17.12.2010

Länder akzeptieren Reform der GKV-Finanzierung

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung das Gesetz zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung gebilligt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.

Das Gesetz erhöht unter anderem die Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung im kommenden Jahr von 14,9 auf 15,5 Prozent. Davon entfallen 8,2 Prozent auf die Arbeitnehmer, die Arbeitgeber tragen 7,3 Prozent. Ihr Anteil wird auf diesem Stand eingefroren. Außerdem können die Krankenkassen künftig Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe erheben, die allein von den Versicherten zu zahlen sind. Für Menschen mit geringerem Einkommen soll es einen Sozialausgleich geben.

Ziel ist unter anderem, durch die Maßnahmen finanzielle Probleme der Krankenkassen zu vermeiden, in die diese aufgrund des für 2011 prognostizierten Defizits von bis zu neun Milliarden Euro kommen könnten.

Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz - GKV-FinG)

Drucksache 762/10 (Beschluss)

1.089 Zeichen

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.