17.12.2010

Höhere Haftpflichtversicherung für Überwachungsstellen

Mit einer heute gefassten Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Mindestdeckungssumme für die Haftpflichtversicherung Zugelassener Überwachungsstellen zu überprüfen und entsprechend anzuheben. Die Festlegung einer neuen Mindestdeckungssumme sollte aus Sicht der Länder allerdings nicht pauschal erfolgen. Neben den denkbaren Schadenshöhen seien auch die Auswirkungen der künftig zu erwartenden Prämienhöhen, insbesondere auf die Situation kleinerer Zugelassener Überwachungsstellen, zu berücksichtigen.

Zur Begründung führt der Bundesrat unter anderem aus, dass die ursprüngliche Mindestversicherungssumme von 2,5 Millionen Euro für Personenschäden nach dem Pflichtversicherungsgesetz - an der sich die Versicherungspflicht der Überwachungsstellen orientierte - zwischenzeitlich aufgrund deutlich gestiegener Schadenssummen angehoben wurde. Dies sollte Anlass sein, auch die Mindestdeckungssumme nach der Betriebssicherheitsverordnung anzupassen. Die Länder weisen in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass zum Beispiel die Mindesthöhe der Versicherungssumme für Personenschäden im Kfz-Bereich derzeit das Dreifache der Mindestdeckungssumme für Zugelassene Überwachungsstellen beträgt.

Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Höhe der Mindest-deckungssumme von Haftpflichtversicherungen nach § 21 Absatz 2 Nummer 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Drucksache 696/10 (Beschluss)

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