Der Bundesrat hat sich heute positiv zu den Plänen der Bundesregierung geäußert, sowohl die inner- als auch die außergerichtliche Mediation zu stärken. In einer ausführlichen Stellungnahme zeigen die Länder allerdings fachlichen Änderungsbedarf am Gesetzentwurf auf, um den Bedürfnissen der Praxis besser gerecht zu werden. Dies betrifft zum Beispiel die Anforderungen und Standards, die an die Qualifikation der Mediatoren anzulegen sind, sowie die Modalitäten ihrer Auswahl. Zu prüfen sei auch, ob ein dispositives Beweiserhebungs- und Vortragsverbot die gewünschte Vertraulichkeit des Mediationsgesprächs besser sichern könnte. Weitere Anregungen betreffen die Stellung des Prozessbevollmächtigten sowie die Befugnisse des Mediators zur Protokollierung eines möglichen Vergleichs und zur Streitwertfestsetzung.
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Mediation und andere Formen der außergerichtlichen Konfliktbeilegung umfassend regeln. Sie setzt damit die europäische Mediationsrichtlinie um, geht jedoch inhaltlich über diese hinaus.
Drucksache 60/11 (Beschluss)
1.226 Zeichen