Redaktionsschluss: Dienstag, 11. Dezember 2012, 11.00 Uhr
TOP 2 | Haushalt 2013 |
TOP 4 | Betreuungsgeld |
TOP 5 | Umsetzung des Fiskalvertrags |
TOP 9 | Europäischer Zahlungsverkehr |
TOP 10 | Kapitalertragsteuer auf Streubesitzdividende |
TOP 11 | Abschaffung der Praxisgebühr |
TOP 17 | Religiöse Beschneidung |
TOP 18 | Verbandsklagen im Umweltrecht |
TOP 29 | Steuerrecht vereinfachen |
TOP 30 | Verschärfung des Waffenrechts |
TOP 31 | Rückbau stillgelegter Atomkraftwerke |
TOP 70 | Teilhabe- und Bildungspaket |
TOP 32 | Fracking I |
TOP 33 | Öffentlich geförderte Beschäftigung |
TOP 71 | Prävention und Gesundheitsförderung |
TOP 72 | Fracking II |
TOP 34 | Schutz vor Tierseuchen |
TOP 37 | Datenschutz in Telekommunikationsunternehmen |
TOP 39 | Rechte des leiblichen Vaters |
TOP 49 | Biosprit |
TOP 54 | Frauenquote |
Tagesordnungspunkt 2a
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013)
Tagesordnungspunkt 2b
Haushaltsbegleitgesetz 2013 (HBeglG 2013)
Der vom Bundestag beschlossene Bundeshaushalt 2013 beträgt 302 Millarden Euro. Er sieht eine Ausgabenkürzung um 3,1 Prozent und Investitionen von 34,8 Milliarden Euro bei einer Nettokreditaufnahme von 17,1 Milliarden Euro vor - 1,7 Milliarden Euro weniger als von der Bundesregierung ursprünglich veranschlagt. Mit dem Etat 2013 wird die neue Schuldenbremse eingehalten, die das Grundgesetz eigentlich erst ab 2017 vorschreibt. Das Haushaltsbegleitgesetz enthält hierzu flankierende Konsolidierungsmaßnahmen in den Bereichen Sozial- und Krankenversicherung. Beide Vorlagen bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 694/1/12 und Drucksache 695/1/12
Während die beteiligten Ausschüsse den Bundeshaushalt an sich billigen, kritisieren sie das Haushaltsbegleitgesetz scharf: es sei völlig ungeeignet für eine nachhaltige Konsolidierung des Bundeshaushaltes. Sie wollen das Gesetz in den Vermittlungsausschuss überweisen, um es dort aufheben zu lassen. Die Fachpolitiker der Länder bemängeln insbesondere die Absenkung der Zuschüsse an die einzelnen Sozialversicherungszweige, die Bundesagentur für Arbeit und den Gesundheitsfonds. Die Ausschüsse warnen vor Einnahmeverlusten angesichts der demografischen Entwicklung und der konjunkturellen Krise.
Tagesordnungspunkt 4
Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz)
Der Bundestag hat beschlossen, ab 1. August 2013 das Betreuungsgeld einzuführen. Eltern, die für ihre ein bis zweijährigen Kinder keine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen, erhalten zunächst 100 Euro, ab 2014 150 Euro monatlich. Ein gleichzeitiger Bezug von Elterngeld ist nicht möglich. Der Betrag wird auf Hartz-IV-Leistungen, Sozialhilfe und Kinderzuschlag angerechnet. Bezugsberechtigt sind Eltern, deren Kinder nach dem 31. Juli 2012 geboren sind. Es handelt sich um ein Einspruchsgesetz.
Ausschussempfehlungen
Die Fachausschüsse verlangen, das Gesetz im Vermittlungsverfahren aufzuheben. Sie halten das Betreuungsgeld für verfehlt, weil es Kinder vom Bildungsangebot der Tagesstätten abhält und überholte Rollenvorstellungen über die Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit verfestigt. Es setze bildungs- und integrationspolitisch falsche Anreize. Auch unter finanz-, wirtschafts- und gleichstellungspolitischen Gesichtspunkten sei es verfehlt. Insbesondere Frauen würden dazu verleitet, die Wiederaufnahme einer eigenen Erwerbstätigkeit aufzuschieben. Der Ausschuss für Frauen und Senioren bezweifelt überdies die Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
Tagesordnungspunkt 5
Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags
Im thematischen Zusammenhang mit dem Betreuungsgeld steht das Gesetz zum Fiskalvertrag: unter anderem setzt es die Übereinkunft zwischen Bund und Ländern zur gemeinsamen Finanzierung der zusätzlichen 30.000 Kita-Plätze für unter Dreijährige um. Es enthält zudem Regelungen, um die länderspezifischen mittelfristigen Haushaltsziele im Sinne des Stabilitäts- und Wachstumspakts dauerhaft und verbindlich zu garantieren. Erhebliche Abweichungen vom Haushaltsziel sollen künftig automatisch einen Korrekturmechanismus auslösen. Das Gesetz kann ohne die Zustimmung der Länder nicht in Kraft treten.
Ausschussempfehlungen
Während der Gesundheitsausschuss eine Zustimmung empfiehlt, fordern Finanz- und Verkehrsausschuss, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen. Der Fiskalpakt und seine Umsetzung dürfe den Ländern keine neuen Verpflichtungen auferlegen, die über ihre bestehenden Verpflichtungen aus der neuen Schuldenbremse des Grundgesetzes hinausgehen. Dies müsse der Gesetzeswortlaut deutlich klarstellen. Diese Forderung hatten die Länder bereits in den Beratungen zur Ratifizierung des Fiskalpakts im Sommer des Jahres erhoben. Eine weiterer Änderungswunsch betrifft die so genannten Entflechtungsmittel: Kompensationsleistungen des Bundes zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse, zum Ausbau der Hochschulen und Kliniken sowie die Mittel für Bildungsplanung und Wohnraumförderung müssten an die Kostenentwicklung angepasst werden. Außerdem dringt der Finanzausschuss auf die Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung zu den "Huckepackverfahren", bei denen der Bund als Emittent am Kapitalmarkt auftritt und die Beteiligung der Länder freiwillig und nur im Innenverhältnis erfolgt.
Tagesordnungspunkt 9
Gesetz zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleitgesetz)
Der europäische Zahlungsverkehr soll harmonisiert werden. Die EU hat dazu eine Verordnung erlassen, die das SEPA-Begleitgesetz in deutsches Recht umsetzt. Ab Februar 2014 gilt ein neues unionsweites Zahlungsverfahren für Überweisungen und Lastschriften. Die inländischen Zahlungsverfahren werden abgeschafft, die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen durch so genannte EBAN-Nummern ersetzt. Alte Einzugsermächtigungen gelten nicht mehr und können künftig nicht mehr telefonisch, durch E-Mail oder Internetformulare erteilt werden.
Der Bundestag hat das Gesetz um einige Regelungen zum Versicherungsrecht erweitert, die eigentlich erst in der Novelle des Versicherungsaufsichtsrechts vorgesehen waren. Der Beschluss setzt nun das EuGH-Urteil zu den "Unisex-Tarifen" bei Versicherungen um und enthält Änderungen bei den Überschussbeteiligungen an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer. Insbesondere diese neuen Regelungen haben in den vergangenen Wochen für erhebliche Verunsicherung bei den Versicherungsnehmern gesorgt. Sie sollen bereits zum 21. Dezember 2012 in Kraft treten.
Ausschussempfehlungen
Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfehlen, das Gesetz zu billigen.
Tagesordnungspunkt 10
Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09
Das Gesetz beseitigt Unterschiede bei der Kapitalertragsteuer zwischen in- und ausländischen Investoren im Bereich der so genannten Streubesitzdividende. Ausländische Unternehmen, die zu weniger als 10 Prozent an inländischen Unternehmen beteiligt sind, müssen bisher auf die Ausschüttung ihrer Dividenden Kapitalertragsteuer zahlen. Vergleichbare inländische Anteilseigner können diese Steuer mit ihrer Körperschaftsteuerschuld verrechnen. Der EuGH sieht in dieser Ungleichbehandlung einen Verstoß gegen europäisches Recht. Der Bundestag hat daher beschlossen, ausländische Anteilseigner auch mit Wirkung für die Vergangenheit vom Kapitalsteuerabzug zu befreien. Das Gesetz kann ohne die Zustimmung des Bundesrates nicht in Kraft treten.
Ausschussempfehlungen
Der federführende Finanzausschuss ist mit der neuen Regelung nicht einverstanden. Er möchte das Gesetz im Vermittlungsausschuss grundlegend überarbeiten lassen. Statt der rückwirkenden Steuerbefreiung sei künftig auch bei inländischen Anteilseignern die Kapitalertragsteuer zu erheben. Auch damit wäre eine Gleichbehandlung in- und ausländischer Anteilseigner erreicht. Außerdem würde dies Steuerausfälle für die öffentliche Hand vermeiden. International sei es üblich, auch Streubesitzerträge zu besteuern. Der Bundesrat hatte dies bereits in seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2013 gefordert.
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt hingegen dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen.
Tagesordnungspunkt 11
Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Das Gesetz enthält die vom Koalitionsausschuss erst kürzlich beschlossene Abschaffung der Praxisgebühr zum 1. Januar 2013. Der Gesundheitsfonds erhält für das Jahr 2013 1,78 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve, um den Wegfall der Gebühren zu kompensieren. Das Gesetz regelt außerdem den Anspruch pflegebedürftiger behinderter Personen auf besondere pflegerische und persönliche Betreuung, Hilfe und Assistenz. Dieser Anspruch soll auch bei Aufenthalt in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen weitergelten.
Ausschussempfehlungen
Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen. In einer begleitenden Entschließung soll die Bundesregierung aufgefordert werden, baldmöglichst einen dauerhaften, über das Jahr 2014 hinausgehenden Ausgleich für die Mindereinnahmen der Gesetzlichen Krankenkassen zu beschließen.
Tagesordnungspunkt 17
Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes
Drucksache 739/12
Die Beschneidung von Jungen soll zulässig bleiben, wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird. Dies wird der Deutsche Bundestag voraussichtlich am 13. Dezember beschließen. Das Gesetz soll klarstellen, dass Eltern in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung ihres Kindes einwilligen dürfen, wenn bestimmt Voraussetzungen erfüllt sind: Die Beschneidung muss fachgerecht und bei möglichst effektiver Schmerzbehandlung erfolgen.
Der Bundesrat hat sich bereiterklärt, dass Gesetz bereits einen Tag nach der Beschlussfassung im Deutschen Bundestag zu behandeln und damit auf seine eigentlich dreiwöchige Beratungsfrist und auf Ausschussberatungen zu verzichten. Das Gesetz, das zügig in Kraft treten soll, bedarf nicht der Zustimmung der Länder. Gegen den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte der Bundesrat allerdings auch keine Einwendungen erhoben.
Tagesordnungspunkt 18
Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften
Mit der Vorlage setzt der Bundestag europäische Vorgaben zum Verbandsklagerecht anerkannter Umweltvereinigungen in deutsches Recht um. Verbände dürfen künftig nicht mehr auf die Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte beschränkt werden. Zudem will der Bundestag verhindern, dass Verbandsklagen in der Praxis zu sachlich nicht gerechtfertigten Verzögerungen von Vorhaben instrumentalisiert werden. Hierzu sieht das zustimmungsbedürftige Gesetz einige verfahrensrechtliche Regelungen vor.
Ausschussempfehlungen
Der Umweltausschuss möchte das Gesetz in den Vermittlungsausschuss überweisen, um drei Kernanliegen aus der Stellungnahme des Bundesrates zum ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung einzubringen. Unter anderem setzt sich der Ausschuss dafür ein, formale Hürden für Klagen möglichst zu minimieren und ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren im Bereich des Wasserhaushaltsrechts abzuwenden. Der Bundestag hatte die Wünsche der Länder bei seiner Beschlussfassung nicht berücksichtigt.
Tagesordnungspunkt 29
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 (StVereinfG 2013)
Antrag der Länder Hessen, Bremen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein
Vier Länder schlagen parteiübergreifend ein Dutzend Einzelmaßnahmen vor, um das Steuerrecht zu vereinfachen. Unter anderem fordern sie Erleichterungen beim Abzug der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags, die zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuerabzugsverfahren und Vereinfachungen beim Nachweis von Pflegekosten. Die Vorschläge der Länder enthalten auch Maßnahmen, die einerseits vereinfachend wirken, andererseits aber durch Subventionsabbau zur Gegenfinanzierung beitragen.
Ausschussempfehlungen
Der federführende Finanzausschuss, der Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Arbeit und Soziales wollen den Entwurf unverändert beim Deutschen Bundestag einbringen. Der Wirtschaftsausschuss möchte zuvor einige Anpassungen zum "Handwerkerbonus" vornehmen.
Tagesordnungspunkt 30
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes
Antrag des Landes Niedersachsen
Niedersachsen möchte verhindern, dass Extremisten legal an Waffen kommen. In Zukunft sollen die Genehmigungsbehörden bei der regelmäßigen Zuverlässigkeitsprüfung auch Auskünfte von Verfassungsschutzbehörden abfragen. Dies sei insbesondere dann sinnvoll, wenn der Waffenbesitzer bisher polizeilich noch nicht in Erscheinung getreten ist, aber die Verfassungsschützer eventuell schon Erkenntnisse haben, die gegen seine Zuverlässigkeit sprechen. Bislang prüfen die Behörden lediglich das Bundeszentralregister, das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister und die Auskünfte der örtlichen Polizeidienststellen. Insbesondere die Ermittlungen gegen die NSU-Terrorzelle hätten gezeigt, dass der legale Waffenbesitz von Extremisten ein erhebliches sicherheitspolitisches Problem darstelle. Darauf will Niedersachsen mit der Initiative reagieren.
Es hat beantragt, am 14. Dezember 2012 direkt über die Einbringung zu entscheiden und auf Ausschussberatungen zu verzichten.
Tagesordnungspunkt 31
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Für mehrere deutsche Atomkraftwerke ist im August 2011 die Genehmigung erloschen. Zur Stilllegung der Anlagen muss der Betreiber atomrechtliche Genehmigungen einholen. In welchem Zeitrahmen das aber zu geschehen hat und wie schnell die Stilllegung abzuwickeln ist, regelt das geltende Recht nicht explizit. Daher ist es derzeit möglich, eine Anlage in den "sicheren Einschluss" zur überführen, statt sie abzubauen. Dies möchte Schleswig-Holstein verhindern. Es schlägt Änderungen im Atomgesetz vor, um die Betreiber zum raschen Abbau der Anlagen "bis zur grünen Wiese" zu veranlassen.
Ausschussempfehlungen
Alle beteiligten Ausschüsse sprechen sich dafür aus, den Gesetzentwurf mit einigen Änderungen beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Tagesordnungspunkt 70
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und anderer Gesetze
Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt
Länder und Kommunen haben zwei Jahre lang Erfahrungen mit dem 2011 eingeführten Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder aus besonders förderungsbedürftigen Familien gesammelt. Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt wollen diese Praxiserfahrungen nutzen, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungspaket zu erleichtern. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen zum Beispiel den Eigenanteil bei Schülerfahrkarten, die Kosten für Sportausrüstung, finanzielle Hilfen bei Klassenausflügen und das Antragsverfahren für Zuschüsse zu Mitgliedsbeiträgen.
Die beiden antragstellenden Länder bitten darum, ohne Ausschussberatungen sofort über die Frage zu entscheiden, ob der Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht werden kann.
Tagesordnungspunkt 32
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen möchte die Umweltbelange und insbesondere den Grundwasserschutz bei Vorhaben zur unkonventionellen Gasgewinnung - zum Beispiel durch Fracking - stärker berücksichtigen und die Öffentlichkeit besser einbinden. Fracking ist eine neue Methode, um durch Bohrungen, Sprengungen und Chemikalien Erdöl und Erdgas aus tiefen Gesteinsschichten herauszulösen. Sie kann erhebliche Umweltauswirkungen haben, vor allem auf das Grundwasser. Auch für die Testphase solcher Vorhaben müsse es künftig eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung geben, auch wenn die geförderten Mengen unterhalb der derzeitigen Grenzwerte liegen.
Ausschussempfehlungen
Der Wirtschaftsausschuss möchte die Verordnung in einigen Punkten entschärfen, Umwelt- und Wohnungsbauausschuss sprechen sich für die unveränderte Zuleitung des Verordnungsentwurfs an die Bundesregierung aus.
Tagesordnungspunkt 33
Entschließung des Bundesrates - Öffentlich geförderte Beschäftigung neu gestalten
Antrag der Länder Brandenburg, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu integrieren - das ist das Ziel eines Entschließungsantrags von sieben Ländern. Sie fordern von der Bundesregierung verlässliche Rahmenbedingungen für sozialversicherungspflichtige öffentlich geförderte Beschäftigung. Hierbei sei festzulegen, dass beim Abschluss geförderter Arbeitsverhältnisse das tarifliche Entgelt zu zahlen ist. Die Beschäftigung soll der Sozialversicherungspflicht unterliegen, eine Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung jedoch nicht auslösen. Zudem sei auf eine größtmögliche inhaltliche Nähe zu regulären Beschäftigungsverhältnissen zu achten. Auch bei guter wirtschaftlicher Situation gebe es eine Gruppe von Arbeitslosen, bei der eine Integration in reguläre Beschäftigung auf absehbare Zeit wohl nicht gelingt. Für diese Zielgruppe bestehe Handlungsbedarf, heißt es zur Begründung.
Ausschussempfehlungen
Finanz-, Wirtschaftsausschuss und der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales empfehlen, die Entschließung zu fassen.
Tagesordnungspunkt 71
Entschließung des Bundesrates - Schaffung eines Bundespräventions- und Gesundheitsförderungsgesetzes
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Der demografische Wandel, der spätere Renteneintritt, die Zunahme chronischer Krankheiten und die ungleiche Verteilung der Gesundheitschancen machen aus Sicht Hamburgs mehr Prävention und Gesundheitsförderung nötig. Dabei müssten Bund, Länder und Kommunen sowie alle Sozialversicherungszweige und die privaten Krankenkassen zusammenarbeiten. In einem Entschließungsantrag fordert Hamburg deshalb ein bundesweites Gesetz mit klaren Definitionen der jeweiligen Ziele und Aufgaben.
Die Vorlage wird in der Sitzung vorgestellt und anschließend in die Ausschüsse überwiesen.
Tagesordnungspunkt 72
Entschließung des Bundesrates zum Umgang mit dem Einsatz von Fracking-Technologien mit umwelttoxischen Chemikalien bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Neben dem Verordnungsantrag in Tagesordnungspunkt 32 beschäftigt sich auch ein Entschließungsantrag mit der Fracking-Methode zur Erdgasgewinnung. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein lehnen den Einsatz umwelttoxischer Chemikalien beim Fracking ab, solange die Risiken nicht geklärt sind. Sie warnen vor Gefahren insbesondere für Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete. Genehmigungen zum Einsatz dürften erst dann erteilt werden, wenn zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachhaltige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht möglich ist.
Die Entschließung wird im Plenum vorgestellt und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.
Tagesordnungspunkt 34
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG)
Das bisher geltende Tierseuchengesetz geht teilweise noch auf vorkonstitutionelles Recht zurück, ist mehrfach umfangreich verändert worden und soll nun abgelöst werden. Künftig steht nicht mehr die Bekämpfung von entstandenen Seuchen, sondern die Vorbeugung zur Vermeidung von Krankheiten im Vordergrund. Auch wegen des steten Anstiegs des inner- und außergemeinschaftlichen Handels mit Tieren, Tierteilen und Tiererzeugnissen wächst die Bedeutung einer wirksamen Vorbeugung. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf dient der Erhaltung sowohl der Tiergesundheit als auch erheblicher wirtschaftlicher Werte in der Nutztierhaltung und der Verhinderung von Zoonosen, also der Ansteckung von Menschen mit Tierkrankheiten.
Ausschussempfehlungen
Die beteiligten Ausschüsse haben sich intensiv mit dem Gesetzentwurf beschäftigt und dabei 34 detaillierte Verbesserungsvorschläge erarbeitet, um den Gesetzeszweck noch besser zu erreichen.
Tagesordnungspunkt 37
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft
Die Bundesregierung will ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Speicherungs- und Auskunftspflicht für Telekommunikationsunternehmen umsetzen. Bislang waren die Unternehmen verpflichtet, Bestandsdaten wie Name und Anschrift des Anschlussinhabers, Rufnummer, Anschlusskennung etc. an bestimmte Behörden herauszugeben. Das geltende Recht ist allerdings nur noch bis Ende Juni 2013 anwendbar. Künftig müssen Telefonanbieter Bestandsdaten und Internetprotokoll-Adressen nur dann herausgeben, wenn die anfragende Strafverfolgungs- oder Sicherheitsbehörde aufgrund einer qualifizierten Rechtsgrundlage hierzu berechtigt ist. Noch strenger sind die Voraussetzungen für die Weitergabe von Pin- oder Puk-Nummern.
Ausschussempfehlungen
Die beteiligten Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat eine detaillierte, teils kritische Stellungnahme zu dem Entwurf. So äußert der Wirtschaftsausschuss Bedenken, ob die Regelungen verhältnismäßig sind und die höchstrichterlichen Vorgaben wirklich ausreichend berücksichtigt wurden. Der Rechtsausschuss begrüßt zwar grundsätzlich das Ziel des geplanten Gesetzes, hat jedoch verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber einzelnen Regelungen. Der Innenausschuss zeigt detaillierte Verbesserungsvorschläge auf.
Tagesordnungspunkt 39
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters
Die Bundesregierung will die Auskunfts- und Umgangsrechte leiblicher Väter stärken. Das Umgangsrecht soll nicht mehr davon abhängen, ob eine enge persönliche Beziehung zum Kind besteht. Es reicht künftig aus, wenn der biologische Vater ein nachhaltiges Interesse an dem Kind gezeigt hat und der Umgang dem Kindeswohl dient. Der Vater darf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen; Untersuchungen zur Klärung der biologischen Abstammung müssen in bestimmten Fällen geduldet werden. Damit will der Bundestag verhindern, dass zum Beispiel die Mutter die Ansprüche des leiblichen Vaters vereiteln kann, indem sie die Untersuchung verweigert.
Ausschussempfehlungen
Die Fachausschüsse zeigen sich überwiegend zufrieden mit dem Entwurf und haben nur wenige Änderungsvorschläge formuliert. Diese betreffen die Prüfung des Kindeswohls und die Abwägung der Rechte betroffener Dritter wie Mutter, rechtlicher Vater oder Geschwister sowie die vorgesehene inzidente Prüfung der biologischen Vaterschaft im Umgangsverfahren.
Tagesordnungspunkt 49
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
Die EU-Kommission will die Klimaverträglichkeit und Nachhaltigkeit der Biokraftstoffe erhöhen. Bis zum Jahr 2020 sollen nur noch halb so viele Kraftstoffe aus Nahrungsmitteln gewonnen werden. Dies betrifft auch den in Deutschland erst vor einiger Zeit eingeführten Biosprit E10 bzw. Biodiesel aus Pflanzentreibstoff. Künftig sollen die Mitgliedstaaten vermehrt auf Biokraftstoffe der zweiten und dritten Generation setzen, die zum Beispiel aus Abfällen, Stroh oder Algen gewonnen werden.
Ausschussempfehlungen
EU- und Agrarausschuss haben erhebliche Bedenken gegen den Richtlinienentwurf. Sie befürchten, dass die geplanten Maßnahmen das Investitionsklima für Biokraftstoffe - auch der zweiten Generation - nachhaltig schädigen und fordern eine stärkere Kontinuität der europäischen Biokraftstoffpolitik. Sie warnen vor der Gefahr von "Abfalltourismus" und Missbrauch oder Gesundheitsgefahren bei Importen von Abfallölen und -fetten aus Drittstaaten, zum Beispiel durch Einfuhr von Schadstoffen wie Dioxine.
Tagesordnungspunkt 54
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen
Die EU will den Frauenanteil in Leitungsorganen börsennotierter Gesellschaften bis zum Jahr 2020 auf mindestens 40 Prozent erhöhen. Öffentliche Unternehmen sollen die Quote bereits ab 2018 erfüllen. KMU, also kleinere und mittlere Unternehmen, sind vom Richtlinienvorschlag ausgenommen. Bei Nichteinhaltung der EU-Vorgaben sollen die Mitgliedstaaten wirksame abschreckende Sanktionen wie Geldbußen oder die Nichtigkeit der Auswahl des Konkurrenten vorsehen. Der Bundesrat hatte kürzlich einen eigenen Gesetzentwurf zu diesem Thema in den Bundestag eingebracht (BR-Drs. 330/12 (Beschluss)).
Ausschussempfehlungen
EU- und Rechtsausschuss sowie der Ausschuss für Frauen und Jugend begrüßen die Absicht der Kommission, mit einer verbindlichen Quotenvorgabe ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis herzustellen. Sie teilen die Einschätzung, dass Selbstverpflichtungen hierfür ungeeignet sind. Die rechtlichen Rahmenbedingungen auf europäischer und nationaler Ebene erforderten ein staatliches Handeln. Dass die Kommission das Rechtsinstrument der Richtlinie gewählt hat, um so den Mitgliedstaaten die Möglichkeit für nähere Ausgestaltungen zu eröffnen, begrüßen die Ausschüsse.
27.053 Zeichen