Der Bundesrat hat heute das Gesetz gebilligt, das die Organspendebereitschaft der Bürger fördern soll, um mehr Menschen die Chance zu geben, ein lebensrettendes Organ erhalten zu können.
Das Gesetz wandelt die bislang geltende "erweiterte Zustimmungslösung" in eine "Entscheidungslösung" um. In Zukunft soll jeder Bürger ausdrücklich aufgefordert werden, freiwillig eine Entscheidung zur Organspende zu treffen. Eine Erklärungspflicht besteht jedoch nicht.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.
Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz
Drucksache 322/12 (Beschluss)
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