11.02.2011

Ausdehnung der Lkw-Maut darf Bevölkerung nicht belasten

Die Länder vertreten die Auffassung, dass innerörtliche Bundesstraßen und Strecken unter fünf Kilometer Länge für eine Mauterhebung nicht geeignet sind. Dies stellen sie in ihrer heutigen Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung klar, der die Lkw-Maut auch auf Bundesstraßen ausdehnen soll. Diese Strecken würden von den Fahrern mit hoher Wahrscheinlichkeit umgangen. Das Ausweichverhalten führe zu einer Überlastung des dann nicht mehr ausreichenden nachgeordneten Straßennetzes und damit zu einer hohen Belastung der Bevölkerung. Dies sei zu vermeiden.

Von der geplanten Ausdehnung der Lkw-Maut auf Bundesstraßen sind nur Verkehrswege mit mindestens zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung betroffen, die über eine Anbindung an eine Autobahn verfügen. Die Einnahmen sollen dem Verkehrshaushalt zur Finanzierung von Fernstraßen zufließen. Der Bund erwartet nach vorsichtigen Schätzungen jährliche Mehreinnahmen von rund 100 Millionen Euro ab dem Jahr 2012.

Die Bundesregierung begründet ihren Vorstoß unter anderem mit der hohen Qualität der Bundesstraßen. Diese hätten zwischenzeitlich vielfach ein Ausbauniveau erreicht, das dem von Bundesautobahnen nahekomme. Eine Einordnung als Autobahn - mit der Folge einer Mautpflicht für schwere Nutzfahrzeuge - sei allerdings in der Regel nicht möglich, da diese Strecken nicht alle an eine Autobahn gestellten Anforderungen erfüllten. Diese Situation ist angesichts der voraussichtlichen Entwicklung der finanziellen Anforderungen zum Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur aus Regierungssicht unbefriedigend.

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen

Drucksache 857/10 (Beschluss)

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