Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung dem Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt die erforderliche Zustimmung verweigert.
Damit kann es nicht in Kraft treten. Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Inhaltliche Verbesserungen am Abkommen selbst sind in diesem Verfahren allerdings nicht möglich, da der Vermittlungsausschuss keine Änderungen am eigentlichen Vertragstext vorschlagen kann.
Drucksache 645/12 (Beschluss)
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