15.10.2010

EU darf bei Rentensystemen ihre Kompetenzen nicht überschreiten

Der Bundesrat hat heute zu einer Vorlage der Europäischen Kommission kritisch Stellung genommen, mit der diese eine Debatte über sichere Pensions- und Rentensysteme anstoßen will.

Zwar begrüßen die Länder grundsätzlich eine entsprechende Debatte. Sie bekräftigen jedoch, dass die Verantwortung für die national unterschiedlich ausgestalteten Vorsorgesysteme allein bei den Mitgliedstaaten liegt und die Vorrechte der Sozialpartner nicht in Frage stehen. Die Eigenständigkeit und Vielfalt der bestehenden Alterssicherungssysteme der Mitgliedstaaten müssten gewahrt bleiben. Durch die ausgewiesenen Ziele einer Harmonisierung der nationalen Systeme dürfe die EU ihre Kompetenzen nicht überschreiten. Vor dem Hintergrund der Kompetenzverteilung und der Wahrung des Subsidiaritätsprinzips sei es allein Aufgabe der Mitgliedstaaten, Regelungen für angemessene Ruhestandseinkommen zu schaffen. In Anbetracht der großen Unterschiede der sozialen Sicherungssysteme hält der Bundesrat zudem eine EU-einheitliche Definition zu angemessenen Ruhestandseinkommen für nicht zielführend.

Mit der Vorlage führt die Kommission bis zum 15. November 2010 eine Konsultation zu der Frage durch, wie auch künftig angemessene und sichere Pensionen und Renten zu gewährleisten sind und wie die EU die entsprechenden nationalstaatlichen Bemühungen am besten unterstützen kann. Hierzu skizziert sie die aus ihrer Sicht wichtigsten Herausforderungen, denen sich die Pensions- und Rentensysteme der EU-Mitgliedstaaten zukünftig stellen müssten. Im Anschluss daran stellt sie Ansätze und Prioritäten für EU-Politiken in den Bereichen der Wirtschafts- und Sozialpolitik sowie der Finanzmarktregulierung vor, mit denen sie die Mitgliedstaaten unterstützen möchte.

Grünbuch der Kommission: Angemessene, nachhaltige und sichere europäische Pensions- und Rentensysteme

Drucksache 419/10 (Beschluss)

1.927 Zeichen

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