11.05.2012

Keine Zustimmung für Abbau der kalten Progression

Die Länder haben dem Gesetz, mit dem der Bundestag den Effekt der sogenannten kalten Progression abbauen möchte, in ihrer heutigen Plenarsitzung nicht zugestimmt. Es kann damit nicht in Kraft treten. Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Gesetz zum Abbau der kalten Progression

Drucksache 201/12 (Beschluss)

412 Zeichen

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