02.03.2012

Finanzielle Entlastung bei künstlicher Befruchtung

Der Bundesrat möchte Paare unterstützen, die aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen können. Künftig soll der Bund die Kosten der künstlichen Befruchtung zu 25 Prozent mitfinanzieren. Da die gesetzliche Krankenversicherung die Hälfte der Kosten einer künstlichen Befruchtung zu tragen hat, würde der von den Betroffenen selbst zu finanzierende Anteil auf 25 Prozent sinken.

Der Bundesrat betont in seinem heute beschlossenen Gesetzentwurf, dass Paare, die sich für eine Familie entschieden haben, Unterstützung benötigen und verdienen. Gerade ungewollte Kinderlosigkeit würde oft als schwerer Mangel in der persönlichen Lebensplanung angesehen. Mit ihrem Vorstoß möchten die Länder daher eine finanzielle Entlastung von Paaren mit Kinderwunsch bei den Kosten einer künstlichen Befruchtung erreichen.

Der Gesetzentwurf wird nun an die Bundesregierung übermittelt. Diese leitet ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiter und legt dabei ihre Auffassung dar.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Kostenübernahme des Bundes für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung bei Paaren mit Kinderwunsch (Kinderwunschförderungsgesetz - KiwunschG)

Drucksache 478/11 (Beschluss)

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