Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik gebilligt. Es regelt den künftigen Einsatz der sogenannten PID. Mit dieser gibt es die medizinische Möglichkeit, schwere Erbkrankheiten und Chromosomenanomalien an künstlich erzeugten Embryonen noch vor deren Implantation zu erkennen.
Das Gesetz erklärt die PID in Ausnahmefällen für zulässig. Sie soll an zugelassenen Zentren solchen Paaren ermöglicht werden, die die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei denen mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Die Bundesregierung soll Anzahl und Zulassungsvoraussetzungen der PID-Zentren regeln.
Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (Präimplantationsdiagnostikgesetz - PräimpG)
Drucksache 480/11 (Beschluss)
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