Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich in der Europäischen Union für eine klare und eindeutige Kennzeichnung von sogenanntem Klebefleisch einzusetzen. Bei diesem handelt es sich um ein Produkt, bei dem unter Einsatz besonderer Technologien mehrere kleine Fleischstücke zu sogenanntem Formfleisch zusammengefügt werden.
Aus Sicht der Länder ist Voraussetzung für eine bewusste, selbstbestimmte Kaufentscheidung des Verbrauchers, dass dieser objektiv und vollständig über das zu erwerbende Produkt informiert und eine Irreführung ausgeschlossen ist. Das geltende Recht reicht dafür bisher nicht aus. Deshalb sind die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen für eine klare, gut sichtbare und verständliche Kennzeichnung von zusammengefügten Fleischerzeugnissen zu schaffen. Infolge des grenzüberschreitenden Handels mit Lebensmitteln in Europa ist nach Ansicht des Bundesrates eine EU-einheitliche Verbesserung der Kennzeichnungsbestimmungen unabdingbar.
Drucksache 568/10 (Beschluss)
1.153 Zeichen