Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung umfangreich zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, mit dem die Bundesregierung neue Haftungsregeln im Zusammenhang mit Offshore-Windparks einführen will. Die Äußerungen des Bundesrates machen Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern - zum Beispiel im Zusammenhang mit der Planungshoheit der jeweiligen Küstenländer - deutlich.
Der Bundesrat möchte aber auch die Speicherkapazitäten für erneuerbare Energien weiter voranbringen. Zur langfristigen Sicherung des wirtschaftlichen Betriebs der Pumpspeicherwerke will er daher diese Anlagen von Netzentgelten freistellen. Dies würde für Investoren die erforderlichen günstigen Rahmenbedingungen für Neuinvestitionen schaffen. Zudem möchte er für größere Planungssicherheit bei den Windpark-Investoren sorgen und die Betriebs- und Liefersicherheit der Offshore-Windparks verbessern.
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 520/12 (Beschluss)
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