18.03.2011

Verbesserungsbedarf im Steuervereinfachungsgesetz

Die Länder haben in ihrer heutigen Sitzung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011 umfangreich Stellung genommen und Nachbesserungen angemahnt.

Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung das deutsche Steuerrecht vereinfachen und Steuerzahler entlasten. Im Einzelnen sind unter anderem die Anhebung des jährlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrags von derzeit 920 auf 1.000 Euro und Erleichterungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten geplant. Zudem sollen nicht unternehmerisch tätige Steuerpflichtige in Zukunft ihre Einkommensteuererklärung zusammengefasst für zwei Jahre beim Finanzamt abgeben können.

Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme unter anderem darauf hin, dass für einen Großteil der Steuerzahler die "Zwei-Jahres-Erklärung" aus Rechtsgründen nicht anwendbar ist. Sie sei für viele Bürger auch nicht attraktiv, da sie eine Steuerrückzahlung erwarteten. Nachdem die Steuerbürger trotz der Inanspruchnahme der Option für jedes Jahr jeweils eine gesonderte Einkommensteuererklärung abzugeben haben, dürfte der tatsächliche Vereinfachungseffekt auch gering sein. In diesem Zusammenhang sei auch zu berücksichtigen, dass sich aufgrund von Steuerrechtsänderungen in den verschiedenen Jahren vielfach unterschiedliche Rechtsfolgen ergäben. Vor diesem Hintergrund hält der Bundesrat es für erforderlich, die vorgesehene Einführung der "Zwei-Jahres-Option" im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch einmal zu überprüfen.

Auch die beabsichtigte Reduzierung der Veranlagungsarten von sieben auf vier und die Bindung an die einmal getroffene Wahl der Veranlagungsart stößt auf Kritik. Hierdurch könne die Situation eintreten, dass Ehegatten im Vergleich zu unverheirateten Personen bei gleicher Einkommensstruktur eine höhere Einkommensteuerbelastung zu tragen hätten. Die zum Ausgleich dieses Effekts vorgesehene Tarifminderung, die beantragt werden könne, wenn sich beim Wechsel der Veranlagungsart eine geringere Steuer ergäbe, führe faktisch zu einer neuen "Günstigerprüfung". Diese sei von den Finanzämtern zu leisten, was nicht nur hohen personellen Aufwand erfordere, sondern auch zu technischen Schwierigkeiten führe und hohe Fehlerrisiken berge.

Verbesserungsbedarf sehen die Länder auch bei den Freistellungsaufträgen im Bereich der Kapitaleinkünfte. Der Umstand, dass Sparer ihren Pauschbetrag mittels mehrerer Freistellungsaufträge auf mehrere Banken verteilen können, führe häufig zu Problemen. Diese resultierten daraus, das Anleger im Voraus kaum vorhersehen könnten, wie hoch die Kapitalerträge bei den jeweiligen Banken ausfallen. Zudem überschritten sehr viele Steuerpflichtige die zulässigen Höchstbeträge. Dies führe zu hunderttausenden Kontrollmitteilungen, die die Finanzämter auswerten müssten. Der Bundesrat möchte daher im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen lassen, ob ein elektronisches Verfahren mit zentralen Zugriffsmöglichkeiten die genannten Probleme beseitigen kann.

Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011

Drucksache 54/11 (Beschluss)

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