Die Europakammer des Bundesrates hat Subsidiaritätsrüge zu einem Vorschlag der Europäischen Kommission erhoben, dessen Ziel die europaweit einheitliche Anwendung lärmbedingter Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union ist.
Der Vorschlag räumt der Kommission ein bisher nicht vorhandenes Prüfungs- und Kontrollrecht über die in den Mitgliedstaaten beabsichtigten Entscheidungen zu Betriebsbeschränkungen ein. Danach wäre sie berechtigt, geplante Betriebsbeschränkungen zu überprüfen und unter bestimmten Umständen gegebenenfalls auszusetzen.
Diese Regelung sei überflüssig und stelle einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Befugnisse der Mitgliedstaaten dar, rügt die Europakammer des Bundesrates. Über Betriebsbeschränkungen und Lärmschutz sei - wie bisher auch - weiterhin allein von den Mitgliedstaaten anhand der örtlichen Gegebenheiten und der lokalen Auswirkungen zu entscheiden.
Die Entscheidung der Europakammer gilt nach dem Grundgesetz als Beschluss des Bundesrates.
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