10.02.2012

Bundesrat will selbständigen Kraftfahrern nicht die Arbeitszeit vorschreiben

Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung deutliche Kritik an der europäischen Vorgabe geübt, die Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern zu regeln. Sie vertreten die Auffassung, dass solche Vorschriften für Selbständige nicht geboten sind und einen Fremdkörper im geltenden Arbeits- und Wirtschaftsrecht darstellen.

Deutschland ist jedoch zum Erlass entsprechender Vorschriften aufgrund europäischen Rechts verpflichtet. Während die Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer in einer eigenen Verordnung festgelegt sind, enthält die Europäische Richtlinie zur Regelung der Arbeitszeit von Fahrpersonal Vorschriften über die sonstigen Arbeitszeiten von Personen, die Fahrtätigkeiten ausüben. Diese Richtlinie sieht vor, dass auch selbständige Kraftfahrer in ihren Geltungsbereich einzubeziehen sind.

Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Umsetzung dieser Regelung in deutsches Recht, auch wenn die Bundesregierung selbst ausdrücklich darauf hinweist, dass auch sie die Einbeziehung der Selbständigen nicht für geboten hält.

Der Bundesrat bestärkt die Bundesregierung in ihrem Bemühen, sich auf europäischer Ebene für eine sachgerechte Anpassung der Richtlinie einzusetzen.

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern

Drucksache 858/11 (Beschluss)

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