Redaktionsschluss: Dienstag, 8. Februar 2011, 11.00 Uhr
TOP 16 | Verbraucherschutz |
TOP 17 | Effizienz der Zwangsvollstreckung |
TOP 18 | Untersuchungshaft |
TOP 19 | Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit |
TOP 20 | Anbaustopp für Wein |
TOP 21 | Finanzierung der Schweinegrippe |
TOP 22 | Reglementierung von Prostitutionsstätten |
TOP 23 | Umweltschutz im Rhein |
TOP 77 | Haltung von Legehennen |
TOP 78 | Verbraucher-Datenschutz |
TOP 79 | Bahndividende |
TOP 2 | Energie- und Stromsteuer |
TOP 8 | Eichgesetz |
TOP 25 | Arbeitnehmerüberlassung |
TOP 27 | Bundesfreiwilligendienst |
TOP 29 | Bekämpfung der Steuerhinterziehung |
TOP 35 | Aussetzung der Wehrpflicht |
TOP 36 | Maut für Bundesstraßen |
TOP 37 | Führerschein für Rettungskräfte |
TOP 55 | Seveso-II-Richtlinie |
Tagesordnungspunkt 16
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes
Antrag des Landes Berlin
Berlin möchte die aus seiner Sicht unzureichenden gesetzlichen Regelungen zur lebensmittelrelevanten Verbraucherinformation optimieren. Zwar habe sich in diesem Zusammenhang das Verbraucherinformationsgesetz als rechtliche Grundlage etabliert, doch sei der Umgang mit Informationen dort zu passiv und ungenau geregelt.
Daher enthält der vorgelegte Gesetzentwurf eine spezielle Ermächtigung der Behörden zur aktiven Verbraucherinformation bei festgestellten Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften oder Gefahren für die menschliche Gesundheit.
Die Inhaber von Betrieben, die der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht unterliegen und Lebensmittel an Verbraucher abgeben, will das antragstellende Land verpflichten, die Ergebnisse amtlicher Kontrollen gut sichtbar im Geschäftslokal auszuhängen. Zudem sollen sie verpflichtet sein, an den Eingangstüren noch zu bestimmende Symbole (zum Beispiel ein Smiley) anzubringen. Neben Gaststätten und Imbissbetrieben sollen hierzu zum Beispiel auch Bäckereien, Kioske und ähnliche Einrichtungen verpflichtet sein.
Berlin schlägt auch vor, eine allgemeine Regelung in das Gesetz aufzunehmen, die die zuständigen Behörden verpflichtet, aktiv allgemeine Informationen über Lebens- und Futtermittel sowie Bedarfsgegenstände zu verbreiten.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 11. Februar 2011 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung überwiesen.
Tagesordnungspunkt 17
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht
Antrag der Länder Hessen, Sachsen und Rheinland-Pfalz
Hessen, Sachsen und Rheinland-Pfalz wollen die Effizienz der Zwangsvollstreckung erhöhen. Die derzeitige Systematik des Gerichtsvollzieherkostengesetzes beeinträchtigt aus Sicht der drei Länder das Verhältnis zwischen Nutzen und Aufwand, da sie einen besonderen Leistungswillen der Gerichtsvollzieher nicht in ausreichendem Maße belohnt. Das gegenwärtige Gebührenrecht sei im Wesentlichen aufwandsbezogen ausgestaltet. Erfolgsbezogene Komponenten - insbesondere bei der Geldvollstreckung - seien dagegen nur schwach ausgeprägt und böten keinen ausreichenden Leistungsanreiz. Zudem ist die Quote der Kostendeckung für die Tätigkeit der Gerichtsvollzieher nach Darstellung der Antragsteller bei Weitem nicht ausreichend, um den entstehenden Personal- und Sachaufwand abzudecken. Derzeit würden in den Ländern durch Gebühreneinnahmen durchschnittlich nur ca. 47 Prozent der tatsächlichen Kosten gedeckt.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es daher, durch die Einführung einer Erfolgsgebühr im Gerichtsvollzieherkostenrecht die Effizienz der Zwangsvollstreckung zu erhöhen. Hierdurch würden die Gerichtsvollzieher motiviert, Zwangsvollstreckungsaufträge zeitnah und auf hohem Qualitätsniveau zu bearbeiten, wodurch eine Steigerung der Effektivität zu erwarten sei. Zudem wollen die antragstellenden Länder das seit 2001 unverändert gebliebene Gebührenniveau um durchschnittlich 30 Prozent anheben, um den erheblichen Zuschussbedarf im Gerichtsvollzieherbereich zu verringern. Dies führe zu voraussichtlichen Mehreinnahmen der Länder in Höhe von ca. 52,2 Millionen Euro.
Ausschussempfehlungen
Rechts- und Finanzausschuss empfehlen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Tagesordnungspunkt 18
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Hamburg möchte die Allgemeinheit besser vor gefährlichen Gewalttätern schützen. Aus Sicht des antragstellenden Landes zeigt die Strafverfolgungspraxis, dass das Untersuchungshaftrecht in seiner derzeitigen Fassung nicht ausreichend geeignet ist, um schwerwiegenden Gewaltstraftaten vorzubeugen. Die engen Voraussetzungen des Haftgrunds der Wiederholungsgefahr führten oftmals dazu, dass die sogenannte Sicherungshaft trotz eines unabweisbaren Bedürfnisses nicht angeordnet werden dürfe. Hintergrund ist, dass dieser Haftgrund - neben besonderen Straftaten - in der Regel auch eine bereits früher begangene Vortat voraussetzt.
Nach Darstellung Hamburgs scheitert hierdurch die Anordnung der Sicherungshaft in der Praxis häufig insbesondere bei Jugendlichen und Heranwachsenden. Diese stünden mitunter erst am Beginn einer kriminellen "Laufbahn" und hätten daher noch keine entsprechenden Vortaten begangen.
Hamburg schlägt daher vor, bei einigen Straftaten - Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, qualifizierte Körperverletzungsdelikte, Raub- und räuberische Erpressungsdelikte, vorsätzliche Brandstiftungsdelikte und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - auf das Erfordernis von Vortaten zu verzichten. Voraussetzung soll jedoch sein, dass es sich um eine die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigende Straftat handelt und eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten ist. Zudem erweitert der Gesetzentwurf den Katalog der tauglichen Anlasstaten um die vorsätzliche Körperverletzung.
Die Vorlage soll in der Plenarsitzung am 11. Februar 2011 zunächst vorgestellt und im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen werden.
Tagesordnungspunkt 19
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit im Verein
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Saarland
Baden-Württemberg und das Saarland möchten die gesetzlichen Rahmenbedingungen so gestalten, dass noch mehr Menschen als bisher Verantwortung übernehmen und sich ehrenamtlich für das Gemeinwohl einsetzen. Aus Sicht der Antragsteller gehört dazu sowohl ein Haftungsrecht, das etwaige Risiken im Gemeinwohlinteresse übernimmt, als auch der Abbau überflüssiger bürokratischer Hürden. Da einen großen Teil der ehrenamtlichen Tätigkeiten die Vereine leisten, bezweckt der vorgelegte Gesetzentwurf, die genannten Ziele für diesen Bereich umzusetzen.
So soll eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches die Haftung ehrenamtlich tätiger Vereinsmitglieder gegenüber dem Verein auf Fälle grob fahrlässiger oder vorsätzlich herbeigeführter Schäden begrenzen. Entsteht der Schaden einem Dritten, soll das Vereinsmitglied vom Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen können.
Eine Änderung der Abgabenordnung sieht vor, die steuerrechtlichen Haftungsrisiken für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder zu entschärfen. Diese sollen, sofern sie intern nicht für die steuerlichen Pflichten des Vereins verantwortlich sind, für die Verletzung dieser Pflichten grundsätzlich auch im Außenverhältnis nicht haften. Zudem soll der Entwurf dazu beitragen, überflüssige Bürokratie im Zusammenhang mit Erklärungen zum Vereinsregister abzubauen.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 11. Februar 2011 vorgestellt und den Ausschüssen zugewiesen.
Tagesordnungspunkt 20
Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung der vorübergehenden Pflanzungsrechtregelung im Weinbau
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz
Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz setzen sich für den Erhalt der traditionellen Weinkulturlandschaften ein. Hierzu wollen sie die Bundesregierung bitten, auf europäischer Ebene für eine Verlängerung des Anbaustopps für Reben bis zum 31. Dezember 2025 einzutreten. Nach bisherigem Recht können die Europäischen Mitgliedstaaten diesen höchstens bis Ende des Jahres 2018 verlängern. Zudem wollen die vier Länder sicherstellen, dass regionale Qualitätsweinregionen die Möglichkeit haben, auch über diesen Zeitpunkt hinaus am Anbaustopp festzuhalten.
Die Antragsteller befürchten, dass ansonsten in vielen Regionen Europas unweigerlich eine agrarindustrielle Weinproduktion in einfach zu bewirtschaftenden Flachlagen einsetzt. Hierdurch würden die Bemühungen um die Förderung der Weinqualität und den Erhalt von Hang- und Steillagen in Frage gestellt. Gerade der Weinbau in diesen Lagen stehe jedoch für Qualität, biologische Vielfalt und nachhaltige Bewirtschaftung insbesondere durch kleine Familienbetriebe.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung des Bundesrates am 11. Februar 2011 zunächst vorgestellt und im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen.
Tagesordnungspunkt 21
Entschließung des Bundesrates zur Finanzierung der Influenzapandemie (A/H1N1) 2009
Antrag des Freistaates Bayern
Bayern möchte die Bundesregierung auffordern, die Kosten für die nicht verwendeten Impfstoffe zu übernehmen, die im Zuge der Pandemievorsorge und -bekämpfung gegen das sogenannte Schweinegrippevirus erworben wurden.
Zur Begründung führt das Land aus, dass die fachlich zuständigen Bundesoberbehörden (Robert-Koch-Institut und Paul-Ehrlich-Institut) im Sommer 2009 die Ausbreitung der neuen Influenza mit großen Fallzahlen und erheblichen Auswirkungen auf die Gesellschaft als sehr wahrscheinlich eingestuft haben. Diese Prognosen seien Entscheidungsgrundlage für die Menge des beschafften Pandemieimpfstoffes gewesen. Nachdem der Bund die fachlichen Vorgaben formuliert habe, müsse er auch die Finanzverantwortung tragen. Die damalige Bundesgesundheitsministerin hätte den Ländern auch zugesagt, dass die Impfungen ohne Belastung der Länderhaushalte durchgeführt werden könnten. Zudem stellten Pandemien nationale Herausforderungen dar, die Deutschland als Ganzes beträfen. Folglich seien die Kosten auch gesamtgesellschaftlich zu tragen.
Ausschussempfehlungen
Gesundheits- und Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.
Tagesordnungspunkt 22
Entschließung des Bundesrates - Stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten
Antrag der Länder Baden-Württemberg und Saarland
Baden-Württemberg und das Saarland möchten die Bundesregierung auffordern, eine gesetzliche Regelung für den Prostitutionsbereich zu erlassen und hierin festzuschreiben, dass Prostitutionsstätten vor ihrer Eröffnung einer behördlichen Erlaubnis bedürfen. Diese sei zu versagen, wenn das Betriebskonzept - beispielsweise durch eine vorgesehene "Flatrate"- erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Jugend, die Allgemeinheit oder die Umwelt befürchten lässt. Auch sei ein engmaschiges System an Meldepflichten einzuführen und ein Anwesenheitsverbot von Minderjährigen in entsprechenden Etablissements sicherzustellen.
Nach Ansicht der antragstellenden Länder birgt die mit der Legalisierung der Prostitution einhergehende Reduktion polizeilicher Eingriffsmöglichkeiten für Prostituierte nicht hinnehmbare Gefahren für Leben und körperliche oder seelische Unversehrtheit. Zudem würde ein hohes Risiko starker wirtschaftlicher Abhängigkeit von Bordellbetreibern und Zuhältern begründet. Die bestehenden Ermächtigungsgrundlagen für die Polizei reichten nicht aus, um Prostituierte vor menschenunwürdiger Behandlung zu schützen. Auch ein effektives Vorgehen gegen Menschenhandel, Zwangsprostitution und Schwarzarbeit im Rotlichtmilieu sei nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich.
Ausschussempfehlungen
Die beteiligten Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.
Tagesordnungspunkt 23
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen möchte die Schadstoffbelastung im Rhein weiter vermindern. Das Land ist darüber besorgt, dass an einigen Messstationen immer wieder Schadstoffwellen festzustellen sind, die nach Einschätzung von Fachbehörden aus der Schifffahrt resultieren. Diese Schadstoffeinträge - zum Beispiel Waschwasser aus Ladetanks oder verunreinigtes Ballastwasser - könnten neben ökologischen Problemen im Rhein auch zu Schwierigkeiten bei der Trinkwasseraufbereitung führen.
Das antragstellende Land möchte daher die Bundesregierung auffordern, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu verbessern, dass durch die Schifffahrt verursachte und vermeidbare Gewässerbelastungen nicht mehr erfolgen. Hierzu sei es erforderlich, eine Anpassung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes vorzunehmen und eine angemessene Speicherfrist der Daten über Schiffsbewegungen vorzusehen. Nach bisheriger Rechtslage seien die Verursacher von Verunreinigungen nämlich in der Regel nicht mehr feststellbar. Dies sei darauf zurückzuführen, dass die Daten über Schiffsbewegungen von den Wasser- und Schifffahrtsämtern kurzfristig zu löschen seien, wenn die Schiffe deren Gewässerabschnitt verlassen hätten. Die Bundesregierung solle die gesetzliche Speicherfrist daher so bemessen, dass die bei den zuständigen Behörden vorhandenen Daten über Schiffsbewegungen in der hierfür erforderlichen Zeit auch abgefragt werden könnten.
Ausschussempfehlungen
Die beteiligten Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.
Tagesordnungspunkt 77
Tierschutzgerechte Haltung von Legehennen - Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 2010 zum Abschnitt 3 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz setzt sich für einen stärkeren Schutz von Legehennen ein. In diesem Zusammenhang begrüßt das Land den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2010, in dem es feststellt, dass die Haltung von Legehennen in sogenannten Kleingruppen verfassungswidrig ist. Zudem weist das Land darauf hin, dass das Gericht bereits im Juli 1999 feststellte, dass Legehennen ein Mindestmaß an Platz und Bewegungsfreiheit benötigen. Die Tierschutzwidrigkeit der Haltung von Legehennen in Kleingruppenkäfigen sei damit als hinreichend erwiesen anzusehen.
Aus diesem Grund möchte Rheinland-Pfalz die Bundesregierung auffordern, die notwendigen Konsequenzen aus den beiden Entscheidungen des Verfassungsgerichts zu ziehen und zu dem im Jahre 2002 beschlossenen Ausstieg aus der Käfighaltung von Legehennen zurückzukehren. Hierzu sei umgehend ein entsprechender Verordnungsentwurf vorzulegen.
Die Vorlage wird in der Sitzung des Bundesrates am 11. Februar 2011 vorgestellt und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.
Tagesordnungspunkt 78
Entschließung des Bundesrates zum verbrauchergerechten Einsatz der Radiofrequenztechnologie RFID
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz möchte den Datenschutz für Verbraucher im Zusammenhang mit der sogenannten Radiofrequenz-Identifikations-Technoloige (RFID) erhöhen.
Bei RFID handelt es sich um eine Technologie zur automatischen Identifikation von Gegenständen und Lebewesen. Sie ermöglicht zum Beispiel eine eindeutige Identifizierung von Produkten, ohne eine Sicht- oder Kontaktverbindung zu benötigen. Diese Fähigkeit macht RFID aus Sicht des antragstellenden Landes zu einer Querschnittstechnologie mit großem Potenzial und vielfältigen Anwendungsfeldern. Sie berge nicht nur große Chancen für die Wirtschaft, sondern auch für die Verbraucher. Diese profitierten zum Beispiel von schnelleren Bezahlsystemen ebenso wie von eindeutig identifizierbaren und damit rückverfolgbaren Produkten. Risiken bestünden jedoch vor allem im Bereich des Datenschutzes. Es bestehe zum Beispiel die Gefahr, dass ein Missbrauch personenbeziehbarer oder personenbezogener Datenaufzeichnungen vom Verbraucher unbemerkt erfolgen könne.
Aus diesem Grund will Rheinland-Pfalz die Bundesregierung auffordern, die Empfehlung der EU-Kommission über den Datenschutz in RFID-gestützten Anwendungen umzusetzen und zu konkretisieren. Zudem seien die Verhandlungen mit der Wirtschaft über eine entsprechende Selbstverpflichtung wieder aufzunehmen.
Die Vorlage geht nach Vorstellung in der Plenarsitzung am 11. Februar 2011 zur weiteren Beratung in die Ausschüsse.
Tagesordnungspunkt 79
Entschließung des Bundesrates: "Bahndividende in Infrastruktur, Personal und Rollendes Material investieren"
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Die antragstellenden Länder wollen dazu beitragen, den Bahnverkehr - insbesondere im Winter - wieder zuverlässiger zu machen.
Aus diesem Grund möchten sie die Bundesregierung auffordern, gemeinsam mit der DB AG die hauptsächlich im Dezember 2010 aufgetretenen Winterschwierigkeiten genau zu untersuchen und hinsichtlich der aufgetretenen Störungen eine quantitative und qualitative Fehleranalyse durchzuführen. Daraus sei für zukünftige extreme Wettersituationen ein kurz- und mittelfristiger Maßnahmenkatalog abzuleiten, der schnellstmöglich die aufgetretenen Störungen für die Zukunft beseitigt. Zudem solle die Bundesregierung solange auf die ab dem Jahr 2011 von der Bahn AG an den Bund zu zahlende Dividende in Höhe von 500 Millionen Euro pro Jahr verzichten, bis eine weitgehende Störungsfreiheit der Infrastruktur nachweislich gesichert sei. In diesem Zusammenhang sei auch sicherzustellen, dass die Bahn die genannte Summe jährlich wiederkehrend zu investieren habe.
Die Vorlage wird in der Bundesratssitzung am 11. Februar 2011 vorgestellt und an die Ausschüsse überwiesen.
Tagesordnungspunkt 2
Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Mit dem Gesetz strebt der Bundestag unter anderem an, die Wirkung der Energie- und Stromsteuer zu verbessern. Zudem möchte er Beeinträchtigungen des Wettbewerbs in der Landwirtschaft durch die unterschiedliche Besteuerung von Agrardiesel in der Europäischen Union abmildern und einen Anreiz für die umweltfreundlichere landseitige Stromversorgung von Schiffen setzen.
Den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung veränderte der Bundestag in einigen Punkten, etwa indem er das Inkrafttreten belastender Regelungen aus verfassungsrechtlichen Gründen grundsätzlich auf den 1. April 2011 verlegte. Zudem beschloss er, die Herstellung von Industriegasen von der Stromsteuer sowie Deponie- und Klärgase von der Energiesteuer zu befreien. Letzteres entspricht einer Forderung des Bundesrates, die dieser im September 2010 erhoben hat.
Ausschussempfehlungen
Gleichwohl empfiehlt der Umweltausschuss dem Bundesrat, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Er möchte hierdurch eine energiesteuerliche Begünstigung der Fernwärme erreichen. Aus Sicht des Ausschusses leistet die Fernwärme einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der deutschen Umwelt- und Klimaziele. Eine steuerliche Entlastung der Fernwärme im Energiesteuergesetz sei daher wichtig und notwendig und diene dem Abbau bestehender Wettbewerbsnachteile der Fernwärmeversorgung.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen.
Tagesordnungspunkt 8
Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz sowie im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und des Energieleitungsausbaugesetzes
Das vorliegende Gesetz dient der Anpassung des Eichgesetzes sowie des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes an die Vorgaben der Europäischen Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt. Zudem soll die sogenannte Akkreditierungsstelle, die aufgrund europäischen Rechts als hoheitliche Institution zu errichten war, für ihre Amtshandlungen auch gegenüber den grundsätzlich gebührenbefreiten Gebietskörperschaften zukünftig Gebühren erheben können. Aufgabe der Akkreditierungsstelle ist die Bestätigung (Akkreditierung) von sogenannten Konformitätsbewertungsstellen, deren Aufgabe wiederum die Prüfung ist, ob zum Beispiel ein Produkt oder eine Dienstleistung spezifischen Anforderungen - beispielsweise an die technische Sicherheit - entspricht.
Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung ergänzt, indem er zusätzlich Änderungen im Energiewirtschafts- und im Energieleitungsausbaugesetz beschloss.
Ausschussempfehlungen
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Er möchte hierdurch die vom Bundestag beschlossene Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes rückgängig machen. Mit der Vorschrift will der Bundestag die Möglichkeit der Erdverkabelung bestimmter neuer Höchstspannungsleitungen in eine Verkabelungspflicht umwandeln, wenn die zuständigen Planfeststellungsbehörden entsprechend entschieden haben. Aus Sicht des Ausschusses entsprechen Erdkabel im Höchstspannungsbereich jedoch nicht dem Stand der Technik. Zudem hätten sie kosten- und ökologische Nachteile.
Auch das Recht der Akkreditierungsstelle zur Gebührenerhebung gegenüber öffentlichen Stellen möchte der Wirtschaftsausschuss streichen. Dies führe zu erheblichen Kostenbelastungen der Länder und Kommunen. Die offensichtlich vorhandene Finanzierungslücke der Einrichtung rechtfertige die Regelung nicht. Diese Lücke sei ausschließlich auf eine offenbar bisher nicht ausreichende Finanzierung durch den Bund zurückzuführen. Da der Bund die Akkreditierung als eigene hoheitliche Aufgabe ausgestaltet habe, müsse er auch für eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Akkreditierungsstelle sorgen, ohne die Länder zusätzlich zu belasten.
Tagesordnungspunkt 25
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung
Nach Darstellung der Bundesregierung sind in der Vergangenheit Fälle der missbräuchlichen Arbeitnehmerüberlassung vorgekommen, die mit dem geltenden Arbeitnehmerüberlassungsrecht und tarifvertraglichen Regelungen nicht zu unterbinden sind. Der vorliegende Gesetzentwurf soll daher den Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung verhindern. Zudem soll er die im Dezember 2008 in Kraft getretene Europäische Leiharbeitsrichtlinie in deutsches Recht umsetzen.
Die Einführung der sogenannten Drehtürklausel soll künftig ausschließen, dass entlassene oder nicht weiter beschäftigte Arbeitnehmer zu schlechteren Bedingungen wieder in ihren ehemaligen Unternehmen oder einem anderen Unternehmen desselben Konzerns eingesetzt werden. Die Möglichkeit, diese Personen als Leiharbeitnehmer wieder zu beschäftigen, besteht jedoch weiterhin. Allerdings sind ihnen die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren wie vergleichbaren Arbeitnehmern im Betrieb des Entleihers.
Ausschussempfehlungen
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Er möchte die neue Ausnahmeregelung streichen, nach der das Überlassen von Arbeitnehmern dann vom Anwendungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ausgenommen ist, wenn sie zwischen Arbeitgebern nur gelegentlich erfolgt. Die Vorschrift führe dazu, dass sich das Überlassen von Arbeitnehmern in diesen Fällen einer Datenerhebung und Kontrolle durch die Bundesagentur für Arbeit entziehe und sei daher aufzuheben. Vielmehr solle diese sogenannte Kollegenhilfe der Bundesagentur im Vorfeld schriftlich anzuzeigen sein. Dies bewirke, dass nur gelegentlich auftretende Überlassungsfälle zur Deckung eines kurzfristigen Personalbedarfs unbürokratisch und flexibel abgewickelt werden könnten und gleichzeitig der Verleih einer präventiven Kontrolle durch die Arbeitsverwaltung unterstellt würde. Zudem fordert der Ausschuss, den Anwendungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf die Leiharbeitsbranche auszuweiten. Durch den Eintritt der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für die EU-Beitrittsländer zum 1. Mai 2011 sei ein solcher Schritt unumgänglich. Nur durch einen einheitlichen und grenzüberschreitend verbindlichen Branchenmindestlohn für die Leiharbeit sei zu gewährleisten, dass es nicht zu einem Einsatz von Leiharbeitskräften auf sehr niedrigem Lohnniveau komme.
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.
Tagesordnungspunkt 27
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes
Mit dem geplanten Aussetzen der Wehrpflicht entfällt künftig auch der Zivildienst. Dadurch kommt es aus Sicht der Bundesregierung zu negativen Effekten im Bereich der sozialen Infrastruktur. Der vorliegende Gesetzentwurf beabsichtigt daher, einen Bundesfreiwilligendienst für Männer und Frauen jeden Alters einzuführen.
Ziel ist die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und der bestehenden sozialen Infrastruktur. Der Entwurf gestaltet den Bundesfreiwilligendienst als Ergänzung der bereits bestehenden Freiwilligendienste. Hierdurch sollen unnötige Doppelstrukturen vermieden, eine schlanke Verwaltung gewährleistet und die vorhandenen Kompetenzen der zivilgesellschaftlichen Träger genutzt werden. Beide Rechtsformen stehen gleichberechtigt nebeneinander. Der neue Bundesfreiwilligendienst soll vollständig in den bestehenden - überwiegend zivilgesellschaftlich organisierten - Einsatzstellen der sozialen Infrastruktur, des Umweltschutzes, des Sports, der Kultur sowie im Zivil- und Katastrophenschutz erfolgen.
Ausschussempfehlungen
Die beratenden Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat mehrheitlich, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Innen- und Umweltausschuss sowie die Ausschüsse für Arbeit und Sozialpolitik und Frauen und Jugend betonen, dass Freiwillige in geregelten sozialen Diensten einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft leisten. Sie vertreten daher die Auffassung, dass die Gesellschaft den Freiwilligen auch etwas zurückgeben sollte. Vor diesem Hintergrund möchten sie die Bundesregierung auffordern, die Attraktivität aller Freiwilligendienste durch entsprechende Regelungen zu erhöhen. Aus ihrer Sicht könnten dazu zum Beispiel Bonusregelungen beim Zugang zu weiterführenden Bildungseinrichtungen, BAföG-Vergünstigungen oder Ermäßigungstarife für öffentliche Verkehrsmittel beitragen.
Neben diesen Aspekten wollen die genannten Ausschüsse sicherstellen, dass der Bund die erforderlichen Rechtsänderungen vornimmt, um die zugesagte Finanzierung der Jugendfreiwilligendienste abzusichern.
Die Ausschüsse für Frauen und Jugend sowie Arbeit und Sozialpolitik möchten auch das Ziel einer gleichmäßigen Entwicklung des Bundesfreiwilligendienstes und der Jugendfreiwilligendienste als normativen Auftrag im Gesetzestext verankert sehen. Gleiches sollte nach Ansicht des Ausschusses für Frauen und Jugend für die beabsichtigte Förderung der Träger der Jugendfreiwilligendienste mit 200 Euro pro Monat und Freiwilligem gelten. Auch dies bedürfe der gesetzlichen Normierung.
Finanz- und Kulturausschuss empfehlen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.
Tagesordnungspunkt 29
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz)
Die Bundesregierung möchte das Rechtsinstitut der steuerlichen Selbstanzeige reformieren, da in jüngster Vergangenheit eine regelrechte Flut dieser Anzeigen festzustellen war. Nach Darstellung der Bundesregierung beruhen diese zu einem erheblichen Teil auf dem Ermittlungsdruck, der durch den Ankauf von Datenträgern aus dem Ausland entstanden ist, die steuerrelevante Daten enthielten. Dabei fiele jedoch auf, dass sich die Anzeigen häufig ausschließlich auf das durch Medienveröffentlichungen bekannt gewordene Herkunftsland der Datenträger sowie die dort genannten Geldinstitute beschränkten. Ein Missbrauch der Selbstanzeige im Rahmen einer "Hinterziehungsstrategie" scheine daher naheliegend.
Die Neuregelung soll folglich dazu dienen, für die Zukunft das planvolle Vorgehen von Steuerhinterziehern nicht mehr mit Strafbefreiung zu belohnen. Künftig muss eine Selbstanzeige umfassend alle Hinterziehungssachverhalte, die strafrechtlich noch nicht verjährt sind, enthalten, damit die Rechtsfolge der Straffreiheit eintritt. Strafbefreiung soll nur noch derjenige erwarten dürfen, der alle noch verfolgbaren Steuerhinterziehungen der Vergangenheit vollständig offenbart.
Der Gesetzentwurf enthält auch Regelungen, die den Wirtschaftsstandort Deutschland wirksamer vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung schützen sollen. Sie dienen dazu, die vom internationalen "Arbeitskreis Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung" (FATF) in diesem Zusammenhang festgestellten Defizite zu beseitigen.
Ausschussempfehlungen
Rechts- und Finanzausschuss empfehlen, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Der Rechtsausschuss bittet im Wesentlichen lediglich um die nochmalige Überprüfung einzelner Formulierungen auf deren juristische Schlüssig- und Eindeutigkeit.
Der Finanzausschuss vertritt die Auffassung, dass Straffreiheit bei einer Selbstanzeige nur dann eintreten sollte, wenn der Steuersünder neben den hinterzogenen Steuern auch einen Zuschlag in Höhe von fünf Prozent auf den Hinterziehungsbetrag entrichtet.
Der Innenausschuss empfiehlt, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.
Tagesordnungspunkt 35
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011 (Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 - WehrRÄndG 2011)
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Bundeswehr neu ausrichten und die gesetzliche Wehrdienst-Verpflichtung außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalles aussetzen. Insbesondere vor dem Hintergrund der dauerhaft veränderten sicherheits- und verteidigungspolitischen Lage seien die mit gesetzlichen Pflichtdiensten verbundenen Grundrechtseingriffe nicht mehr zu rechtfertigen. Die Aussetzung der Pflichtdienste schafft die Wehrpflicht jedoch nicht generell ab. Vielmehr soll sie künftig wieder aufleben, wenn ein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt.
Der Gesetzentwurf entwickelt auch den freiwilligen Wehrdienst fort. Künftig können Frauen und Männer sich verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten. Der Dienst besteht aus sechs Monaten freiwilligem Grundwehrdienst und bis zu 17 Monaten anschließendem freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst.
Ausschussempfehlungen
Der Innenausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Mit einigen Detailregelungen möchte er die mit dem Entwurf aus seiner Sicht verbundene Vollzugsunsicherheit im ersten Jahr der Wehrpflichtaussetzung beseitigen.
Die übrigen beteiligten Ausschüsse empfehlen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.
Tagesordnungspunkt 36
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen
Die Bundesregierung möchte mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die LKW-Maut auf Bundesstraßen ausdehnen. Betroffen sollen allerdings nur Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung sein, die über eine Anbindung an eine Autobahn verfügen. Die Einnahmen sollen dem Verkehrshaushalt zur Finanzierung von Fernstraßen zufließen. Der Bund erwartet nach vorsichtigen Schätzungen jährliche Mehreinnahmen von rund 100 Millionen Euro ab dem Jahr 2012.
Die Bundesregierung begründet ihren Vorstoß unter anderem mit der hohen Qualität der Bundesstraßen. Diese hätten zwischenzeitlich vielfach ein Ausbauniveau erreicht, das dem von Bundesautobahnen nahe komme. Eine Einordnung als Autobahn - mit der Folge einer Mautpflicht für schwere Nutzfahrzeuge - sei allerdings in der Regel nicht möglich, da diese Strecken nicht alle an eine Autobahn gestellten Anforderungen erfüllten. Diese Situation ist angesichts der voraussichtlichen Entwicklung der finanziellen Anforderungen zum Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur aus Regierungssicht unbefriedigend.
Ausschussempfehlungen
Der Finanzausschuss macht gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen geltend.
Die übrigen beteiligten Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. So vertritt der Verkehrsausschuss die Ansicht, dass innerörtliche Bundesstraßen und Strecken unter fünf Kilometer Länge für eine Mauterhebung nicht geeignet sind. Diese Strecken würden von den Fahrern mit hoher Wahrscheinlichkeit umgangen. Dieses Ausweichverhalten führe zu einer Überlastung des dann nicht mehr ausreichenden nachgeordneten Straßennetzes.
Verkehrs- und Umweltausschuss vertreten zudem die Auffassung, dass die beabsichtigte Zweckbindung der Mauteinnahmen für Bundesfernstraßen nicht mit einer integrierten Verkehrspolitik vereinbar ist. Das Mautaufkommen sei wie bisher verkehrsträgerübergreifend für die Verbesserung der gesamten Verkehrsinfrastruktur zu verwenden. Der Umweltausschuss tritt auch für eine Ausdehnung der Mautpflicht auf Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ein. Zudem sei die Maut auch emissionsorientiert weiterzuentwickeln.
Tagesordnungspunkt 37
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Mit der Vorlage kommt die Bundesregierung einer wiederholt vorgetragenen Forderung des Bundesrates nach. Dieser hatte im Juli 2010 einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Einsatzfähigkeit von Rettungsorganisationen durch den erleichterten Erwerb von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen erhöhen sollte. Hierzu schlugen die Länder eine neue Sonderfahrberechtigung für entsprechende Fahrzeuge bis zu einer Gesamtmasse von 7,5 Tonnen vor.
Mit ihrem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung das Anliegen des Bundesrates um. Künftig sollen die Landesregierungen ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste, des technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes spezielle Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtmasse erteilen können. Voraussetzung ist, dass der Fahrer mindestens seit zwei Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt, in das Führen von Einsatzfahrzeugen eingewiesen wurde und seine Befähigung in einer praktischen Prüfung nachgewiesen hat. Einweisung und Prüfung können die betroffenen Organisationen selbst durchführen.
Hintergrund der Initiative ist, dass den Rettungsorganisationen immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge zur Verfügung stehen, da seit 1999 mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen.
Ausschussempfehlungen
Verkehrs- und Innenausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Beide Ausschüsse vertreten die Auffassung, dass auch die sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes - wie zum Beispiel Regieeinheiten - in die Regelung einzubeziehen sind.
Der Verkehrsausschuss ist zudem der Ansicht, dass der Bund die besonderen Bestimmungen über Einweisung und Prüfung im Zusammenhang mit der neuen Fahrberechtigung bundesrechtlich regeln sollte. Er befürchtet ansonsten ein unterschiedliches Ausbildungsniveau im Bundesgebiet. Angesichts der Gültigkeit der Fahrberechtigungen in ganz Deutschland sei dies nicht sinnvoll. Zudem solle der Bund auch die Muster für die Berechtigungen einheitlich festlegen.
Tagesordnungspunkt 55
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen
Die Europäische Kommission möchte das Schutzniveau der sogenannten Seveso-II-Richtlinie erhöhen. Diese zielt darauf ab, schwere Unfälle mit großen Mengen gefährlicher Stoffe zu verhüten und die Folgen solcher Unfälle für Mensch und Umwelt zu begrenzen. Der vorliegende Vorschlag hat zum Ziel, die Richtlinie, die EU-weit etwa 10.000 Betriebe erfasst, an aktuelle Entwicklungen anzupassen, die durch Änderungen am EU-System zur Einstufung gefährlicher Stoffe eingetreten sind. Insgesamt möchte die Kommission ein hohes Maß an Schutz gewährleisten, während sie die Gesetzgebung gleichzeitig vereinfachen und den Verwaltungsaufwand verringern will.
Ausschussempfehlungen
Innen-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss empfehlen, zu dem Vorschlag Stellung zu nehmen. Der Umweltausschuss sieht das Erfordernis, die Richtlinie an das geänderte EU-Chemikalienrecht anzupassen und begrüßt die Absicht der Kommission, dieses rechtzeitig durchführen zu wollen. Er bedauert allerdings, dass die Reglungstiefe in Teilen erheblich über das Maß einer Richtlinie hinausgeht und damit in Organisationsstrukturen der Mitgliedstaaten eingreift. Zudem moniert er, dass nicht ausreichend auf die Vermeidung von Doppelregelungen geachtet wurde. Er möchte daher die Bundesregierung bitten, sich für eine substanzielle Verbesserung der Vorlage einzusetzen.
Auch der Wirtschaftsausschuss begrüßt die Absicht, die Richtlinie an das geänderte EU-Chemikalienrecht anzupassen, bedauert allerdings, dass nicht nur eine stoffbezogene Anpassung erfolgt ist, sondern die Änderungen weit darüber hinaus gehen. Übereinstimmend kritisieren beide Ausschüsse, dass die Vorschläge zu einer deutlichen Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie führen. Hierdurch würden insbesondere kleine und mittlere Betriebe erstmals den entsprechenden Regeln unterworfen, ohne dass das Unfallgeschehen hierzu Anlass gebe.
Der Innenausschuss vertritt die Ansicht, dass die Verpflichtung, der Öffentlichkeit auch Informationen über Szenarien schwerer Unfälle - nebst den Vorfällen, die für das Eintreten ausschlaggebend sein könnten - zugänglich zu machen, kontraproduktiv ist. Solche Informationen seien sogar potenziell geeignet, Personen mit unlauteren Absichten Informationen über das Gefährdungspotenzial und die sicherheitskritischen Teile eines Betriebes zu geben. Ein Mehrgewinn an Sicherheit sei damit nicht verbunden. Vielmehr würde ein neues Risikopotenzial eröffnet.
EU- und Rechtsausschuss sowie der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage Kenntnis zu nehmen.
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