30.03.2012

Justizkosten dürfen Länderhaushalte nicht zusätzlich belasten

Der Bundesrat hat in einer heute gefassten Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, in dem geplanten Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts für eine deutliche Verbesserung des Kostendeckungsgrades in der Justiz zu sorgen.

Zwar begrüßt er die Absicht, noch in der laufenden Legislaturperiode die Modernisierung des Justizkostenrechts weiterzuführen, betrachtet jedoch den hierzu vorliegenden Gesetzentwurf wegen der zu erwartenden Auswirkungen auf die Länderhaushalte mit großer Sorge. Er betont, dass sich der Kostendeckungsgrad der Justiz in den Ländern weiter verschlechtert hat. Dieser Entwicklung sei Einhalt zu gebieten.

Aus diesem Grund seien die finanziellen Auswirkungen auf die Länderhaushalte nochmals eingehend zu überprüfen, auf der Ausgabenseite die Mehrbelastungen in vollem Umfang zu berücksichtigen und deutlich höhere Einnahmen für die Länder zu ermöglichen. Zudem sei die Kostenbegrenzung im Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht gleichzeitig mit der Modernisierung des Kostenrechts durchzuführen.

Entschließung des Bundesrates zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. KostRMoG)

Drucksache 112/12 (Beschluss)

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