29.06.2012

Unterirdische Speicherung von CO2 künftig zulässig

Der Bundesrat hat der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid in seiner heutigen Plenarsitzung zugestimmt. Vorausgegangen war ein Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses vom vergangenen Mittwoch, den der Bundestag gestern bestätigte.

Das Gesetz soll einen Beitrag zur Senkung der Kohlendioxidemissionen leisten und setzt zugleich die Europäische CCS-Richtlinie in nationales Recht um. Es dient der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten und regelt zunächst die Erforschung, Erprobung und Demonstration der sogenannten CCS-Technologien. Zudem wendet es ein Europäisches-Vertragsverletzungsverfahren ab.

Auf Wunsch der Länder wird die neue CCS-Technologie auf Speicher beschränkt, die jährlich nicht mehr als 1,3 Millionen Tonnen Kohlendioxid einlagern. Insgesamt ist die Höchstspeichermenge in Deutschland auf 4 Millionen Tonnen begrenzt. Die Betreiberverantwortung nach Stillegung einer Speicheranlage wurde auf 40 Jahre festgelegt.

Nachdem die Länder dem Einigungsvorschlag zugestimmt haben, kann das Gesetz rund ein Jahr nach der ersten Verabschiedung im Bundestag dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet werden.

Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid

Drucksache 376/12 (Beschluss)

1.325 Zeichen

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.