Redaktionsschluss: Dienstag, 14. Dezember 2010, 11.00 Uhr
TOP 62 | Effizienz in der Zwangsvollstreckung |
TOP 18 | Haftpflichtversicherung von Überwachungsstellen |
TOP 19 | Rentenlastenausgleich in der Landwirtschaft |
TOP 20 | Hinzuverdienst im Rentenrecht |
TOP 21 | Renten für Holocaustüberlebende |
TOP 22 | Sicherheit von Spielzeug |
TOP 23 | Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen |
TOP 63 | Gesetzlicher Mindestlohn |
TOP 64 | Biogas |
TOP 1 | Haushalt 2011 |
TOP 2 | Hartz IV-Reform |
TOP 3 | Kosten der Unterkunft 2011 |
TOP 5 | Tabaksteuer |
TOP 6 | Finanzierung der Krankenversicherung |
TOP 7 | Preise für Arzneimittel |
TOP 10 | Zentrales Testamentsregister |
TOP 11 | Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz |
TOP 12 | Reform der Sicherungsverwahrung |
TOP 26 | Schutz vor Zwangsheirat |
TOP 36 | Entsorgung radioaktiver Abfälle |
Tagesordnungspunkt 62
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht
Antrag der Länder Hessen, Sachsen
Hessen und Sachsen wollen die Effizienz der Zwangsvollstreckung erhöhen. Die derzeitige Systematik des Gerichtsvollzieherkostengesetzes beeinträchtigt aus Sicht der beiden Länder das Verhältnis zwischen Nutzen und Aufwand, da sie einen besonderen Leistungswillen der Gerichtsvollzieher nicht in ausreichendem Maße belohnt. Das gegenwärtige Gebührenrecht sei im Wesentlichen aufwandsbezogen ausgestaltet. Erfolgsbezogene Komponenten - insbesondere bei der Geldvollstreckung - seien dagegen nur schwach ausgeprägt und böten keinen ausreichenden Leistungsanreiz. Zudem ist die Quote der Kostendeckung für die Tätigkeit der Gerichtsvollzieher nach Darstellung der Antragsteller bei Weitem nicht ausreichend, um den entstehenden Personal- und Sachaufwand abzudecken. Derzeit würden in den Ländern durch Gebühreneinnahmen durchschnittlich nur ca. 47 Prozent der tatsächlichen Kosten gedeckt.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es daher, durch die Einführung einer Erfolgsgebühr im Gerichtsvollzieherkostenrecht die Effizienz der Zwangsvollstreckung zu erhöhen. Hierdurch würden die Gerichtsvollzieher motiviert, Zwangsvollstreckungsaufträge zeitnah und auf hohem Qualitätsniveau zu bearbeiten, wodurch eine Steigerung der Effektivität zu erwarten sei. Zudem wollen die antragstellenden Länder das seit 2001 unverändert gebliebene Gebührenniveau um durchschnittlich 30 Prozent anheben, um den erheblichen Zuschussbedarf im Gerichtsvollzieherbereich zu verringern. Dies führe zu voraussichtlichen Mehreinnahmen der Länder in Höhe von ca. 52,2 Millionen Euro.
Die Vorlage soll in der Plenarsitzung am 17. Dezember 2010 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung überwiesen werden.
Tagesordnungspunkt 18
Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Höhe der Mindest-deckungssumme von Haftpflichtversicherungen nach § 21 Absatz 2 Nummer 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein möchte die Mindestdeckungssumme der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung der Zugelassenen Überwachungsstellen für überwachungsbedürftige Anlagen von derzeit 2,5 auf 20 Millionen Euro erhöhen. Hierzu will das Land die Bundesregierung bitten, schnellstmöglich eine entsprechende Änderung der Betriebssicherheitsverordnung vorzunehmen.
Seinen Vorstoß begründet das Land mit einem Unfall, bei dem große Mengen Flüssiggas aus einem Tank ausgetreten sind, das sich nur aufgrund glücklicher Umstände nicht entzündet hat. Untersuchungen der zuständigen Behörden hätten ergeben, dass der Tank unsachgemäß und weitestgehend ungeschützt aufgestellt worden war. Dennoch bestätigten zwei renommierte Zugelassene Überwachungsstellen in ihren vorhergehenden Gutachten, dass die Anlage ordnungsgemäß geplant und errichtet sei. Daraufhin durchgeführte weitere Untersuchungen hätten ergeben, dass von 272 in Schleswig-Holstein betriebenen Flüssiggastankstellen nahezu 50 Prozent mängelbehaftet waren, obwohl in allen Fällen die Prüfer der Zugelassenen Überwachungsstellen vorab den sicheren Zustand der Anlagen bestätigt hätten.
Aus Sicht des antragstellenden Landes verdeutlichen diese aktuellen Erkenntnisse die Notwendigkeit einer deutlichen Anhebung der Haftpflichtabsicherungen von Überwachungsstellen. Die bisherige Deckungssumme reiche bei Weitem nicht aus, wenn es zu großen Schadensereignissen kommen sollte. Dies hätte zur Folge, dass das jeweilige Land und die Geschädigten alle Kosten der Schäden, die über den Betrag von 2,5 Millionen Euro hinausgingen, selbst tragen müssten.
Ausschussempfehlungen
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung in einer Neufassung anzunehmen. Er möchte die Bundesregierung lediglich auffordern, die Mindestdeckungssumme der Haftpflichtversicherung zu überprüfen und entsprechend anzuheben. Aus seiner Sicht sollte die Festlegung einer neuen Summe nicht pauschal erfolgen. Neben den denkbaren Schadenshöhen seien nämlich auch die Auswirkungen der Prämienhöhen, insbesondere auf die Situation kleinerer Überwachungsstellen, zu berücksichtigen.
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, die Entschließung unverändert zu fassen.
Tagesordnungspunkt 19
Entschließung des Bundesrates zum Rentenlastenausgleich in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein möchte die Bundesregierung bitten, die Rahmenbedingungen für den bundesweiten Rentenlastenausgleich zwischen den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zeitnah anzupassen.
Aus Sicht des antragstellenden Landes zeichnet sich ab, dass die Änderungen des Jahres 2008 im Recht der landwirtschaftlichen Sozialversicherung aufgrund des Rentenlastenausgleichs zu erheblichen Beitragserhöhungen der landwirtschaftlichen Betriebe in verschiedenen Regionen Deutschlands führen. Diese würden weit über das im Jahre 2007 vorhersehbare Maß hinausgehen. Durch die Rechtsänderungen hatte der Bundestag einen bundesweiten Rentenlastenausgleich zwischen den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften eingeführt. Der Bundesrat hatte in diesem Zusammenhang bereits im November 2007 auf erhebliche Mehrbelastungen für landwirtschaftliche Betriebe - insbesondere in Nord- und Ostdeutschland - aufgrund des festgelegten Verteilungsschlüssels hingewiesen.
Vor diesem Hintergrund sind nach Ansicht Schleswig-Holsteins zeitnah Korrekturen vorzunehmen, die allerdings die grundsätzliche Solidarität innerhalb der Landwirtschaft nicht in Frage stellen sollen. Hierzu fordert das Land, dass die Verteilung der Bundesmittel ab 2011 unter Einbeziehung des Rentenlastenausgleichs erfolgt. Die den ausgleichsberechtigten landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zufließenden Mittel aus der Lastenverteilung sollen ausschließlich bundesmittelberechtigten Betrieben zukommen. Auch sei der Neurentenfaktor auf fünf anzuheben und die Forstflächen entsprechend ihrem höheren Unfallrisiko höher zu bewerten.
Ausschussempfehlungen
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik sowie der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung mit einer Änderung zu fassen. Sie sprechen sich gegen die von Schleswig-Holstein geforderte höhere Bewertung von Forstflächen aus. Aus ihrer Sicht sind die daraus resultierenden Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften nicht einschätzbar, zumal ein konkreter Bewertungsansatz fehlt.
Der Finanzausschuss empfiehlt, die Entschließung nicht zu fassen.
Tagesordnungspunkt 20
Entschließung des Bundesrates zur Nichtberücksichtigung von Aufwandsentschädigungen aus einem Ehrenamt als Hinzuverdienst im Rentenrecht
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz möchte die Bundesregierung bitten, zeitlich unbegrenzte Regelungen zu schaffen, nach denen bei vorzeitigen Alters- und Erwerbsminderungsrenten Aufwandsentschädigungen für ein kommunales Ehrenamt nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen sind. Gleiches soll für Mitglieder der Selbstverwaltung, Versichertenälteste oder Vertrauenspersonen der Sozialversicherungsträger gelten.
Nach Darstellung von Rheinland-Pfalz beabsichtigt die Deutsche Rentenversicherung, Aufwandsentschädigungen aus Ehrenämtern in Höhe des steuer- und sozialversicherungspflichtigen Anteils ausnahmslos als Hinzuverdienst bei den genannten Renten zu berücksichtigen. Dies führe zur Minderung oder sogar zum Verlust dieser Renten und damit zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung des Ehrenamtes. Die von der Bundesregierung in diesem Zusammenhang beabsichtigte Übergangsregelung, die für einen Zeitraum von fünf Jahren gelten solle, stelle langfristig keine befriedigende Lösung dar. Zum Schutz des Ehrenamtes sei die angekündigte befristete Regelung durch eine dauerhafte zu ersetzen. Ansonsten würde das Ehrenamt schweren Schaden nehmen.
Ausschussempfehlungen
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Innenausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.
Tagesordnungspunkt 21
Entschließung des Bundesrates "Rente statt Sozialhilfe – Verbesserung des sozialrechtlichen Status für in Deutschland lebende jüdische Holocaustüberlebende aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion"
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern möchte die rentenrechtliche Situation jüdischer Holocaustüberlebender aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion verbessern. Mit einem Entschließungsantrag will das Land daher die Bundesregierung auffordern, diese Personengruppe als "Verfolgte des NS-Regimes" anzuerkennen und die gesetzlichen Voraussetzungen für einen eigenständigen Rentenanspruch dieser Menschen zu schaffen. Dabei soll die Rentenhöhe die Leistungen der Grundsicherung im Alter nicht unterschreiten.
Zur Begründung weist das antragstellende Land darauf hin, dass die jüdischen ehemaligen Gefangenen der Konzentrationslager und Ghettos aufgrund geltender Bestimmungen bis heute keinen gesetzlich verankerten Status als Verfolgte des NS-Regimes haben. Dieser Umstand hätte unter anderem zur Folge, dass diese Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion keine NS-Opfer-Rente beziehen könnten und somit von Sozialhilfe in Form von Grundsicherung im Alter abhängig seien. Es sei deshalb erforderlich, diese Holocaustüberlebenden offiziell als "Verfolgte des NS-Regimes" anzuerkennen, damit sie einen eigenen Rentenanspruch erhalten, der sie von der Leistung der Grundsicherung im Alter unabhängig macht.
Die Vorlage soll in der Plenarsitzung am 17. Dezember 2010 zunächst vorgestellt und sodann den Ausschüssen zur Beratung überwiesen werden.
Tagesordnungspunkt 22
Entschließung des Bundesrates zur Anpassung der in der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug enthaltenen Regelungen für Chemikalien an das besondere Schutzbedürfnis von Kindern
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Baden-Württemberg möchte den Schutz von Kindern beim Umgang mit Spielzeug erhöhen. Das Land betont, dass von Spielzeugen keine Gefahren für Kinder ausgehen dürfen. Anforderungen an entsprechende Gegenstände müssten daher in besonderem Maße den Schutzbedürfnissen von Kindern Rechnung tragen. Die in der neuen Europäischen Spielzeugrichtlinie festgelegten Regelungen seien hierzu nicht geeignet.
Aus diesem Grund möchte Baden-Württemberg die Bundesregierung bitten, auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass die entsprechende Richtlinie kurzfristig an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt angepasst wird, um das Schutzniveau für Kinder zu verbessern. Es sei erforderlich, dass die Kommission kurzfristig Grenzwerte für bestimmte Metalle, Krebs erzeugende oder das Erbgut verändernde und allergene Stoffe festsetzt beziehungsweise Regelungen schafft, die die besonderen Schutzbedürfnisse von Kindern berücksichtigen.
Ausschussempfehlungen
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung unverändert zu fassen.
Die übrigen beteiligten Ausschüsse empfehlen, die Entschließung nach Maßgabe einiger Änderungen anzunehmen. So fordert der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz unter anderem, dass allergene Duftstoffe ausnahmslos zu verbieten sind. Der EU-Ausschuss möchte die für Spielzeug geltenden Grenzwerte auf Mode-Accessoires und hier insbesondere auf Kinderschmuck übertragen.
Der Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfehlen, die in dem bisherigen Entschließungstext formulierten Einzelforderungen - die zum Beispiel neue Grenzwerte für bestimmte Stoffe enthalten - zu streichen. Die genannten Formulierungen blieben teilweise hinter den entsprechenden Forderungen des Bundesrates zurück, die dieser bereits im April 2008 gestellt hatte - Drucksache 133/08 (Beschluss). Die Länder hatten damals unter anderem ein gänzliches Verbot allergener Duftstoffe und kritischer Elemente wie zum Beispiel Blei und Quecksilber angeregt. Aus Sicht beider Ausschüsse sollte der Bundesrat konsequent an seinem damaligen Beschluss festhalten und die Bundesregierung daher auffordern, die Anpassung der Spielzeugrichtlinie in diesem Sinne voranzutreiben.
Tagesordnungspunkt 23
Entschließung des Bundesrates zur zukünftigen Zusammensetzung (Sitzverteilung) des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen
Die antragstellenden Länder wollen die Bundesregierung auffordern, im Rat für eine gerechtere Sitzverteilung im Ausschuss der Regionen einzutreten. Die Repräsentation der Einwohner führe zu einem eklatanten Missverhältnis, wenn ein einzelnes Ausschussmitglied zwischen 82.000 und mehr als 3,4 Millionen Bürger zu vertreten habe. Nur durch einen besseren Repräsentationsschlüssel könne das einzelne Mitglied seine Aufgabe erfüllen und seine Region angemessen vertreten. Daher sei ein Verteilungsschlüssel zu finden, der der demografischen Realität Rechnung trägt.
In diesem Zusammenhang bedauern die Antragsteller die vom Ausschuss der Regionen beschlossene Empfehlung, auch künftig die Zahl der Sitze je nationaler Delegation auf höchstens 24 zu begrenzen. Dieser Vorschlag vernachlässige die Bedeutung einer angemessenen und vertragskonformen Repräsentation.
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Die drei antragstellenden Länder haben jedoch eine sofortige Sachentscheidung in der Plenarsitzung am 17. Dezember 2010 beantragt.
Tagesordnungspunkt 63
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz, Bremen und Nordrhein-Westfalen setzen sich für einen gesetzlichen Mindestlohn ein. Die drei Länder betonen, dass Menschen, die Vollzeit arbeiten, von ihrer Tätigkeit menschenwürdig leben können müssen. Aus diesem Grund möchten die Antragsteller die Bundesregierung auffordern, unverzüglich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Aus Sicht von Rheinland-Pfalz, Bremen und Nordrhein-Westfalen ist ein gesetzlicher Mindestlohn einzuführen, der eine unterste Grenze des Arbeitsentgelts festsetzt, unterhalb derer keine Löhne und Gehälter vereinbart werden dürfen. Dieser Mindestlohn soll vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ein existenzsicherndes Einkommen gewährleisten und eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Teilzeitbeschäftigte seien ebenfalls vor Niedriglöhnen zu schützen. Der Lohn sei als Bruttoarbeitsentgelt für eine Zeitstunde festzusetzen. Das Vorschlagsrecht für die Entgelthöhe soll - nach dem Vorbild Großbritanniens - bei einer unabhängigen Kommission liegen.
Zur Begründung führen die antragstellenden Länder aus, dass das Ausmaß der Niedriglohn-Beschäftigung in Deutschland seit Mitte der 90er Jahre stark zugenommen hätte und mittlerweile deutlich über dem europäischer Nachbarländer liege. Zwischen den Jahren 2004 und 2008 sei hier eine Steigerung um 650.000 Beschäftigte zu verzeichnen. Aktuell bekämen 15 Prozent der Arbeitnehmer im Westen und 35 Prozent im Osten Deutschlands lediglich einen Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 17. Dezember 2010 zunächst vorgestellt und sodann den Ausschüssen zugewiesen.
Tagesordnungspunkt 64
Entschließung des Bundesrates zur Steuerung des weiteren Ausbaus der Nutzung von Biomasse zur Biogaserzeugung
Antrag des Landes Niedersachsen
Niedersachsen möchte den weiteren Ausbau der Nutzung von Biomasse zur Biogaserzeugung besser steuern. Aus Sicht des Landes wurden mit der Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) zum 1. Januar 2009 die Bedingungen für einen wirtschaftlichen Betrieb von Biogasanlagen nochmals deutlich verbessert. Aufgrund der Ausgestaltung der Einspeisevergütung und der Dauer der garantierten Vergütung sei die Konkurrenz um die zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen Nutzflächen groß. Aus diesem Grund will das antragstellende Land die Bundesregierung bitten, die Vergütungsstruktur des EEG so schnell wie möglich an die aktuellen Entwicklungen anzupassen. Gleichzeitig müsse der Bestandsschutz für die Förderung jedoch gewahrt bleiben. Investitionen, die im Vertrauen auf bestehende gesetzliche Regelungen getätigt wurden, dürften nicht durch rückwirkende Änderungen in Frage gestellt werden.
Aufgrund der in den Ländern bereits vorliegenden Erfahrungen erscheint Niedersachsen eine Korrektur des EEG-Vergütungssystems für Biogasanlagen bei gleichzeitiger Absenkung der aktuellen Einspeisevergütungen erforderlich. Dabei sei ein einheitlicher Vergütungssatz für "landwirtschaftliche Biogasanlagen"- mit Aufnahme der bisherigen Boni- auf einem abgesenkten Gesamtniveau anzustreben. Der Vergütungssatz sei so auszulegen, dass eine Biogasanlage künftig wirtschaftlich nur dann zu betreiben ist, wenn eine marktfähige Wärmenutzung realisierbar ist oder kostengünstige Rohstoffe wie Gülle, Nebenprodukte oder Bioabfälle einsetzbar sind. Für die reinen "Abfallanlagen" ist aus niedersächsischer Sicht ebenfalls ein einheitlicher Vergütungssatz auf niedrigerem Niveau ohne zusätzliche Boni anzustreben. Um den Einsatz biogener Abfälle und Nebenprodukte in landwirtschaftlichen Biogasanlagen zu verstärken und damit auch die Flächenkonkurrenz abzumildern, sei eine umfangreiche Zulassung bestimmter Bioabfälle ohne Absenkung der Vergütung erforderlich.
Die Vorlage soll in der Plenarsitzung am 17. Dezember 2010 zunächst vorgestellt und sodann den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen werden.
Tagesordnungspunkt 1
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011)
Mit dem vorliegenden Gesetz stellt der Bundestag den Haushaltsplan für das Jahr 2011 fest. Er sieht Gesamtausgaben von 305,8 Milliarden Euro und eine Neuverschuldung von 48,4 Milliarden Euro vor. Damit sinken die Ausgaben verglichen mit den Planungen für das Jahr 2010 um 13,7 Milliarden Euro. Die Nettokreditaufnahme geht im Vergleich zum Etatansatz für 2010 um 31,8 Milliarden Euro zurück.
Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung am 24. September 2010 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Entlastungsmaßnahmen für den Bund nicht zu negativen Rückwirkungen auf die Finanzen der Länder und Kommunen führen dürfen. Insbesondere brachte er seine Erwartung zum Ausdruck, dass der Bund daher die geplante massive Mittelkürzung im Bereich des Städtebaus abmildert.
Der Bundestag ist dem nachgekommen. Er hat bei den entsprechenden Zuweisungen an die Länder sowohl eine Aufstockung der Barmittel von 15,2 auf 22,7 Millionen Euro als auch eine Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen von knapp 290 auf über 432 Millionen Euro vorgenommen.
Ausschussempfehlungen
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, das Gesetz zu akzeptieren.
In einer begleitenden Entschließung macht er jedoch deutlich, dass - insbesondere vor dem Hintergrund einer besser als bisher prognostizierten konjunkturellen Entwicklung - weitere Entlastungen für den Bundeshaushalt erreichbar scheinen. Er erwartet daher, dass der Bund den derzeitigen Rahmen für die Nettokreditaufnahme nicht ausschöpft. Zudem verleiht er seiner Erwartung Ausdruck, dass der Bund bei seinen finanzpolitischen Maßnahmen den Ländern die Einhaltung des verfassungsrechtlich vorgegebenen Neuverschuldungsverbots nicht erschwert.
Tagesordnungspunkt 2
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Mit dem Gesetz setzt der Bundestag das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 um, mit dem das Gericht die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Festlegung der Regelbedarfe der sogenannten Hartz IV-Leistungen und der Sozialhilfe festgestellt hatte. Es basiert auf inhaltsgleichen Gesetzentwürfen der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen.
Der Bundestag erhöht den Regelsatz für Langzeitarbeitslose um fünf auf 364 Euro monatlich. Die Regelsätze für Kinder werden künftig eingeständig ermittelt. Das Gesetz fördert gezielt Bildung und gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus Hartz IV-Familien, indem es zum Beispiel - unter bestimmten Bedingungen - Nachhilfeunterricht unterstützt. Zudem sind ein Betrag von zehn Euro für Musikunterricht oder Vereinsbeiträge sowie ein Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen an Schulen vorgesehen. Das Gesetz erhöht auch die Freibeträge für die Erwerbseinkommen Erwachsener, um Anreize zur Aufnahme einer voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu schaffen.
Die ursprünglichen Gesetzentwürfe hat der Bundestag in zahlreichen Detailregelungen verändert, etwa indem er die sogenannte Gutschein-Lösung und die Direktzahlung als gleichwertige Alternativen bei Förderung der Bildung und Teilhabe von Kindern ausgestaltete.
Der Bundesrat hatte zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung am 26. November 2010 umfangreich Stellung genommen. Unter anderem forderte er, dass bei Bestimmung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung durch die Kommunen die Auswirkungen auf die örtlichen Bewohnerstrukturen zu berücksichtigen sind. Er befürchtete, dass die Kommunen die in diesem Zusammenhang vorgesehene Satzungsermächtigung zu einer restriktiveren Regelung der Angemessenheit nutzen könnten und hierdurch eine Konzentration von Leistungsempfängern in "einfachen Wohnlagen" erfolgt. Hierdurch wären Entwicklungen möglich, die die ausgewogenen Bewohnerstrukturen unterlaufen und somit der inneren Sicherheit abträglich sein könnten, argumentierte der Bundesrat. Der Bundestag hat sich dem angeschlossen und eine Regelung in das Gesetz aufgenommen, die die Kommunen verpflichtet, bei der Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten auch den Erhalt sozial ausgewogener Bewohnerstrukturen zu berücksichtigen, um der Bildung sozialer Brennpunkte entgegenzuwirken.
Die Länder hatten auch gefordert, die notwendigen Aufwendungen von Schülern für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule, die in zumutbarer Weise nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist, bei den Bedarfen für Bildung und Teilhabe zu berücksichtigen. Der Bundesrat betonte, dass die hierdurch entstehenden Kosten durch den Regelsatz nicht ausreichend gedeckt sind. Auch diese Forderung hat im Gesetzesbeschluss des Bundestages im Wesentlichen Berücksichtigung gefunden.
Ausschussempfehlungen
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfiehlt, dem Gesetz zuzustimmen.
Im Gesundheitsausschuss ist eine Empfehlung nicht zu Stande gekommen.
Tagesordnungspunkt 3
Siebtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Mit dem Beschluss setzt der Bundestag den finanziellen Beitrag des Bundes an den erbrachten Leistungen der kommunalen Träger für die Wohnkosten von Langzeitarbeitslosen für das Jahr 2011 neu fest. Die Höhe der Bundesbeteiligung ist auf der Grundlage einer gesetzlich festgeschriebenen Formel anzupassen, wenn sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt um mehr als 0,5 Prozent verändert hat. Da diese Voraussetzungen gegeben sind, soll die prozentuale Bundesbeteiligung für das Jahr 2011 für Baden-Württemberg 28,5 Prozent, für Rheinland-Pfalz 34,5 Prozent und die übrigen Länder 24,5 Prozent betragen. Auf das gesamte Bundesgebiet bezogen entspricht dies einer durchschnittlichen Höhe von 25,1 Prozent.
Der Bundesrat hatte zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung am 5. November 2010 Stellung genommen und eine höhere Beteiligung des Bundes für das Jahr 2011 gefordert. Aus seiner Sicht ist die Bundesbeteiligung entsprechend der tatsächlichen Entwicklung der Ausgaben für Unterkunft und Heizung und nicht nach der Zahl der Bedarfsgemeinschaften festzusetzen, wie es das geltende Recht vorschreibt. Vor diesem Hintergrund sei eine Neuberechnung vorzunehmen und die Quote der Bundesbeteiligung anzupassen. Der Bundesrat begründete seine Forderung unter anderem mit Berechnungen des Deutschen Landkreistages. Diese hätten ergeben, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung inzwischen eine Bundesbeteiligung von 35,9 Prozent und nicht - wie vorgesehen - von 25,1 Prozent gezahlt werden müsste. Der Bundestag hat das Gesetz jedoch unverändert beschlossen.
Ausschussempfehlungen
Da der Bundestag die Forderungen der Länder - die diese auch bereits in dem entsprechenden Verfahren des letzen Jahres erhoben hatten - nicht berücksichtigt hat, empfehlen der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Finanzausschuss, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das Gesetz sei mit dem Ziel der Ausrichtung der Anpassungsformel an den tatsächlichen Unterkunftskosten grundlegend zu überarbeiten.
Tagesordnungspunkt 5
Fünftes Gesetz zur Änderung von Verbrauchssteuergesetzen
Mit dem vorliegenden Beschluss setzt der Bundestag die Europäische Tabaksteuerrichtlinie um und erhöht gleichzeitig die Tabaksteuer in mehreren Schritten bis zum Januar 2015. Der Bundesrat hatte gegen den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung im September 2010 keine Einwendungen erhoben. In diesem Entwurf war allerdings die Erhöhung der Tabaksteuer, die eine Packung Zigaretten um etwa vier bis acht Cent jährlich verteuert, noch nicht enthalten. Der Bundestag hat diese Regelung in das Gesetz aufgenommen, um weitere Schritte zur Haushaltskonsolidierung zu unternehmen. Die Maßnahme verspricht für den Bund Mehreinnahmen von 200 Millionen Euro für das Jahr 2011. Dieser Betrag summiert sich auf ca. eine Milliarde Euro im Jahr 2015.
Außerdem strich der Bundestag die im Entwurf noch vorgesehene Änderung des Biersteuergesetzes, um diese Regelung in einem separaten Gesetzgebungsverfahren umzusetzen. Durch diesen Schritt unterliegt das Gesetz nicht mehr der Zustimmungsbedürftigkeit durch den Bundesrat.
Ausschussempfehlungen
Der Finanzausschuss empfiehlt, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen und das Gesetz damit zu billigen.
Tagesordnungspunkt 6
Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz - GKV-FinG)
Aus Sicht des Bundestages steht das deutsche Gesundheitswesen vor großen Herausforderungen, die sich aus dem demografischen Wandel und dem medizinisch-technischen Fortschritt ergeben. Seit vielen Jahren nähmen die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung schneller zu als die Einnahmen aus den Beiträgen. Damit die Leistungsfähigkeit und die Qualität der medizinischen Versorgung weiterhin zu erhalten seien, müsse das Gesundheitssystem vor allem in Richtung auf eine nachhaltige und sozial ausgewogene Finanzierung weiterentwickelt werden. Dazu sei es erforderlich, das geltende Finanzierungssystem der Gesetzlichen Krankenversicherung wettbewerbsfreundlicher auszugestalten. Unmittelbaren Handlungsbedarf sieht der Bundestag insbesondere im Hinblick auf das für das Jahr 2011 zu erwartende Defizit von bis zu elf Milliarden Euro, das viele Krankenkassen in finanzielle Schwierigkeiten bringen und manche sogar in die Insolvenz treiben könne.
Aus diesem Grund erhöht der Bundestag unter anderem die Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung im kommenden Jahr von 14,9 auf 15,5 Prozent. Davon entfallen 8,2 Prozent auf die Arbeitnehmer, die Arbeitgeber tragen 7,3 Prozent. Ihr Anteil wird auf diesem Stand eingefroren. Außerdem können die Krankenkassen künftig Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe erheben, die allein von den Versicherten zu zahlen sind. Für Menschen mit geringerem Einkommen soll es einen Sozialausgleich geben.
Der Bundesrat hatte zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung am 15. Oktober 2010 umfangreich Stellung genommen und eine Vielzahl von Änderungen zu verschiedenen Einzelproblemen vorgeschlagen. Der Bundestag, der den Gesetzentwurf der Bundesregierung am 12. November 2010 für erledigt erklärte und den wortgleichen Entwurf der Koalitionsfraktionen mit umfangreichen Änderungen verabschiedete, ist den Vorschlägen der Länder mehrheitlich nicht gefolgt. Die neu aufgenommene Regelung, nach der auch Personen eine Befreiungsmöglichkeit von der Versicherungspflicht haben, die im Anschluss an Eltern- oder Pflegezeit eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen, die als Vollbeschäftigung den Eintritt der Versicherungsfreiheit zur Folge hätte, geht jedoch auf eine Anregung des Bundesrates zurück.
Ausschussempfehlungen
Im federführenden Gesundheitsausschuss ist keine Empfehlung an das Plenum zu Stande gekommen.
Tagesordnungspunkt 7
Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz - AMNOG)
Nach Darstellung des Bundestages betrugen die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich der Zuzahlungen der Versicherten im Jahr 2009 mehr als 32 Milliarden Euro. Sie sind damit um rund 1,5 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
Aus diesem Grund will der Bundestag mit dem vorliegenden Gesetz, das auf einem Entwurf der Koalitionsfraktionen basiert, den Arzneimittelmarkt neu strukturieren und die Medikamentenpreise effizienter und wirtschaftlicher gestalten. Den Fraktionsentwurf änderte er in zahlreichen Punkten und erklärte den wortgleichen Entwurf der Bundesregierung am 11. November 2010 für erledigt.
Die pharmazeutische Industrie soll zukünftig den Nutzen neuer Medikamente nachweisen und die Erstattungspreise mit der Gesetzlichen Krankenversicherung aushandeln. Bei Uneinigkeit soll eine Schiedsstelle entscheiden. Die Rabattverträge für Generika will der Bundestag wettbewerblicher sowie patientenfreundlicher gestalten. Zudem sind zur besseren Information der Ärzte und Patienten klinische Arzneimittelstudien künftig zu veröffentlichen. Die bisherige Modellförderung unabhängiger Beratungsstellen für Versicherte und Verbraucher wird zur Regelförderung.
Der Bundesrat hatte zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung am 24. September 2010 umfangreich Stellung genommen. Unter anderem forderte er, Arzneimittel, die die Europäische Kommission als Arzneien für seltene Leiden ausgewiesen hat, aus Gründen der Verfahrensvereinfachung von der Nutzenbewertung auszunehmen. Der Bundestag ist dem gefolgt und hat diese Medikamente von der Nachweispflicht über einen Nutzen befreit. Zudem hatten die Länder angeregt, die neue Packungsgrößenverordnung nicht bereits am 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen, um allen Beteiligten genügend Zeit für die Umstellung zu gewähren. Auch dieser Anregung ist der Bundestag nachgekommen. Die Verordnung soll nunmehr erst am 1. Juli 2013 in Kraft treten.
Ausschussempfehlungen
Im federführenden Gesundheitsausschuss ist keine Empfehlung an das Plenum zu Stande gekommen.
Tagesordnungspunkt 10
Gesetz zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer und zur Fristverlängerung nach der Hofraumverordnung
Mit dem Gesetz setzt der Bundestag einen Gesetzentwurf des Bundesrates um, den die Länder im Juni 2010 beschlossen hatten. Der Entwurf des Bundesrates zielt darauf ab, das Verfahren in Nachlasssachen zu verbessern und damit unter anderem die Amtsgerichte und Notare zu entlasten. Er beinhaltet die Einrichtung eines zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer, in das die vorhandenen Daten zu überführen sind. Hierzu sind schätzungsweise 15 Millionen karteikartengebundene Verwahrungsnachrichten elektronisch zu erfassen.
Die Länder begründeten ihren Vorstoß unter anderem mit dem Hinweis, dass das gegenwärtige Mitteilungswesen in Nachlasssachen die möglichen Effizienzgewinne durch moderne Kommunikations- und Speichermedien nicht hinreichend ausnutzt. Der jeweilige Verwahrungsort relevanter Urkunden sei dezentral bei ca. 5.200 Stellen auf Karteikarten registriert. Komplizierte Meldewege, veraltete Daten und Kapazitätsgrenzen der Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin führten zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten. An europäischen Bestrebungen zur Vernetzung von Registern über erbfolgerelevante Erklärungen könne sich Deutschland daher bislang nicht beteiligen.
Der Bundestag hat den Bundesrats-Entwurf weitgehend übernommen. Um eine zügige Umstellung auf das neue System zu gewährleisten, hat er unter anderem die Aufnahme einer gesetzlichen Frist von sechs Jahren für die Überführung bestehender Daten in das neue Register beschlossen. Die weiteren Änderungen zielen im Wesentlichen auf eine Verbesserung des Datenschutzniveaus und eine Konkretisierung von Verordnungsermächtigungen ab.
Ausschussempfehlungen
Der Rechtsausschuss empfiehlt, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen und das Gesetz damit zu akzeptieren.
Tagesordnungspunkt 11
Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften
Ziel des Gesetzes ist es, auch im Bereich der Justiz die nach der Europäischen Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt erforderlichen Rechtsänderungen vorzunehmen. Diese betreffen unter anderem die Verfahren der Berufszulassung zu den rechtsberatenden Berufen, aber auch Änderungen bei der Prozessvertretungstätigkeit europäischer Hochschullehrer. Unabhängig von der Richtlinie nimmt der Bundestag weitere Rechtsanpassungen vor. Hierbei geht es zum Beispiel um die Verhinderung von Missbräuchen beim Pfändungsschutzkonto, um die Amtsenthebung von Schöffen bei groben Amtspflichtverletzungen sowie um Gerichtskosten und Anwaltsgebühren im neuen familienrechtlichen Verfahren.
Der Bundesrat hatte zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung am 15. Oktober 2010 Stellung genommen. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 2. Dezember 2010 mit Änderungen verabschiedet. Dabei hat er einige Anliegen des Bundesrates umgesetzt. Dazu gehören unter anderem Klarstellungen bei der gerichtlichen Zuständigkeit in verwaltungsrechtlichen Notarsachen. Ebenfalls auf eine Anregung des Bundesrates geht die Regelung zurück, dass Amtsenthebungsverfahren von Schöffen zukünftig vor einem Strafsenat des Oberlandesgerichts nach Anhörung der beteiligten Schöffen erfolgen. Der Gesetzesbeschluss berücksichtigt zudem Vorschläge des Bundesrates zu kostenrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Höhe von Auslagenerstattungen im Falle einer Zwangshaft.
Ausschussempfehlungen
Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Er hat erhebliche Bedenken gegen die im Gesetz getroffene Festlegung, dass Kreditinstitute nach eigenem Ermessen darüber befinden können, ob und welchen Auskunfteien sie die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos mitteilen. Diese Regelung gewährleiste die Missbrauchskontrolle nicht mehr in dem bislang bestehenden Umfang. Aus Sicht des Ausschusses erfordert eine im Interesse von Vollstreckungsgläubigern notwendige Missbrauchskontrolle jedoch, dass zumindest der ganz überwiegende Teil der Kreditinstitute die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos einer zentralen Stelle meldet. Da die vorgesehene Regelung nicht im Zusammenhang mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie stehe und hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung noch erheblicher Diskussionsbedarf bestehe, möchte der Ausschuss gegenwärtig auf diese Rechtsänderung verzichten.
Zudem will er eine Vorschrift streichen, die die Aufnahme von Angehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union in eine Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter regelt. Ihm erscheint die beabsichtigte Nähe zum Verwaltungsverfahrensrecht systemwidrig. Die Norm würde auch eine Vorfestlegung für ein Berufszulassungsverfahren treffen, obwohl der erforderliche Diskussionsprozess noch nicht abgeschlossen sei. Zudem dürfte im Hinblick auf die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie kein zwingender Handlungsbedarf bestehen.
Tagesordnungspunkt 12
Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen
Das Recht der Sicherungsverwahrung ist insbesondere infolge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 17. Dezember 2009 reformbedürftig. Das vorliegende Gesetz hat daher eine grundlegende Überarbeitung des Rechts der Sicherungsverwahrung zum Ziel.
Es soll nach Darstellung des Bundestages ein System etablieren, das einen angemessenen Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern ermöglicht, dabei aber rechtsstaatliche Anforderungen wahrt und dem Ausnahmecharakter der Sicherungsverwahrung Rechnung trägt. Zudem schafft es eine Rechtsgrundlage, die eine sichere Unterbringung von weiterhin gefährlichen, psychisch gestörten Straftätern ermöglichen soll, die infolge des Urteils des EGMR aus der Sicherungsverwahrung zu entlassen sind oder bereits entlassen wurden.
Im Bereich der Führungsaufsicht führt der Bundestag das Instrument der elektronischen Aufenthaltsüberwachung ein.
Den ursprünglichen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen änderte der Bundestag in einigen Punkten ab. Im Wesentlichen nahm er - durch Verzicht auf die reinen Vermögensdelikte - eine noch stärkere Beschränkung der tauglichen Anlass- und Vortaten für die Anordnung der Sicherungsverwahrung vor.
Ausschussempfehlungen
Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Er hält es für erforderlich, dass Anhörungen von Verurteilten, die sich in geschlossenen Einrichtungen befinden, auch in diesen und nicht - wie bisher üblich - im Gericht stattfinden. Die erforderlichen Ausführungen stellten immer ein Sicherheitsrisiko dar, das vermeidbar sei, wenn die Anhörungen in der Einrichtung stattfänden.
Zudem vertritt der Ausschuss die Ansicht, dass für die Therapieunterbringung verurteilter Personen Einrichtungen eigener Art zu entwickeln sind. Diese sollten nicht nur Sicherheitsaspekte berücksichtigen, sondern auch Zukunftsperspektiven für die Untergebrachten durch entsprechende Betreuungsangebote eröffnen.
Rechts- und Innenausschuss empfehlen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. In einer begleitenden Entschließung stellt der Innenausschuss jedoch fest, dass er die vorgesehene Verlagerung von originären Aufgaben der Führungsaufsicht zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung auf die Polizei ablehnt. Um das Inkrafttreten des Gesetzes nicht zu verzögern, sieht er zwar von einer Empfehlung zur Anrufung des Vermittlungsausschusses ab, hält es jedoch für erforderlich, dass die Bundesregierung umgehend eine entsprechende Gesetzesänderung initiiert.
Tagesordnungspunkt 26
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
Die Bundesregierung will verstärkt gegen Zwangsheiraten vorgehen. Mit ihrem Gesetzentwurf greift sie ein Anliegen des Bundesrates auf, das dieser bereits im Februar 2010 in einem Gesetzentwurf formuliert und in den Bundestag eingebracht hatte.
Auch nach Ansicht der Bundesregierung ist die Zwangsheirat ein ernst zu nehmendes Problem. Zum Schutz der Betroffenen sei daher die Bekämpfung zu verstärken und das Bewusstsein der Öffentlichkeit für das Unrecht zu schärfen. Der Entwurf sieht daher ein eigenständiges Wiederkehrrecht für ausländische Opfer von Zwangsverheiratungen vor. Zudem soll er einen eigenständigen Straftatbestand im Strafgesetzbuch schaffen und die Antragsfrist zur Aufhebung der Ehe im Bürgerlichen Gesetzbuch von einem auf drei Jahre verlängern. Mit den beiden letztgenannten Regelungen schließt sich die Bundesregierung den inhaltsgleichen Vorschlägen des Bundesrates an.
Neben der Zwangsheiratsproblematik soll der Gesetzentwurf auch aufenthalts- und asylrechtliche Probleme lösen. Daher sieht er zum Beispiel die Verpflichtung der Ausländerbehörde vor, vor Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis festzustellen, ob der Ausländer seiner Pflicht zur Integrationskursteilnahme nachgekommen ist. Zur Verminderung der Zahl von Scheinehen will die Bundesregierung zudem die Mindestbestandszeit, die für den Fall des Scheiterns der Ehe ein eigenständiges Aufenthaltsrecht begründet, auf drei Jahre erhöhen.
Ausschussempfehlungen
Die beratenden Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage Stellung zu nehmen.
Der Innenausschuss bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sogenannten "Handschuhehen" die Anerkennung zu verweigern. Dahinter verbergen sich Ehen, die in Abwesenheit der Ehegatten durch Bevollmächtigte geschlossen werden. Diese Art der Eheschließung erleichtert nach Darstellung des Ausschusses die Zwangsheirat.
Der Ausschuss spricht sich zudem dafür aus, in das Gesetzesvorhaben eine Regelung einzufügen, die gut integrierten geduldeten Jugendlichen und Heranwachsenden eine eigene gesicherte Aufenthaltsperspektive eröffnet. Er kommt damit einer Anregung der Innenministerkonferenz nach. Der Ausschuss macht allerdings auch deutlich, dass er einen hierüber hinausgehenden Bedarf für eine neue Bleiberechts- oder Altfallregelung nicht sieht.
Die Ausschüsse für Frauen und Jugend und Familie und Senioren wollen die Erhöhung der Mindestbestandszeit von Ehen auf drei Jahre aus dem Gesetzentwurf streichen. Die Regelung berge die Gefahr, dass Zwangsverheiratete Ausländer noch ein weiteres Jahr in einer unter Umständen unzumutbaren Ehe ausharren müssten, um nach einer Trennung ein unabhängiges Aufenthaltsrecht zu erlangen. Zudem sei nicht nachgewiesen, dass allein durch die Verlängerung Scheinehen wirksam zu bekämpfen seien.
Tagesordnungspunkt 36
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle
Die Europäische Kommission möchte Vorkehrungen treffen, um Mensch und Umwelt vor den Gefahren durch ionisierende Strahlung radioaktiven Abfalls und abgebrannter Brennelemente zu schützen. Nach Darstellung der Kommission betreiben mehr als die Hälfte der EU-Mitgliedstaaten Kernreaktoren. Weitere seien im Bau und in einigen Staaten gebe es bereits Pläne für neue Reaktoren. Obwohl die Verantwortung für die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle letztlich bei den Nationalstaaten liege, verfüge nur etwa eine Handvoll der Mitgliedstaaten über ausreichende Endlagerprogramme. Die sichere Entsorgung der gefährlichen Stoffe erfordert nach Ansicht der Kommission jedoch einen nationalen Rechtsrahmen, der politische Verpflichtungen sowie eine eindeutige Zuweisung der Verantwortlichkeiten garantiert und dafür sorgt, dass genügend wissenschaftliche, technische und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen.
Ziel des vorliegenden Richtlinienvorschlags ist daher die Festlegung eines Gemeinschaftsrahmens für die verantwortliche Entsorgung radioaktiver Abfälle, der sicherstellen soll, dass die Mitgliedstaaten geeignete Vorkehrungen für ein hohes Sicherheitsniveau treffen und die Beteiligung der Öffentlichkeit fördern.
Ausschussempfehlungen
EU- und Umweltausschuss weisen darauf hin, dass die deutschen Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung radioaktiver Abfälle die Möglichkeit vorsehen, eingelagerte Abfallbehälter während der Betriebsphase eines Endlagers zurückholen zu können. Sie möchten die Bundesregierung daher bitten, darauf zu achten, dass die Richtlinie dieser Option nicht entgegensteht. Zugleich sprechen sich die beiden Ausschüsse für eine zügige Lösung der Entsorgung radioaktiver Abfälle aus. Dies fordere die Verantwortung für kommende Generationen. Sie möchten die Bundesregierung daher auch bitten, dafür Sorge zu tragen, dass von den Mitgliedstaaten auch ein Zeitrahmen für die Umsetzung der geforderten Konzepte und Pläne vorzulegen ist.
Die übrigen beteiligten Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage Kenntnis zu nehmen.
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