Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung einen Verordnungsentwurf beschlossen, der die sogenannte Kleingruppenhaltung von Legehennen endgültig beenden und für Rechtssicherheit sorgen will. Für bestehende Anlagen soll eine Übergangsfrist bis Ende 2023 gelten, da die betroffenen Halter im Vertrauen auf die bisherige Rechtslage in diese Unterbringungsform investiert haben. In Härtefällen kann die Frist bis Dezember 2025 verlängert werden.
Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie die Verordnung in Kraft setzt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Oktober 2010 die Vorschriften über die sogenannte Kleingruppenhaltung aus formalen Gründen für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis zum 31. März 2012 gefordert. Eine Regierungsverordnung hierzu war im September letzten Jahres an der fehlenden Zustimmung des Bundesrates gescheitert.
Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
Drucksache 95/12 (Beschluss)
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