Die Länder haben in ihrer heutigen Sitzung der Abschaffung der Praxisgebühr zum 1. Januar 2013 zugestimmt. Das Gesetz kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.
Es regelt neben dem Ende der Praxisgebühr auch den Anspruch pflegebedürftiger behinderter Personen auf besondere pflegerische und persönliche Betreuung, Hilfe und Assistenz. Dieser Anspruch soll auch bei Aufenthalt in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen weitergelten.
Drucksache 703/12 (Beschluss)
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