Der Bundesrat hat sich in seiner heutigen Sitzung dafür ausgesprochen, eine strukturelle Neuordnung und Überprüfung der Ermäßigungstatbestände im Umsatzsteuerrecht vorzunehmen. Er fordert die Bundesregierung auf, die notwendigen Schritte einzuleiten.
Aus Sicht der Länder ist für die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes ein ausgewogenes und schlüssiges Gesamtkonzept notwendig, das vor allem auch den finanzpolitischen Rahmenbedingungen und der äußerst angespannten Situation der öffentlichen Haushalte Rechnung trägt. Dieses Gesamtkonzept soll nach dem Willen des Bundesrates dazu führen, dass in einzelnen Bereichen festgestellte Handlungsbedarfe angemessen und für die Bürger nachvollziehbar berücksichtigt werden.
Drucksache 150/10 (Beschluss)
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