Die Länder haben sich in ihrer heutigen Plenarsitzung positiv zu einem Gesetzentwurf geäußert, der das Unterhaltsvorschussrecht durch reduzierte Nachweispflichten entbürokratisieren und hierdurch die Anspruchsbewilligung erleichtern soll.
Sie erhoffen sich von der Reform die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren sowie eine Abnahme von Gerichtsprozessen. Sollte sich diese Erwartung nicht erfüllen, seien weitere Reformmaßnahmen zu prüfen. Die als Folge der Entbürokratisierung freiwerdenden Kapazitäten seien in der Praxis besonders dafür zu nutzen, beide Elternteile zur dauerhaften gemeinsamen Verantwortung für den Unterhalt des Kindes zu gewinnen.
Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind eine besondere Hilfe für Alleinerziehende und erfolgen, wenn die Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils ausfallen. Sie werden als Vorschuss oder Ausfallleistung gezahlt. Allerdings gehen die Unterhaltsansprüche der Kinder auf das jeweils zuständige Land über, das dann den Unterhaltsverpflichteten in Anspruch nimmt.
Drucksache 844/11 (Beschluss)
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