26.11.2010

Bundesrat akzeptiert Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke

Die Länder haben in ihrer heutigen Sitzung auf ein Vermittlungsverfahren zum Elften Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes verzichtet und es somit gebilligt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden.

Das Gesetz verlängert die Laufzeit der 17 deutschen Kernkraftwerke um durchschnittlich zwölf Jahre. Bei Kernkraftwerken, die mit dem Leistungsbetrieb bis einschließlich 1980 begonnen haben, beträgt die Laufzeitverlängerung acht, bei jüngeren 14 Jahre.

Elftes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes

Drucksache 683/10 (Beschluss)

616 Zeichen

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