26.11.2010

Wettbewerbsfähigkeit der Überschussländer nicht schwächen

Die Länder haben in ihrer heutigen Sitzung die von der EU-Kommission vorgelegten Vorschläge über ein System zur Warnung vor schwerwiegenden makroökonomischen Ungleichgewichten und die damit verfolgte Verbesserung der wirtschaftspolitischen Koordinierung innerhalb der EU grundsätzlich begrüßt. Sie vermissen jedoch die eindeutige Klarstellung der Kommission, dass der Abbau der Ungleichgewichte nicht über eine Schwächung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Überschussländer gehen kann.

Der Bundesrat hält es auch für erforderlich, die Indikatoren des Warnsystems im Wege eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens zu beschließen. Zudem weisen die Länder darauf hin, dass politische Maßnahmen am dringendsten in denjenigen Mitgliedstaaten erforderlich sind, die anhaltend hohe Leistungsbilanzdefizite und eine stark eingeschränkte Wettbewerbsfähigkeit aufweisen.

Die Kommission möchte mit ihren Vorschlägen einen Mechanismus festschreiben, der dazu beiträgt, die Ursachen makroökonomischer Ungleichgewichte überwachen und gegebenenfalls angemessene Korrekturmaßnahmen gewährleisten zu können.

Der eine Vorschlag (Drucksache 608/10) skizziert das Verfahren bei einem übermäßigen Ungleichgewicht und gilt für alle Mitgliedstaaten. Er stellt eine neue Komponente im Verfahren der wirtschaftspolitischen Überwachung dar und umfasst die regelmäßige Bewertung von Ungleichgewichtsrisiken einschließlich eines Warnmechanismus. Zudem enthält er Regelungen, die über die Haushaltspolitik hinausgehende Korrekturmaßnahmen ermöglichen. Nach diesen kann der Rat gegenüber den Mitgliedstaaten abgestufte Maßnahmen ergreifen, die von präventiven Empfehlungen bis zur Forderung bestimmter Korrekturmaßnahmen reichen, wenn die Analyse der Kommission makroökonomische Ungleichgewichte ergeben hat.

Im anderen Verordnungsvorschlag (Drucksache 606/10) stehen die zugehörigen Durchsetzungsmaßnahmen im Vordergrund. Er konzentriert sich auf die Mitgliedstaaten des Euroraums. Nach diesem Vorschlag muss ein Mitgliedstaat, der es wiederholt versäumt, Ratsempfehlungen zur Korrektur übermäßiger gesamtwirtschaftlicher Ungleichgewichte zu befolgen, eine jährliche Geldbuße entrichten. Dies gilt so lange, bis der Rat feststellt, dass Korrekturmaßnahmen ergriffen wurden. Die Geldbuße soll für alle Euro-Staaten gleich sein und 0,1 Prozent des Vorjahres-BIP des betreffenden Staates betragen.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euroraum

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte

Drucksache 603/10 (Beschluss)

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