Die Länder haben heute das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung gebilligt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.
Das Gesetz passt die Verdienstgrenzen für geringfügige Beschäftigung - sogenannte Minijobs - an die allgemeine Lohnentwicklung an. Hierzu hebt es die Entgeltgrenze ab dem 1. Januar 2013 von 400 auf 450 Euro an. Zudem soll der Beschluss die soziale Absicherung geringfügig Beschäftigter erhöhen, indem er die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei diesen Arbeitsverhältnissen zur Regel macht. Arbeitnehmer können sich von dieser Pflicht auf Antrag befreien lassen.
Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
Drucksache 625/12 (Beschluss)
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