Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung das Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte gebilligt.
Mit diesem verbietet der Bundestag bestimmte potenziell krisenverstärkende Transaktionen auf den Finanzmärkten. Er will hierdurch negativen Marktentwicklungen entgegentreten und einen Beitrag zur Stabilität der Finanzmärkte leisten.
Aus diesen Gründen führt er neue Vorschriften in das Wertpapierhandelsgesetz ein, die ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und Schuldtiteln von Staaten der Eurozone, die an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, unter bestimmten Umständen verbieten.
Zudem wird der Abschluss von bestimmten ungedeckten Kreditausfallversicherungen auf Verbindlichkeiten von EU-Mitgliedstaaten (sogenannte Credit Default Swaps, CDS) untersagt, bei denen kein eigner Absicherungszweck besteht.
Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte
Drucksache 397/10 (Beschluss)
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