30.06.2012

Bundesrat stimmt Fiskalpakt und Euro-Rettungsschirm zu

Der Bundesrat hat in einer nächtlichen Sondersitzung dem Europäischen Rettungsschirm und dem Fiskalpakt jeweils mit einer Zweidrittelmehrheit zugestimmt.

In einer begleitenden Entschließung machte der Bundesrat erneut seine Auffassung deutlich, dass auch zukünftige Änderungen des ESM-Vertrages und Änderungen der Finanzhilfeinstrumente seiner Zustimmung bedürfen. Die Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzespaket erfolge in der Erwartung, dass die Mitwirkungsrechte weiter präzisiert werden. Dies erfordere eine Anpassung der Gesetze über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundestag sowie von Bund und Ländern in Angelegenheiten der EU. Der Bundesrat erwartet, dass diese Anpassungen zügig erfolgen. Zudem stellt der Bundesrat fest, dass die Bewältigung der Staatsschuldenkrise eine verstärkte Haushaltsdisziplin für ganz Europa unabdingbar macht. Gleichzeitig sei es jedoch erforderlich, die Rahmenbedingungen für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung zu verbessern. Der Fiskalvertrag stelle dabei einen wesentlichen Baustein dar. Hinsichtlich der innerstaatlichen Umsetzung der Vorgaben des Fiskalvertrags und des Stabilitäts- und Wachstumspaktes weist der Bundesrat ausdrücklich auf die von Bund und Ländern am 24. Juni 2012 vereinbarten Eckpunkte - wie zum Beispiel die Haftung des Bundes im Fiskalvertrag im Außenverhältnis und die von Bund und Ländern zukünftig möglichen gemeinsamen Anleihen (sogenanntes Huckepackverfahren) - hin.

Der ESM ist als dauerhafter Krisenbewältigungsmechanismus mit einem Stammkapital von 700 Milliarden Euro ausgestattet. Dabei ist eine Kombination aus 80 Milliarden an eingezahltem Kapital und 620 Milliarden an abrufbarem Kapital in Form von Gewährleistungsermächtigungen vorgesehen. Der Fiskalvertrag soll - unter anderem durch die Einführung nationaler Schuldenbremsen - für eine nachhaltige Haushaltspolitik und gesunde Staatsfinanzen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sorgen.

In seiner Stellungnahme zu den ursprünglichen Gesetzentwürfen der Bundesregierung hatte der Bundesrat am 11. Mai 2012 die Wahrung seiner Beteiligungsrechte angemahnt. Der Bundestag ist dem nachgekommen und hat gesetzlich festgelegt, dass die Beteiligung des Bundesrates bei der Anwendung des Fiskalvertrags nach Maßgabe des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union erfolgt. Im Zusammenhang mit dem ESM ist nunmehr gesetzlich fixiert, dass die Bundesregierung den Bundesrat umfassend, zum frühestmöglichen Zeitpunkt, fortlaufend und in der Regel schriftlich zu unterrichten hat.

Die Länder haben vollständig auf die ihnen verfassungsrechtlich an sich zustehende Beratungsfrist von drei Wochen verzichtet und die Gesetze direkt im Anschluss an die Abstimmung im Bundestag behandelt. Sie werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Dieser hat jedoch bereits mitgeteilt, dass er von einer Ausfertigung der Gesetze zunächst absehen und damit einer Bitte des Bundesverfassungsgerichts entsprechen wird. Wann die Gesetze endgültig in Kraft treten können, hängt somit von der Entscheidung der Verfassungsrichter in Karlsruhe ab.

Europäischer Stabilisierungsmechanismus und Fiskalvertrag

Drucksache 400/12 (Beschluss)
Drucksache 401/12 (Beschluss)
Drucksache 402/12 (Beschluss)
Drucksache 403/12 (Beschluss)
Drucksache 404/12 (Beschluss)
Drucksache 348/12 (Beschluss)

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