Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung das Gesetz zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung gebilligt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.
Das Gesetz erhöht unter anderem die Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung im kommenden Jahr von 14,9 auf 15,5 Prozent. Davon entfallen 8,2 Prozent auf die Arbeitnehmer, die Arbeitgeber tragen 7,3 Prozent. Ihr Anteil wird auf diesem Stand eingefroren. Außerdem können die Krankenkassen künftig Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe erheben, die allein von den Versicherten zu zahlen sind. Für Menschen mit geringerem Einkommen soll es einen Sozialausgleich geben.
Ziel ist unter anderem, durch die Maßnahmen finanzielle Probleme der Krankenkassen zu vermeiden, in die diese aufgrund des für 2011 prognostizierten Defizits von bis zu neun Milliarden Euro kommen könnten.
Drucksache 762/10 (Beschluss)
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