21.09.2010

am Freitag, 24. September 2010, 9.30 Uhr Vorschau zur 874. Plenarsitzung des Bundesrates

Redaktionsschluss: Dienstag, 21. September 2010, 11.00 Uhr

Gesetzentwurf der Länder
TOP 72Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung
Verordnungsentwürfe der Länder
TOP 13Lärmschutz an Eisenbahnstrecken
TOP 14Umweltverträglichkeit bergbaulicher Vorhaben
Entschließungsanträge der Länder
TOP 15 a+bVersorgung Geschiedener im Beitrittsgebiet
TOP 16Revision der Entsenderichtlinie
TOP 178. Mai als nationaler Gedenktag
TOP 18Gleichgeschlechtliche Ehe
TOP 19Zukunft der Städtebauförderung
TOP 73Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden
TOP 74Schutz vor Kostenfallen im Internet
TOP 75Verkehrslärmschutz
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
TOP 5Beschäftigungschancengesetz
Gesetzentwürfe der Bundesregierung
TOP 4 a+bHaushalt 2011
TOP 24Neuordnung des Arzneimittelmarktes
TOP 26Gleichstellung nichtehelicher Kinder
TOP 31Begleitetes Fahren ab 17
Verordnung der Bundesregierung
TOP 57Diabetikerlebensmittel
Vorlagen aus dem Europäischen Bereich
TOP 42Beihilfen für Steinkohlebergwerke
TOP 45Einlagensicherungssysteme

Tagesordnungspunkt 72

Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung

Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen

Drucksache 557/10

Nordhrein-Westfalen möchte Verbraucher wirksamer vor unerbetenen Werbeanrufen und ungewollten Verträgen schützen. Zu diesem Zweck schlägt das Land eine Ergänzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vor.

Zwar sei im August 2009 das "Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen" in Kraft getreten, das Verbraucher in diesem Zusammenhang wirksamer schützen sollte. Aus Sicht des antragstellenden Landes reißen trotz der neuen Rechtslage die Beschwerden über belästigende Telefonwerbung auch ein Jahr später jedoch nicht ab. Das gesetzliche Verbot unlauterer Werbeanrufe gegenüber Verbrauchern würde weiterhin in hohem Maße missachtet. Dies belegten aktuelle Erhebungen der Verbraucherzentralen zum Beschwerdeaufkommen ebenso wie die Ende Juli 2010 veröffentlichten Zahlen der Bundesnetzagentur.

Es bestehe daher Bedarf an einer klaren gesetzlichen Regelung, welche die Beweissituation zu Gunsten von Verbrauchern verbessert, da sich die neuen gesetzlichen Bestimmungen als unzureichend und wenig effektiv erwiesen hätten.

Zur Lösung des Problems schlägt Nordrhein-Westfalen die Einführung einer sogenannten Bestätigungslösung vor. Verträge würden damit erst wirksam, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung in Textform innerhalb von zwei Wochen bestätigt. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, den Bußgeldrahmen für unerlaubte Werbeanrufe auf bis zu 250.000 Euro zu erhöhen.

Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 24. September 2010 vorgestellt und sodann den Ausschüssen zur Beratung überwiesen.

Tagesordnungspunkt 13

Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV)

Antrag des Landes Rheinland-Pfalz

Drucksache 833/09

Rheinland-Pfalz möchte den Verkehrslärmschutz in Deutschland verbessern. Der Schutz der Gesundheit für Anwohner von Eisenbahnstrecken erfordere nationale ordnungspolitische Maßnahmen.

Mit einem bereits im November 2009 vorgelegten Verordnungsantrag schlägt das antragstellende Land daher vor, durch die nationale Einführung eines Abschlags bei den Trassenpreisen einen Anreiz zur Umrüstung von Bestandsfahrzeugen der Eisenbahn auf lärmmindernde Techniken zu schaffen. Ziel ist es hierbei, die Lärmgrenzwerte der europäischen "TSI-Lärm" einzuhalten.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 553/10

Der Verkehrs-, der Umwelt- und der Innenausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Vorlage in einer Neufassung an die Bundesregierung zu übermitteln, damit diese die entsprechende Rechtsverordnung erlässt. Die von den Ausschüssen vorgelegte Fassung berücksichtigt die Ergebnisse zwischenzeitlich erfolgter Abstimmungen auf Fachebene der Länder und zeichnet sich durch einen deutlich höheren Detaillierungsgrad aus.

So soll zum Beispiel ab Dezember 2011 ein Bonus von 1,1 Cent pro Achse und Kilometer für Güterwagen eingeführt werden, die die Grenzwerte der "TSI-Lärm" einhalten.

Tagesordnungspunkt 14

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben

Antrag des Landes Rheinland-Pfalz

Drucksache 478/10

Rheinland-Pfalz möchte für Bohrungen zur Gewinnung von Erdwärme, die 1000 Meter Tiefe überschreiten, regelmäßige Umweltverträglichkeitsprüfungen vorschreiben. Wegen der umfangreichen und anspruchsvollen Bohrarbeiten entstünden Eingriffe in den Naturraum, die seismische Ereignisse bis hin zu kleineren Erdbeben auslösen könnten. Die hiervon potentiell Betroffenen hätten derzeit keine Möglichkeit, gegen behördliche Zulassungsentscheidungen Einwendungen erheben oder Rechtsmittel ergreifen zu können.

Die von Rheinland-Pfalz beabsichtigten regelmäßigen Umweltverträglichkeitsprüfungen sollen dazu dienen, die Auswirkungen entsprechender Bohrungen auf Leben, Gesundheit und Eigentum der Anwohner prognostizieren und bewerten zu können. Außerdem würde den Betroffenen hiermit automatisch die Möglichkeit eingeräumt, zulässige Rechtsmittel zu ergreifen.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 478/1/10

Der federführende Wirtschaftsausschuss sowie der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfehlen dem Bundesrat, die Vorlage der Bundesregierung nicht zuzuleiten.

Der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfiehlt hingegen, die Vorlage der Bundesregierung zu übersenden, damit diese eine entsprechende Rechtsverordnung erlässt.

Tagesordnungspunkt 15

a) Entschließung des Bundesrates "Verbesserung der rentenrechtlichen Situation der im Beitrittsgebiet vor dem 01.01.1992 Geschiedenen"

Antrag des Freistaates Sachsen

Drucksache 677/04

b) Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Versorgung der im Beitrittsgebiet vor dem 01.01.1992 Geschiedenen

Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin

Drucksache 392/10

Mecklenburg-Vorpommern und Berlin möchten aus ihrer Sicht ungerechte Folgen des Scheidungsrechts der ehemaligen DDR abmildern. Daher wollen sie die Bundesregierung zur Vorlage einer außerhalb des Familienrechts liegenden Regelung auffordern. Diese soll in der ehemaligen DDR ohne Versorgungsausgleich Geschiedenen einen finanziellen Ausgleich gewähren.

Nach Darstellung der beiden Länder erhalten Ehegatten, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 31. Dezember 1991 geschieden worden sind, weder eine Geschiedenenhinterbliebenenrente noch einen Versorgungsausgleich. Dies führe im Vergleich zu den alten Ländern zu einer Schlechterstellung dieser Personengruppe und einer Benachteiligung gegenüber Personen, die nach dem 1. Januar 1992 in den neuen Ländern geschieden wurden.

Daraus könnten sich erhebliche soziale Härten insbesondere für ältere geschiedene Frauen ergeben, die ihr Leben in der DDR der Familie und der Erziehung der Kinder gewidmet haben.

Unter Berücksichtigung des überwiegend schon sehr fortgeschrittenen Alters der Betroffenen seien die Erarbeitung konkreter Lösungen zügig in Angriff zu nehmen und die beschlossenen Maßnahmen unverzüglich umzusetzen.

In die gleiche Richtung zielt auch der von Sachsen vorgelegte Entschließungsantrag unter Drucksachennummer 677/04. Der Freistaat wollte die Bundesregierung bereits im September 2004 auffordern, sich der geschilderten Problematik anzunehmen und eine befriedigende Lösung herbeizuführen. Der Bundesrat hatte die Vorlage jedoch nicht abschließend beraten. Im Zusammenhang mit dem neuen Zwei-Länder-Antrag hat Sachsen nunmehr auch die Fortsetzung der Beratungen seines Antrages erbeten.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 392/1/10

Die beratenden Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, die beiden Entschließungen zusammenzuführen und in einer neuen Fassung anzunehmen.

Nach der Empfehlung soll der Bundesrat die Bundesregierung nunmehr nachdrücklich bitten, eine befriedigende Lösung für die im Beitrittsgebiet vor dem 1. Januar 1992 geschiedenen Ehegatten herbeizuführen.

Tagesordnungspunkt 16

Entschließung des Bundesrates für eine soziale Revision der Entsenderichtlinie

Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin und Brandenburg

Drucksache 412/10

Rheinland-Pfalz, Berlin und Brandenburg möchten die Bundesregierung auffordern, sich für eine Revision der Entsenderichtlinie der EU einzusetzen und das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf alle Branchen auszuweiten.

Die Länder wollen die grundlegende Zielsetzung der Entsenderichtlinie - die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs ohne Lohndumping und des Arbeitnehmerschutzes - stärker hervorgehoben sehen. Der Forderung "Gleiche Lohn- und Arbeitsbedingungen für gleiche Arbeit am gleichen Ort!" sei Rechnung zu tragen. Auch müsse die Richtlinie entsprechend ihrer ursprünglichen Ausrichtung wieder einen Mindeststandard darstellen. Gesetzlich und tarifvertraglich beschlossene Standards, die über die in der Richtlinie verankerten Mindestarbeitsbedingungen hinausgingen, dürften nicht verhindert werden. Gleichwohl sei die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung von in- und ausländischen Unternehmen zu gewährleisten.

Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben die Entsenderichtlinie 1996 mit dem Ziel beschlossen, einen rechtlichen Rahmen für den grenzüberschreitenden Arbeitnehmereinsatz bei der Inanspruchnahme der Dienstleistungsfreiheit im Binnenmarkt zu schaffen. Sie regelt, ob und unter welchen Bedingungen bei einer Entsendung von Arbeitnehmern die Vorschriften des Gaststaates über Entgelt und Arbeitsbedingungen Vorrang gegenüber Bestimmungen des Herkunftslandes haben.

Deutschland hat die Entsenderichtlinie mit dem Arbeitnehmerentsendegesetz umgesetzt, in dem Allgemeinverbindlichkeitserklärungen für einzelne Branchen geregelt sind.

Nach Darstellung der antragstellenden Länder hat der Europäische Gerichtshof die Richtlinie durch seine Rechtsprechung zwischenzeitlich zu einer "Maximalrichtlinie" erhoben. Damit dürften die Mitgliedstaaten nicht mehr über das in ihr festgelegte Schutzniveau für entsandte Arbeitnehmer hinausgehen. Die sogenannte Günstigkeitsregel, nach der grundsätzlich die günstigsten Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen angewandt werden können, entfiele somit.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 412/1/10

Aus Sicht des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik erfordert die Rechtsprechung des EUGH jedoch nicht unbedingt eine Revision der Entsenderichtlinie. Eine Revision sei zumindest dann nicht erforderlich, wenn die Gleichstellung von Grundrechten (z.B. Streikrecht) und Grundfreiheiten (z.B. Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit) als in sonstiger Weise gesichert anzusehen ist.

Der Ausschuss empfiehlt daher eine Neufassung des Entschließungstextes. Danach soll sich der Bundesrat zur Gleichstellung von Grundrechten und Grundfreiheiten im Sinne des Gemeinschaftsrechts bekennen und eine Überprüfung durch die Kommission dahingehend anregen, ob hinsichtlich dieser Gleichstellung Rechtsunsicherheiten bestehen.

Der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Wirtschaftsausschuss empfehlen, die Entschließung nicht zu fassen.

Tagesordnungspunkt 17

Entschließung des Bundesrates zur Erklärung des 8. Mai als Tag der Befreiung zum nationalen Gedenktag

Antrag des Landes Berlin

Drucksache 420/10

Berlin setzt sich dafür ein, den 8. Mai als "Tag der Befreiung" zum nationalen Gedenktag zu erklären, da dieses Datum eine besondere Bedeutung in der deutschen Geschichte einnehme.
Die Entwicklung nach dem 8. Mai 1945 habe gezeigt, dass Deutschland aus seiner Geschichte wichtige Lehren gezogen und in der Staatswirklichkeit verankert habe. Es gelte, diese mahnende Erinnerung auch für künftige Generationen durch die Begehung eines Gedenktages wach zu halten. Ein solcher Tag trüge auch zur Konsensbildung und Identifikation mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bei.

Nach dem Wunsch Berlins soll der Bundesrat daher den Bundespräsidenten bitten, den 8. Mai durch Proklamation zum nationalen Gedenktag zu erheben.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 420/1/10

Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt, die Entschließung nicht zu fassen.

Tagesordnungspunkt 18

Entschließung des Bundesrates zur Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts

Antrag des Landes Berlin

Drucksache 386/10

Berlin möchte die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die Ehe für Personen gleichen Geschlechts zu öffnen.

Der Erlass des Lebenspartnerschaftsgesetzes im Jahr 2001 habe zwar zu einem deutlichen Abbau der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare geführt. Ziel müsse es aber sein, jegliche strukturelle Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität zu beenden. Auch habe sich in der Gesellschaft ein grundlegender Wandel des traditionellen Ehe- und Familienverständnisses vollzogen. Neben der Ehe seien viele und vielfältige neue Familienformen entstanden. Gerade in den letzten Jahren könne eine deutliche Steigerung der Zahl sogenannter Regenbogenfamilien beobachtet werden. In diesem Zusammenhang weist das antragstellende Land darauf hin, dass die Niederlande, Belgien, Kanada, Spanien, Südafrika, Norwegen, Schweden und Portugal die Zivilehe für Personen gleichen Geschlechts bereits eingeführt haben. Auch die bundesdeutsche Gesellschaft könne durch die Öffnung der Ehe, die ein weiterer Ausdruck der Verankerung von Vielfalt und Selbstbestimmung in deutschen Rechtsnormen wäre, nur gewinnen.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 386/1/10

Die beteiligten Ausschüsse empfehlen übereinstimmend, die Entschließung nicht zu fassen.

Tagesordnungspunkt 19

Entschließung des Bundesrates zur Zukunft der Städtebauförderung

Antrag des Landes Berlin

Drucksache 548/10

Berlin möchte die Bundesregierung auffordern, umgehend alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um im weiteren Verlauf der parlamentarischen Beratungen des Haushaltsentwurfs 2011 die Kürzungen der Städtebauförderung rückgängig zu machen.

Aus Sicht des antragstellenden Landes ist die Städtebauförderung ein erfolgreiches, gemeinsames Instrument einer nachhaltigen Struktur- und Stadtentwicklungspolitik von Bund, Ländern und Gemeinden. Sie leiste ein Vielfaches dessen was sie koste und schaffe lokale und regionale Identität, indem sie vor allem die Innenstädte und Ortszentren sichere und entwickle. Durch die Förderung würde auch in hohem Maß Beschäftigung im örtlichen Handwerk und regionalen Baugewerbe gesichert.

Das antragstellende Land hält daher eine Fortführung der Städtebauförderung aufgrund der strukturpolitischen Bedeutung ab 2011 mindestens auf dem Niveau des Jahres 2010 für dringend erforderlich.

Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Berlin hat jedoch eine sofortige Entscheidung in der Sache beantragt.

Tagesordnungspunkt 73

Entschließung des Bundesrates zum Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden

Antrag des Landes Rheinland-Pfalz

Drucksache 479/10

Rheinland-Pfalz möchte den Tierschutz bei Pferden weiter verbessern. Daher will das Land die Bundesregierung um Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Verbot des sogenannten Schenkelbrandes bei Pferden bitten. Ziel des Schenkelbrandes ist das Herbeiführen auf der Haut erkennbarer Kennzeichen, die der Identifizierung eines Pferdes dienen sollen. Hierbei werden durch Andrücken heißer oder sehr kalter Eisen Verbrennungen oder Erfrierungen herbeigeführt, die unveränderliche Kennzeichen verursachen. Nach Darstellung des antragstellenden Landes verursacht diese Methode bei den Tieren erhebliche Schmerzen und Leiden, die nicht erforderlich sind. Mittlerweile stünden unter die Haut implantierbare Transponder zur Verfügung, die für die Tiere wesentlich unschädlicher seien. Ein tatsächlicher Bedarf für eine Kennzeichnung mittels Schenkelbrand sei daher nicht zu erkennen.

Die Ausschussberatungen sind noch nicht abgeschlossen. Rheinland-Pfalz hat jedoch eine sofortige Sachentscheidung in der Plenarsitzung am 24. September 2010 beantragt.

Tagesordnungspunkt 74

Entschließung des Bundesrates "Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im Internet"

Antrag des Landes Rheinland-Pfalz

Drucksache 453/10

Rheinland-Pfalz möchte den Schutz der Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken unseriöser Internet-Anbieter verbessern.

Aus Sicht des antragstellenden Landes reicht das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung, das im August 2009 in Kraft trat, nicht aus, um Verbraucher vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet hinreichend zu schützen. Diese seien häufig darauf ausgerichtet, die Kunden in Kostenfallen zu führen. Trotz der mit dem Gesetz ausgeweiteten Widerrufsrechte der Kunden und vieler erfolgreicher Abmahnverfahren gingen die Verbraucherzentralen nach wie vor von jährlichen Schäden in Millionenhöhe aus. Die Fälle, in denen Verbraucher aufgrund intransparenter und dubioser Geschäftspraktiken im Internet in Kostenfallen gelockt würden, nähmen sogar weiter zu.

Aus diesen Gründen möchte Rheinland-Pfalz die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine sogenannte "Bestätigungslösung" für im Internet geschlossene Verträge beinhaltet. Entsprechende Verträge sollen dementsprechend nur dann wirksam sein, wenn der Verbraucher vom Unternehmer einen deutlichen Hinweis auf die entstehenden Gesamtkosten erhält und diesen in einer gesonderten Erklärung bestätigt.

Die Ausschussberatungen sind noch nicht abgeschlossen. Rheinland-Pfalz hat jedoch eine sofortige Sachentscheidung in der Plenarsitzung am 24. September 2010 beantragt.

Tagesordnungspunkt 75

Entschließung des Bundesrates zu Verbesserungen beim Verkehrslärmschutz

Antrag des Landes Rheinland-Pfalz

Drucksache 834/09

Rheinland-Pfalz möchte den Verkehrslärmschutz in Deutschland verbessern.

Mit einer bereits im November 2009 vorgelegten Entschließung will das Land daher die Bundesregierung unter anderem dazu auffordern, die Auslösewerte für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen um mindestens drei Dezibel zu senken, dies bereits im Jahr 2010 vorzunehmen und die hierfür erforderlichen Mittel in den Bundeshaushalt einzustellen. Darüber hinaus sei der Schienenverkehrslärm durch die Umrüstung von Bestandsgüterwagen auf lärmarme Verbundstoffbremsen zu mindern. In diesem Zusammenhang sei auch eine Ergänzung der Europäischen Lärmvorschriften erforderlich, die bisher nur Lärmgrenzwerte für neue und umgebaute Fahrzeuge enthielten. In einem Stufenplan sollten daher auch Europäische Lärmgrenzwerte für Bestandsfahrzeuge festgelegt werden.

Schließlich möchte das Land die Bundesregierung dazu auffordern, den luftverkehrsrechtlichen Rahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Fluglärm nicht zu Lasten des Ruhebedürfnisses in den Nachtstunden zu verändern. Die rechtlichen Regelungen zur Begrenzung von Nachtflügen dürften wirtschaftlichen Interessen nicht untergeordnet werden.

Nach Darstellung des antragstellenden Landes fühlten sich zwei Drittel der deutschen Bevölkerung durch Lärm belästigt. Hauptlärmquelle sei hierbei die verkehrliche Mobilität. Dies gelte in erster Linie für den Straßenverkehrslärm, jedoch führten auch Schienen- und Flugverkehr zu einem hohen Maß an Lärmbelästigung.

Die Ausschussberatungen sind noch nicht abgeschlossen. Rheinland-Pfalz hat jedoch eine sofortige Sachentscheidung in der Plenarsitzung am 24. September 2010 beantragt.

Tagesordnungspunkt 5

Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt (Beschäftigungschancengesetz)

Drucksache 517/10

Aus Sicht des Bundestages hat der deutsche Arbeitsmarkt die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise des Jahres 2009 durch den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente relativ stabil überstanden. Dazu habe besonders die Kurzarbeit beigetragen. Die Folgen der Krise dauerten gleichwohl an.

Aus diesem Grund möchte der Bundestag mit dem vorliegenden Gesetz zur Sicherung und Erschließung von Beschäftigungsmöglichkeiten beitragen. Es sieht daher unter anderem vor, die Geltung wesentlicher Erstattungsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit und der erleichterten gesetzlichen Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld zu verlängern sowie Konjunktur- und Saisonkurzarbeitergeld gleichzustellen.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 517/1/10

Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat, auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zu verzichten, um das baldige Inkrafttreten der neuen Regelungen nicht zu verhindern.

Gleichwohl solle er die Bundesregierung im Rahmen einer begleitenden Entschließung auffordern, zeitnah eine Regelung zu schaffen, die einen Anspruch auf Förderung der beruflichen Weiterbildung im Bereich der Altenpflege über den gesamten Ausbildungszeitraum vorsieht.

In diesem Zusammenhang bedauert der Ausschuss, dass der entsprechende Beschluss des Bundesrates vom 4. Juni 2010 im Gesetzgebungsverfahren keine Berücksichtigung gefunden hat.

Tagesordnungspunkt 4

a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011)

Drucksache 450/10

b) Finanzplan des Bundes 2011 bis 2014

Drucksache 451/10

Die Bundesregierung legt den Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans für das Jahr 2011 sowie den Finanzplan des Bundes für die Jahre 2010 bis 2014 vor. Das Gesamtvolumen des Bundeshaushalts 2011 soll 307,4 Milliarden Euro betragen. Die veranschlagte Nettokreditaufnahme beträgt 57,5 Milliarden Euro.

Für den Bundeshaushalt 2011 gilt erstmals die im Juli 2009 beschlossene verfassungsrechtliche Schuldenregel, nach der die strukturelle Neuverschuldung des Bundes nur noch in Höhe von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) zulässig ist. Im Rahmen einer Übergangsregelung sind bis einschließlich 2015 jedoch noch Abweichungen zugelassen. Die Schuldenregel findet für den Bund vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2015 daher mit der Maßgabe Anwendung, dass das strukturelle Defizit des Jahres 2010 ab 2011 in gleichmäßigen Schritten bis zur vollen Einhaltung der maximal zulässigen strukturellen Verschuldung von 0,35 Prozent des BIP im Jahr 2016 zurückzuführen ist. Hiernach ergibt sich für das Jahr 2011 eine maximal zulässige Nettokreditaufnahme von 57,515 Milliarden Euro, sodass die veranschlagte Neuverschuldung (57,5 Milliarden Euro) diesen Betrag knapp unterschreitet.

Im Finanzplan weist die Bundesregierung darauf hin, dass sie für den Projektionszeitraum (2010 bis 2014) einen jährlichen Anstieg des - preisbereinigten - BIP um durchschnittlich rund 1,5 Prozent erwartet. Aus ihrer Sicht wird die deutsche Wirtschaft damit bis zum Jahr 2014 insgesamt wieder eine normale Auslastung der Produktionskapazitäten erreicht haben. Sie geht davon aus, die Nettokreditaufnahme bis zum Jahr 2014 auf 24,1 Milliarden Euro absenken zu können.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 450/1/10

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf und dem Finanzplan Stellung zu nehmen.

Aus Sicht des Ausschusses ist festzustellen, dass die Bundesregierung mit ihrem Haushaltsentwurf für 2011 und ihrer Finanzplanung bis 2014 den Weg der Konsolidierung beschreitet.

Es sei jedoch ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Entlastungsmaßnahmen für den Bund nicht zu negativen Rückwirkungen auf die Finanzen der Länder und Kommunen führen dürften. Vielmehr dürften die Länder nicht dabei behindert werden, den Weg zur Einhaltung des ihnen verfassungsrechtlich vorgegebenen Neuverschuldungsverbots zu beschreiten.

Der Ausschuss bekräftigt die Erwartung, dass der Bund die Länder bei den Bildungsausgaben im Rahmen der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung mit zusätzlichen Umsatzsteuermitteln unterstützt und die geplante massive Mittelkürzung im Bereich des Städtebaus zurücknimmt.

Tagesordnungspunkt 24

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz - AMNOG)

Drucksache 484/10

Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung strukturelle Änderungen im Arzneimittelmarkt vornehmen und gleichzeitig die Grundlage für die richtige Balance zwischen Innovation und Bezahlbarkeit schaffen. Die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sind nach Darstellung der Bundesregierung im Jahr 2009 um rund 1,5 Milliarden Euro gestiegen. Dies habe dazu geführt, dass die Ausgaben für Arzneimittel im vergangenen Jahr mehr als 32 Milliarden Euro - einschließlich der Zuzahlungen der Versicherten - betrugen.

Kernpunkt der gesetzlichen Neuregelung soll daher die Verpflichtung der Pharmaunternehmen sein, künftig den Nutzen neuer Arzneimittel nachweisen und innerhalb eines Jahres den Preis mit der gesetzlichen Krankenversicherung vereinbaren zu müssen. Kommt keine Einigung zu Stande, soll eine zentrale Schiedsstelle entscheiden. Für Mittel ohne Zusatznutzen soll die Erstattungshöhe auf den Preis vergleichbarer Medikamente begrenzt werden. Rabattverträge für patentfreie Mittel und wirkungsgleiche Generika möchte die Bundesregierung wettbewerbsintensiver und damit patientenfreundlicher gestalten. Daneben verfolgt der Gesetzentwurf das Ziel, den unübersichtlichen Arzneimittelmarkt zu deregulieren und die Ärzteschaft hierdurch in ihrer täglichen Arbeit zu entlasten.

Die neue Verpflichtung der pharmazeutischen Unternehmen, alle Ergebnisse klinischer Prüfungen veröffentlichen zu müssen, soll für mehr Transparenz bei den Bürgern sorgen.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 484/1/10

Der federführende Gesundheitsausschuss und die mitberatenden Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf umfangreich Stellung zu nehmen.

Aus Sicht des Gesundheitsausschusses würde die Regelung, nach der die Versicherten auch nicht rabattierte Arzneimittel wählen können, wenn sie den Mehrpreis selbst bezahlen, die Wirksamkeit der Rabattverträge gefährden, da die Krankenkassen den Herstellern keine Abnahmegarantie mehr gewähren könnten. Außerdem fordert der Ausschuss zur Erhaltung der sicheren, flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch Apotheken ein Verbot der "Pick-up-Stellen" - beispielsweise in Discountern und Drogerien - für Arzneimittel in das Gesetz aufzunehmen.

Der Wirtschaftsausschuss regt an, Arzneimittel für seltene Leiden aus dem Verfahren der Nutzenbewertung auszunehmen. Da die Entwicklung entsprechender Medikamente für die Industrie aufgrund des kleinen Absatzmarktes in der Regel nicht von Interesse wäre, sei eine besondere Förderung der Herstellung dieser sogenannten Orphan Drugs konsequent. Ansonsten seien Menschen, die an seltenen Erkrankungen litten, von einer Versorgung de facto ausgeschlossen.

Der Ausschuss für Verbraucherschutz begrüßt die vorgesehene Überführung der unabhängigen Patientenberatung von einem Modell- in ein Regelangebot. Er moniert jedoch, dass für die unabhängige Beratung in Gesundheitsfragen ab 2011 jährlich lediglich 5,2 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung stehen sollen. Um ein qualitativ hochwertiges Beratungsangebot finanziell abzusichern, seien die Fördermittel auf 10,5 Millionen Euro anzuheben.

Der Innenausschuss möchte sichergestellt sehen, dass die Nutzenbewertung von Arzneimitteln sowie die sich daraus ergebenden Rabattverhandlungen auch für die sonstigen Kostenträger Anwendung findet. Dies sei insbesondere für die Heilfürsorge von Bedeutung, die als sonstiger Kostenträger die Leistungen für die Polizeivollzugsbeamten und den feuerwehrtechnischen Dienst zu erstatten hätte.

Der Kulturausschuss regt an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Möglichkeit einer Deckelung der krankenhausbezogenen Herstellerabgabepreise für neue patentgeschützte Arzneimittel zu prüfen. Da die Verhandlungsrabatte zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Herstellern nicht für die ambulante und stationäre Arzneimittelversorgung im Krankenhaus gelten würden, bestehe ansonsten die Gefahr, dass pharmazeutische Unternehmen bei der Abgabe patengeschützter Arzneimittel an Krankenhäuser höhere Preise durchsetzten.

Tagesordnungspunkt 26

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder

Drucksache 486/10

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf soll die noch vorhandenen Ungleichbehandlungen im Erbrecht zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern beseitigen.

Vor dem 1. Juli 1949 geborene nichteheliche Kinder sind im Erbrecht nach wie vor ehelichen Kindern nicht vollständig gleichgestellt. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einer Entscheidung vom 28. Mai 2009 gerügt. Er stellte hierbei fest, dass die entsprechenden Regelungen gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verstoßen.

Die Bundesregierung schlägt daher vor, auch vor dem 1. Juli 1949 geborene nichteheliche Kinder den ehelichen Kindern gleichzustellen. Hierzu soll der Stichtag 1. Juli 1949 rückwirkend für Erbfälle ab dem 29. Mai 2009 aufgehoben werden.

Der Gesetzentwurf sieht für die Fälle, in denen der Staat aufgrund der bisherigen Rechtslage anstelle eines nichtehelichen Kindes das Erbe erhalten hat, eine Verpflichtung vor, den Wert des Nachlasses zu erstatten.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 486/1/10

Der federführende Rechtsausschuss möchte im weiteren Verfahren klarer zum Ausdruck gebracht sehen, dass sich die Neuregelung nur auf Erbfälle bezieht, die nach dem 28. Mai 2009 eingetreten sind. Die Beschränkung der Rückwirkung auf diese Fälle erschließe sich nämlich nicht ohne Weiteres aus dem Wortlaut und der Begründung des Gesetzentwurfs.

Der Ausschuss für Frauen und Jugend empfiehlt, gegen den Entwurf keine Einwendungen zu erheben.

Tagesordnungspunkt 31

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Kraftfahrsachverständigengesetzes

Drucksache 489/10

Die Bundesregierung möchte das bis zum 31. Dezember 2010 befristete Modell "Begleitetes Fahren ab 17" zum 1. Januar 2011 in Dauerrecht überführen.
Die Ergebnisse der Bundesanstalt für Straßenwesen belegten, dass das Modell einen deutlichen Gewinn für die Verkehrssicherheit der jungen Fahranfänger bewirkt hätte. In der Anfangsphase des selbständigen Fahrens hätte sich eine deutliche Verringerung des Unfall- und Deliktrisikos um 22 bzw. 20 Prozent ergeben. Auch sei eine erhebliche Verbesserung der Fahrkompetenz zu beobachten.

In dem Gesetzentwurf sind keine Änderungen bezüglich der Anforderungen an die Begleitperson vorgesehen. Es soll jedoch stärker als bisher herausgestellt werden, dass das Fahren ohne Begleiter einen schwerwiegenden Rechtsverstoß darstellt, der neben einem Bußgeld und einer Verlängerung der Probezeit zum Widerruf der Fahrerlaubnis führt.

Darüber hinaus setzt der Gesetzentwurf die 3. EG-Führerscheinrichtlinie um. Danach sollen alle ab dem 19. Januar 2013 neu ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gelten. Alle vor diesem Termin ausgestellten Führerscheindokumente würden ihre Gültigkeit am 19. Januar 2033 verlieren. Dies soll sicherstellen, dass ab diesem Zeitpunkt nur noch Dokumente im Umlauf sind, die den Anforderungen der genannten Richtlinie entsprechen.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 489/1/10

Die beratenden Ausschüsse haben gegen die oben dargestellten Rechtsänderungen keine Bedenken. Der federführende Verkehrsausschuss empfiehlt - in anderem Zusammenhang - lediglich einige Detailänderungen in der Fahrerlaubnisverordnung und dem Kraftfahrsachverständigengesetz vorzunehmen.

Tagesordnungspunkt 57

Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung

Drucksache 475/10

Mit der Vorlage möchte die Bundesregierung die spezifischen Anforderungen an Diabetiker-Lebensmittel streichen und die Diätverordnung den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben anpassen. Dies bedeutet, dass zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Regelung entsprechende Lebensmittel nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen.

Hintergrund sind nach Darstellung der Bundesregierung neuere wissenschaftliche Erkenntnisse, nach denen Personen mit Diabetes mellitus keine speziellen diätetischen Lebensmittel mehr benötigen, da für sie inzwischen die gleichen Empfehlungen für eine gesunde Ernährung gelten wie für die Allgemeinbevölkerung. Die Diäteigenschaft eines Lebensmittels sei in dieser Form nicht mehr zu definieren, da eine diabetesgerechte Ernährung in den Grundzügen einer ausgewogenen vollwertigen Mischkost entspreche, wie sie die Deutsche Gesellschaft für Ernährung für gesunde Erwachsene generell empfehle.

Ausschussempfehlungen

Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz sowie der Gesundheitsausschuss empfehlen dem Bundesrat, der Verordnung zuzustimmen.

Tagesordnungspunkt 42

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke

Drucksache 461/10

Die Europäische Kommission möchte die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, negative Auswirkungen der möglichen Stilllegung von Kohlebergwerken nach Auslaufen der nationalen Beihilfen besser zu bewältigen.

Hintergrund ist, dass die sogenannte "Europäische Kohleverordnung" am 31. Dezember 2010 außer Kraft tritt. In dieser sind die nationalen Möglichkeiten zur Gewährung staatlicher Beihilfen zugunsten des Steinkohlebergbaus geregelt. Sollte es nach dem Auslaufen der Kohleverordnung keinen neuen Europäischen Rechtsrahmen geben, der bestimmte Arten staatlicher Beihilfen zulässt, können die Mitgliedstaaten nur noch auf Grundlage der allgemeinen - für alle Wirtschaftszweige geltenden - Beihilfevorschriften tätig werden. Diese Vorschriften gewähren den einzelnen Regierungen jedoch wesentlich weniger Möglichkeiten als die Kohleverordnung.

Die Kommission befürchtet daher, dass mit dem Ende der Kohleverordnung einige Mitgliedstaaten ihre Steinkohlebergwerke schließen müssen. Berücksichtige man auch die verbundenen Wirtschaftszweige, könnten hierdurch europaweit bis zu 100.000 Arbeitsplätze gefährdet sein. Zur Abmilderung dieser Gefahren schlägt die Kommission eine Übergangslösung durch eine sektorspezifische Anschlussregelung vor, die zusätzlich zu den Möglichkeiten, die die allgemeinen Vorschriften bieten, auch Stilllegungsbeihilfen und Beihilfen für außergewöhnliche Kosten zuließe.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 461/1/10

Die Ausschüsse begrüßen, dass die Kommission die Gewährung nationaler staatlicher Hilfen zugunsten des Steinkohlenbergbaus außerhalb des allgemeinen Beihilferechts der EU weiterhin ermöglichen will. Den vorliegenden Verordnungsvorschlag, der es den Mitgliedstaaten nur noch bis zum 15. Oktober 2014 gestatten würde, nationale Steinkohlebeihilfen zu gewähren, lehnen sie jedoch ab. Er stehe im Widerspruch zu dem in Deutschland grundsätzlich vereinbarten sozialverträglichen Auslaufen des subventionierten Steinkohlenbergbaus im Jahr 2018.

Die Bundesregierung solle sich daher bei der Kommission und im Ministerrat für eine Lösung einsetzen, die die Umsetzung der nationalen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zur sozialverträglichen Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland bis 2018 ermöglicht. Dazu sei es notwendig, dass die EU den Mitgliedstaaten die Gewährung von Stilllegungshilfen bis zum Jahr 2018 gestatte.

Tagesordnungspunkt 45

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Einlagensicherungssysteme (Neufassung)

Drucksache 437/10

Mit der Neufassung der Richtlinie, die fortan ausnahmslos für alle Kreditinstitute und Einlagensicherungssysteme gelten soll, verfolgt die Kommission unter anderem das Ziel, die Anspruchsvoraussetzungen für Einleger zu vereinfachen und zu harmonisieren.

Vorgesehen ist insbesondere die Änderung von Vorschriften in Bezug auf den Deckungsumfang und die Auszahlungsmodalitäten. So möchte die Kommission die von den Mitgliedstaaten zu gewährleistenden Deckungssummen auf 100 000 Euro für die Einlagen desselben Einlegers festlegen und die Auszahlungsfristen weiter verkürzen.

Den Zugang der Einlagensicherungssysteme zu Informationen über ihre Mitglieder (also der Banken) will sie weiter optimieren. Zudem sollen die Systeme künftig einer laufenden Überwachung unterliegen und die verfügbaren Finanzmittel in einem angemessenen Verhältnis zu ihren potenziellen Verbindlichkeiten stehen.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 437/1/10

Die Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage umfangreich Stellung zu nehmen.

Der Innen- und der Wirtschaftsausschuss vertreten die Auffassung, dass der Kommissionsvorschlag nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip im Einklang steht. Insbesondere seien die im Richtlinienvorschlag konkret enthaltenen Maßnahmen - wie zum Beispiel die Begrenzung des Deckungsumfangs auf 100 000 Euro - im Hinblick auf das Subsidiaritätsprinzip bedenklich. Sie würden zu weitreichenden Auswirklungen auf den gesamten Bankensektor in Deutschland führen und erschienen in dieser Form nicht akzeptabel, da hiermit substanzielle negative Eingriffe in bestehende Strukturen der Kreditwirtschaft verbunden wären; die nationale Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit würde zu stark eingeschränkt.

Unabhängig von der Subsidiaritätsrüge der beiden Ausschüsse halten auch der EU- und der Finanzausschuss die Vorschläge der Kommission in der vorliegenden Form für nicht akzeptabel. Sie rügen ebenfalls die erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf den gesamten Bankensektor in Deutschland.

Sie wollen die Bundesregierung daher bitten, sich bei den Beratungen des Vorschlags für umfangreiche Änderungen einzusetzen.

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