11.02.2011

Hartz IV-Reform muss nochmals in den Vermittlungsausschuss

Nur wenige Stunden, nachdem der Deutsche Bundestag die vom Vermittlungsausschuss empfohlenen Änderungen an der Hartz IV-Reform bestätigt hat, überwies der Bundesrat heute das Vorhaben in ein zweites Vermittlungsverfahren.

Auf Antrag aller 16 Länder fordert der Bundesrat eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes, um die in den Beratungen der beiden Häuser deutlich gewordenen unterschiedlichen Positionen zu überbrücken. Die Länder verlangen eine Regelung für spezifische Sonderbedarfe. Zur Begründung heißt es in dem Anrufungsbeschluss, dass besonderen Bedarfslagen bei der Anschaffung von bestimmten Gebrauchsgütern sowie anfallenden Mobilitätskosten über den Regelbedarf bislang nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Beispielhaft ist die Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr genannt.

Nun muss in einem zweiten Vermittlungsverfahren über die Forderungen des Bundesrates verhandelt werden.

Das durch den Bundestag kurz zuvor geänderte Gesetz überträgt die Zuständigkeit für das Bildungs- und Teilhabepaket auf die Kommunen. Deren Kosten sollen vollumfänglich erstattet werden. Das Leistungspaket wurde erweitert - zum Beispiel um ein Mittagessen für Hortkinder, dessen Kosten der Bund für die nächsten drei Jahre übernimmt. Auch Kinder von Wohngeldempfängern sollen künftig Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.

Unverändert geblieben ist die Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes um fünf auf 364 Euro. Allerdings werden künftig Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten als Übungsleiter nicht mehr auf den Regelsatz angerechnet. Außerdem stellt das geänderte Gesetz klar, dass die Kosten für dezentrale Warmwasserbereitung nicht zum Hartz IV-Regelsatz gehören und vom Bund übernommen werden.

Der Bundestag hatte beschlossen, dass das Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft tritt. Die seit Jahresbeginn noch nicht gewährten Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sollen durch einen pauschalierten Geldbetrag rückwirkend ausgezahlt werden.

Hintergrund für die Änderungen an der Reform sind einige Erklärungen zu Protokoll des Vermittlungsausschusses. Darin hatte die Bundesregierung den Ländern unter anderem zugesichert, die Kosten für die Grundsicherung im Alter schrittweise und ab 2015 vollständig zu übernehmen. Weitere Protokollerklärungen befassen sich mit den Themen Mindestlohn, "Equal Pay" in der Zeitarbeit und Gemeindefinanzreform. Sie sind formal zwar nicht Gegenstand des Gesetzestextes, gelten jedoch als politische Geschäftsgrundlage der Abstimmung.

Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Drucksache 84/11 (Beschluss)

2.706 Zeichen

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.