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften im Vergleich zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften bisher schlechter gestellt. Die (Wieder-)Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft des Elternteils, bei dem das Kind lebt, führe zum Leistungsausschluss. Dagegen lasse die Eingehung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft den Leistungsanspruch unberührt.
Der Gesetzentwurf sieht daher die Erweiterung des Leistungsausschlusses auf alle Fälle der Bildung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft des alleinerziehenden Elternteils mit einer anderen volljährigen Person vor. Mit dem Entwurf möchte Baden-Württemberg auch die Möglichkeiten der Unterhaltsvorschussstellen zur Durchsetzung eines Rückgriffsanspruchs ausweiten und verbessern. Hierzu ist die Einführung eines automatisierten Datenabgleichs und Kontenabrufs vorgesehen. Dieser soll es den zuständigen Behörden ermöglichen, die finanzielle Situation des säumigen Elternteils überprüfen zu können.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 276/1/10
Der Ausschuss für Familie und Senioren sowie der Ausschuss für Frauen und Jugend empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf auf die Verbesserungen beim Rückgriffsanspruch der Unterhaltsvorschussstellen zu begrenzen. Aus Sicht der Ausschüsse sind nichteheliche Lebensgemeinschaften nicht mit der Ehe gleichzusetzen. Der genannten Benachteiligung verheirateter Elternteile durch den Leistungsausschluss beim Unterhaltsvorschuss stünden Rechtsfolgen der Ehe gegenüber, die die Situation der Betroffenen deutlich verbesserten.
Der Finanz- und der Innenausschuss empfehlen, den Gesetzentwurf unverändert beim Bundestag einzubringen.
Tagesordnungspunkt 5
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt
Drucksache 247/10
Die antragstellenden Länder möchten das Verfahren in Nachlasssachen verbessern und damit unter anderem die Amtsgerichte und Notare entlasten. Nach Ansicht der Antragsteller nutzt das gegenwärtige Mitteilungswesen die möglichen Effizienzgewinne durch moderne Kommunikations- und Speichermedien nicht hinreichend aus. Der jeweilige Verwahrungsort relevanter Urkunden sei dezentral bei ca. 5.200 Stellen auf Karteikarten registriert. Komplizierte Meldewege, veraltete Daten und Kapazitätsgrenzen der Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin führten zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten. An europäischen Bestrebungen zur Vernetzung von Registern über erbfolgerelevante Erklärungen könne sich Deutschland daher bislang nicht beteiligen.
Die antragstellenden Länder schlagen aus diesen Gründen vor, ein elektronisch geführtes zentrales Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer einzurichten und die vorhandenen Daten in dieses zu überführen. Um den Vollbetrieb binnen kurzer Frist zu gewährleisten, seien in den ersten fünf Jahren des Betriebs schätzungsweise 15 Millionen karteikartengebundene Verwahrungsnachrichten elektronisch zu erfassen.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 247/1/10
Der federführende Rechts- und der Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Auch der Innenausschuss spricht sich für eine Einbringung aus. Er möchte jedoch verhindern, dass in den Entwurf bereits jetzt eine Verpflichtung zum dauerhaften Verbleib der sogenannten Nichtehelichenkarteien bei den Standesämtern aufgenommen wird.
Tagesordnungspunkt 3 b
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Innovationskraft der in Deutschland ansässigen Photovoltaikindustrie
Antrag des Landes Brandenburg
Drucksache 297/10
Brandenburg möchte sich im Rahmen einer Entschließung dafür aussprechen, die geplanten zusätzlichen Fördermittel aus der "Innovationsallianz Photovoltaik" in erheblichem Umfang für den Technologietransfer einzusetzen, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Photovoltaikproduzenten zu erhöhen.
Mit der Innovationsallianz unterbreitet die Bundesregierung ein Angebot, mit dem sie die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Photovoltaikindustrie durch spezifische Forschungs- und Entwicklungsfördermaßnahmen unterstützen will.
Die Vorlage soll in der Plenarsitzung am 4. Juni 2010 zunächst vorgestellt und sodann den Ausschüssen zur Beratung überwiesen werden.
Tagesordnungspunkt 6
Entschließung des Bundesrates zur Verhinderung des Marktzugangs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen
Drucksache 309/10
Die antragstellenden Länder möchten die Bundesregierung bitten, sich verstärkt international für eine Umsetzung des Verbots der schlimmsten Formen der Kinderarbeit einzusetzen. Auch solle sie in der WTO für geeignete Maßnahmen gegen Produkte eintreten, die nachweislich durch Zwangsarbeit von Kindern hergestellt wurden.
Aus Sicht der Antragsteller bestehen bis heute in vielen Staaten der Erde die schlimmsten Formen der Kinderarbeit fort. Sie sehen es daher als humanitäre Verpflichtung der Bundesregierung sowie aller beteiligten Institutionen an, mit neuen wirtschaftspolitischen Maßnahmen wirksam dazu beizutragen, die Ursachen der Kinderarbeit international zu bekämpfen. Die beiden Länder betonen, dass nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen weltweit immer noch 165 Millionen Kinder zwischen fünf und 14 Jahren unter ausbeuterischen und sklavenähnlichen Bedingungen arbeiten müssen. Dies würde ihre physische und psychische Entwicklung in erheblichem Maße beeinträchtigen.
Die Vorlage soll in der Plenarsitzung am 4. Juni 2010 zunächst vorgestellt und sodann den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen werden.
Tagesordnungspunkt 7
Entschließung des Bundesrates zur Überprüfung des Katalogs der Ermäßigungstatbestände im Umsatzsteuergesetz
Antrag des Freistaats Thüringen
Drucksache 150/10
Thüringen möchte die Bundesregierung auffordern, die notwendigen Schritte zur strukturellen Neuordnung und Überprüfung der Ermäßigungstatbestände im Umsatzsteuerrecht vorzunehmen.
Aus Sicht des antragstellenden Landes ist dies erforderlich, da sowohl nicht mehr zeitgemäße Ermäßigungstatbestände als auch für den Bürger nicht nachvollziehbare Belastungswirkungen dringend korrigiert werden müssten.
Insbesondere die aktuelle Diskussion zur steuerlichen Behandlung von Schulessen, das mit dem ermäßigten, aber auch dem vollen Mehrwertsteuersatz abgegeben wird, verdeutliche die Notwendigkeit einer entsprechenden Reform.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 150/1/10
Der Kulturausschuss und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfehlen, die Entschließung zu fassen.
Auch der Finanzausschuss und der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfehlen, die Entschließung anzunehmen. Der Finanzausschuss möchte jedoch einen besonderen Hinweis zur Besteuerung von Schulessen und der Verpflegung in Kindertagesstätten gänzlich vermeiden.
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik möchte die Bundesregierung in diesem Zusammenhang lediglich um Prüfung der Frage bitten, ob hier Handlungsbedarf bestehe.
Der Wirtschaftsausschuss lehnt die Entschließung ab.
Tagesordnungspunkt 8
Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer weiteren Strafverzichtsregelung im Waffengesetz
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Drucksache 263/10
Baden-Württemberg möchte die Bundesregierung bitten, die Abgabe von illegalen Waffen durch eine erneute befristete Strafverzichtsregelung im Waffengesetz weiter zu befördern.
Im Rahmen der - als Reaktion auf den Amoklauf von Winnenden erfolgten - Änderung des Waffengesetzes im Juli 2009 war bereits eine entsprechende Regelung in das Gesetz aufgenommen worden, die allerdings nur bis zum 31. Dezember 2009 galt. Danach wurde nicht bestraft, wer bis zu diesem Zeitpunkt seine unerlaubten Waffen unbrauchbar gemacht oder der zuständigen Polizeidienststelle übergeben hatte.
Die Regelung führte nach Angabe des antragstellenden Landes bundesweit zu einer Rückgabe von über 200.000 Waffen. Da sich hierdurch die öffentliche Sicherheit deutlich verbessert hätte, hält Baden-Württemberg einen erneuten befristeten Strafverzicht für sinnvoll, um die Anzahl der unerlaubten Waffen und illegalen Munitionen weiter zu reduzieren.
Ausschussempfehlungen
Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt, die Entschließung zu fassen.
Tagesordnungspunkt 9
Entschließung des Bundesrates - Stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Drucksache 314/10
Baden-Württemberg möchte die Bundesregierung auffordern, eine gesetzliche Regelung für den Prostitutionsbereich zu erlassen und hierin festzuschreiben, dass Prostitutionsstätten vor ihrer Eröffnung einer behördlichen Erlaubnis bedürfen. Diese sei zu versagen, wenn das Betriebskonzept - beispielsweise durch eine vorgesehene Flatrate-Kalkulation - erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Jugend, die Allgemeinheit oder die Umwelt befürchten lässt. Auch sei ein engmaschiges System an Meldepflichten einzuführen und ein Anwesenheitsverbot von Minderjährigen in entsprechenden Örtlichkeiten sicherzustellen.
Nach Ansicht des antragstellenden Landes birgt die mit der Legalisierung der Prostitution einhergehende Reduktion polizeilicher Eingriffsmöglichkeiten für Prostituierte nicht hinnehmbare Gefahren für Leben und körperliche oder seelische Unversehrtheit. Zudem würde ein hohes Risiko starker wirtschaftlicher Abhängigkeit von Bordellbetreibern und Zuhältern begründet. Die bestehenden Ermächtigungsgrundlagen für die Polizei reichten nicht aus, um Prostituierte vor menschenunwürdiger Behandlung zu schützen. Auch ein effektives Vorgehen gegen Menschenhandel, Zwangsprostitution und Schwarzarbeit im Rotlichtmilieu sei nicht zu gewährleisten.
Die Vorlage soll in der Plenarsitzung am 4. Juni 2010 zunächst vorgestellt und im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen werden.
Tagesordnungspunkt 10
Entschließung des Bundesrates zur weiteren Förderung erneuerbarer Energien aus dem Marktanreizprogramm
Antrag des Freistaats Thüringen
Drucksache 290/10
Thüringen möchte die Bundesregierung bitten, umgehend alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit im Verlauf des Jahres weiterhin Darlehen und Zuschüsse zur Förderung erneuerbarer Energien aus dem Marktanreizprogramm vergeben werden können. Hierzu sei es erforderlich, die Aufhebung der bestehenden Haushaltssperre beim Bundestag zu beantragen.
Aus Sicht des antragstellenden Landes leistet das Marktanreizprogramm einen wesentlichen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt. So habe das Zuschussvolumen allein im Jahr 2009 nahezu 375 Millionen Euro betragen. Dies habe im Zusammenhang mit den zugesagten Förderkrediten in Höhe von 300 Millionen Euro Investitionen von insgesamt drei Milliarden Euro ausgelöst.
Thüringen hält daher die Fortführung des Programms sowohl aus klima- als auch aus wirtschaftspolitischen Gründen für dringend erforderlich. Ein Förderstopp würde sich negativ auf Investitionen im erneuerbaren Wärmebereich auswirken, zu Auftragsrückgängen und unter Umständen auch zu Arbeitsplatzverlusten führen und sei daher ein falsches politisches Signal.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 290/1/10
Finanz-, Wirtschafts- und Umweltausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.
Der Umweltausschuss hält es jedoch für erforderlich, die Aufhebung der Haushaltssperre auch für die weiteren Klimaschutz-Förderprogramme - wie etwa der nationalen Klimaschutzinitiative - zu fordern. Daneben möchte er die Bundesregierung auch bitten, bei den Förderprogrammen im Klimaschutz mittelfristig eine ausreichende Mittelausstattung sowie eine Verstetigung und Planbarkeit der Förderung zu gewährleisten.
Tagesordnungspunkt 3 a
... Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Drucksache 284/10
Mit dem Gesetz möchte der Bundestag eine Basis für einen dynamischen, aber nachhaltigen Ausbau der solaren Strahlungsenergie in Deutschland gewährleisten und gleichzeitig die aus seiner Sicht eingetretene Überförderung abbauen. Er will daher die Vergütungssätze an die aktuellen und zukünftig zu erwartenden Kostenentwicklungen anpassen und die Preise für Strom aus Anlagen auf Gebäuden um 16 Prozent absenken. Bei Freiflächenanlagen soll die Absenkung 15 und bei Anlagen auf Konversionsflächen elf Prozent betragen. Strom aus Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen soll nicht mehr vergütet werden. Ausgenommen sind lediglich Anlagen, die sich im Bereich eines Bebauungsplans befinden, der vor dem 25. März 2010 beschlossen war. Die Zielmarke für den Ausbau der solaren Strahlungsenergie wurde auf 3 000 Megawatt installierte Leistung im Jahr angehoben.
Aus Sicht des Bundestages sinken durch technischen Fortschritt und Optimierung in der Produktion die Kosten für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie kontinuierlich. Darüber hinaus gebe es eine starke Preissenkung durch verstärkten Wettbewerb zwischen den Anbietern, der insbesondere auf den Ausbau der Produktionskapazitäten und einen Rückgang der Nachfrage auf den internationalen Märkten zurückzuführen sei. Anlagen seien dadurch jetzt zu deutlich niedrigeren Kosten zu errichten, als man bei der Kalkulation für die Vergütungssätze angenommen hatte.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 284/1/10
Der Umwelt- , der Finanz- und der Innenausschuss empfehlen, aus mehreren Gründen den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Ziel soll es sein, die beschlossene Degression der Vergütung im Sinne der Entschließung des Bundesrates vom März 2010 zu ändern und den weitgehenden Ausschluss der Freiflächenanlagen von der Vergütungsregelung nur auf hochwertige landwirtschaftliche Böden zu begrenzen. Mit der genannten Entschließung hatten die Länder den Bundestag aufgefordert, die einmalige zusätzliche Absenkung der Einspeisevergütung zum 1. Juli 2010 auf höchstens 10 Prozent zu begrenzen.
Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz sowie der Wirtschaftsausschuss empfehlen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen und damit das Gesetz zu billigen.
Tagesordnungspunkt 11
a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91e)
Drucksache 186/10
b) Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende
Drucksache 226/10
Mit den Gesetzentwürfen möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung der örtlichen Agenturen für Arbeit und der jeweils zuständigen kommunalen Träger im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende fortgesetzt werden kann.
In dieser Form der Aufgabenwahrnehmung durch die Arbeitsgemeinschaften hatte das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2007 eine unzulässige Form der Mischverwaltung gesehen und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2010 einen verfassungskonformen Zustand herzustellen. Der Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes bezweckt die Erfüllung dieses Auftrags, indem er die Verfassung um einen neuen Zuständigkeitstitel (Artikel 91e) ergänzt, der die Zusammenarbeit der Agenturen und der Kommunen als besondere Verwaltungsform ausdrücklich zulässt.
Der Gesetzentwurf unter Drucksache 226/10 soll auf der Grundlage der Verfassungsänderung die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Agenturen und Kommunen sicherstellen, wobei auch die Zulassung weiterer kommunaler Träger, die die Aufgaben allein wahrnehmen, möglich ist. Der Entwurf baut auf den gewonnenen Erfahrungen der Zusammenarbeit auf und entwickelt diese im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiter.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 226/1/10
Gegen die geplante Änderung des Grundgesetzes haben die Ausschüsse keine Einwendungen. Zu dem Entwurf unter Drucksache 226/10 empfehlen sie allerdings eine umfangreiche Stellungnahme.
Der Finanzausschuss begrüßt das Ziel, die Leistungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende weiterhin gebündelt aus einer Hand zur Verfügung stellen zu können. Er gibt jedoch zu bedenken, dass der vorgelegte Entwurf zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand bei den Trägern der Grundsicherungsstellen (Bund und Kommunen) führt. Dies betreffe insbesondere die verpflichtende Bestellung eines örtlichen Beirats und eines hauptamtlichen Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Hierdurch würden erhebliche Personalkapazitäten gebunden. Der Ausschuss bittet daher zu prüfen, ob die inhaltlichen Ziele nicht durch weniger bürokratische Vorgaben zu erreichen seien. Auch fordert er einen Ausgleich der Mehrkosten, die durch die prozentuale Verwaltungskostenbeteiligung bei den Kommunen entstehen.
Der Innenausschuss moniert, dass der Antrag auf Zulassung als sogenannte Optionskommune in den dafür zuständigen Vertretungskörperschaften der kommunalen Träger einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder bedarf. Er sieht hierin einen unzulässigen Eingriff in die Gesetzgebungskompetenz der Länder zur Regelung des Kommunalverfassungsrechts. Die Vorgabe schränke zudem die Organisationshoheit der Kommunen in verfassungswidriger Weise ein.
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik möchte die Haftung der zugelassenen Kommunen bei rechtswidriger Verwendung von Bundesmitteln auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz begrenzen. Dies diene einem systemgerechten Ausgleich zwischen Bundes- und Trägerinteressen.
Arbeits- und Innenausschuss fordern gemeinsam, dass die Bundesregierung allgemeine Verwaltungsvorschriften zu grundsätzlichen Rechtsfragen der Leistungserbringung nur mit Zustimmung des Bundesrates erlassen kann. Diese Regelung sei im Hinblick auf die Verwaltungskompetenz der Länder beim Vollzug von Bundesrecht erforderlich, um die Interessen der Länder und der Optionskommunen hinreichend wahrnehmen zu können.
Tagesordnungspunkt 14 a
Entwurf eines Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG)
Drucksache 227/10
Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die Bundesregierung das Ziel, durch spürbare Leistungsverbesserungen das BAföG als wesentliches Element einer individuellen Bildungsfinanzierung nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln. Neben der Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge sieht sie daher auch strukturelle Anpassungen an Entwicklungen in den Ausbildungsgängen der Schulen und Hochschulen vor.
Die Bedarfssätze sollen um zwei, die Freibeträge um drei Prozent steigen. Daneben schlägt die Bundesregierung eine Anhebung der allgemeinen Altersgrenze von 30 Jahren für Masterstudiengänge auf 35 Jahre vor.
Im Bereich der Schülerförderung möchte sie die Möglichkeit der Unterstützung von Auslandsaufenthalten auch für Schüler an Einrichtungen mit 12 Ausbildungsjahren bis zum Abitur sichern und zudem auf Fach- und Fachoberschulen ausdehnen. Bei der Bedarfsbemessung sollen etwaige Mehrkosten auswärtiger Unterbringung künftig bei allen Förderungsberechtigten berücksichtigt werden.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 227/1/10
Die Ausschüsse empfehlen, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.
Der Finanzausschuss lehnt den Gesetzentwurf aus Kostengründen ab. Er verweist darauf, dass die Mehrausgaben von 382 Millionen Euro im Jahre 2011 - wovon 172,9 Millionen Euro auf die Länder entfielen - angesichts der aktuellen Haushaltslage nicht finanzierbar seien.
Der federführende Kulturausschuss stellt hingegen fest, dass die allgemeine Zielsetzung des Entwurfs dem Grunde nach uneingeschränkt zu begrüßen ist. Er möchte jedoch die ununterbrochene Fördermöglichkeit beim unmittelbaren Übergang vom Bachelor- zum Master-Studium sicherstellen und damit eine bestehende Förderlücke schließen. Auch will er die Unterstützung von Auslandsausbildungen erleichtern, indem der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse hierfür nicht mehr erforderlich sein soll.
Der Ausschuss für Frauen und Jugend plädiert für eine Anpassung der Ausbildungsförderung an familienfreundliche Ausbildungsangebote. Hierzu möchte er künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausbildungen in Teilzeitform fördern. Nach seiner Ansicht ist auch die Flexibilität von Bachelor-Absolventen bei der Aufnahme eines Master-Studiums zu erhöhen. Er schlägt deshalb vor, die im Gesetzentwurf vorgesehene Anhebung der Altersgrenze auf 35 Jahre durch eine neue Regelung zu ersetzen. Nach dieser könnte Ausbildungsförderung dann geleistet werden, wenn der Auszubildende innerhalb von fünf Jahren seit Abschussprüfung des vorangegangenen Studiengangs ein Master-Studium aufnimmt.
Tagesordnungspunkt 15
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz - StipG)
Drucksache 228/10
Die Bundesregierung möchte begabte Studierende durch die Bewilligung eines Stipendiums bei der Entfaltung ihrer Talente und Fähigkeiten unterstützen. Dabei will sie bei der Auswahl der geförderten Studierenden neben Begabung und Leistung auch das gesellschaftliche Engagement und besondere Umstände berücksichtigen. Diese könnten sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben.
Das nationale Stipendienprogramm soll allen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland die Möglichkeit eröffnen, bis zu acht Prozent ihrer Studierenden zu fördern. Die Stipendien in Höhe von monatlich 300 Euro sollen die Hochschulen nach Begabung und Leistung einkommensunabhängig vergeben. Die entsprechenden Gelder sollen je zur Hälfte aus privaten und öffentlichen Mitteln aufgebracht, der öffentliche Anteil von 150 Euro jeweils zur Hälfte vom Bund und den Ländern getragen werden.
Aus Sicht der Bundesregierung droht in Deutschland ein Fachkräftemangel, der die Innovationskraft und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Landes vermindert und damit das Wirtschaftswachstum und die Basis für zukünftigen Wohlstand einschränkt. Nötig seien daher Motivationen für die nächste Generation von Fach- und Führungskräften. Dazu zählten vor allem Anreize, ein Studium aufzunehmen und erfolgreich beenden zu können.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 228/1/10
Der Finanzausschuss lehnt den Gesetzentwurf aus Kostengründen ab. Aus seiner Sicht sind die entstehenden Mehrausgaben in Höhe von bis zu 160 Millionen Euro pro Jahr angesichts der aktuellen Haushaltslage nicht finanzierbar.
Der federführende Kulturausschuss begrüßt hingegen die Einführung des Stipendienprogramms. Er erwartet nachhaltige Impulse der Entwicklung einer in Deutschland noch nicht flächendeckend etablierten Stipendienkultur. Allerdings vertritt er die Auffassung, dass sich der Bund mindestens hälftig an den Umsetzungskosten des Gesetzes beteiligen müsse, da die Akquise und Vergabe von Stipendien einen hohen Ressourceneinsatz erforderten. Auch sollten Vertreter der privaten Mittelgeber die Möglichkeit erhalten, mit Zustimmung der Hochschulen beratend in Auswahlgremien mitwirken zu können.
Der Ausschuss für Frauen und Jugend fordert, bei der Besetzung von Gremien und Ausschüssen Geschlechterparität verbindlich festzuschreiben.
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfiehlt, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.
Tagesordnungspunkt 24
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bürgerinitiative
Drucksache 187/10
Die Europäische Kommission möchte mit der Vorlage Verfahren und Bedingungen für die Durchführung der Europäischen Bürgerinitiative festlegen.
Die Möglichkeit einer solchen Initiative wurde durch den Vertrag von Lissabon eingeführt. Sie stellt eine wichtige Verbesserung der demokratischen Arbeitsweise der Union dar, indem eine Million Bürger die Kommission auffordern können, bestimmte Rechtssetzungsvorschläge zu unterbreiten. Die Bürgerinitiative verpflichtet die Kommission als Kollegium, die vorgebrachten Anliegen ernsthaft zu prüfen. Ihre wichtigsten Merkmale sind im Vertrag selbst festgelegt, der es jedoch dem Europäischen Parlament und dem Rat überlässt, Verfahren und Bedingungen festzulegen. Dem dient der vorliegende Verordnungsvorschlag. Nach diesem soll die Mindestzahl der Mitgliedstaaten, die sich an einer Initiative beteiligen müssen, ein Drittel betragen. Die Mindestzahl der Bürger, die sich beteiligen müssen, soll ca. 0,2 Prozent der jeweiligen Bevölkerung betragen, wobei es je nach Größe der Länder zu Abweichungen kommen kann. Für Deutschland schlägt die Kommission zum Beispiel eine Mindestzahl von 72.000 Unterzeichnern vor. Als erforderliches Mindestalter für eine Teilnahme empfiehlt der Vorschlag das Alter, mit dem die Bürger das aktive Wahlrecht bei Wahlen zum Europäischen Parlament erwerben. Als Zeitraum für die Sammlung der Unterstützungsbekundungen wird ein Zeitraum von zwölf Monaten vorgesehen.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 187/1/10
Der EU- und der Innenausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage Stellung zu nehmen. Beide Ausschüsse begrüßen die Forderung der Kommission nach Offenlegung der Finanzierungs- und Unterstützungsquellen durch die Organisatoren einer Bürgerinitiative. Sie sind jedoch der Auffassung, dass eine einmalige Veröffentlichung zu Beginn der Initiative dem Gedanken der Transparenz nicht ausreichend Rechnung trägt. Insbesondere seien höhere Finanzierungssummen zu melden und zu veröffentlichen.
Zugleich weisen sie auf Mängel des Sicherungskonzepts zum Datenschutz bei Online-Sammlungen von Unterstützungsbekundungen hin. Im Interesse eines wirksamen Schutzes der gesammelten personenbezogenen Daten müsse die zuständige Behörde des jeweiligen Mitgliedstaats die Sicherheit des technischen Systems vorher überprüfen und bestätigen.
Zudem vertreten sie die Auffassung, dass die Organisatoren einer zulässigen Bürgerinitiative ein Anhörungsrecht bei der Kommission erhalten sollten.
Der EU-Ausschuss ist der Ansicht, dass die geforderte Mindestzahl der teilnehmenden Mitgliedstaaten von einem Drittel zu hoch ist. Es sei in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass mit einer Bürgerinitiative lediglich die Aufforderung an die Kommission zum Tätigwerden formuliert würde.
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