Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung den Bundeshaushalt für das kommende Haushaltsjahr und das Haushaltsbegleitgesetz 2013 akzeptiert.
In einer begleitenden Entschließung macht der Bundesrat jedoch zugleich deutlich, dass zur Festlegung der vom Bund zu leistenden Kompensation für künftig wegfallende Mischfinanzierungen eine rasche Lösung unerlässlich ist. Länder und Kommunen benötigten dringend finanzielle Planungssicherheit. Der Bund soll daher schnellstmöglich eine Einigung mit den Ländern suchen.
Der Bundeshaushalt 2013 beträgt 302 Milliarden Euro. Er sieht eine Ausgabenkürzung um 3,1 Prozent und Investitionen von 34,8 Milliarden Euro bei einer Nettokreditaufnahme von 17,1 Milliarden Euro vor. Mit dem Etat 2013 wird die neue Schuldenbremse eingehalten, die das Grundgesetz eigentlich erst ab 2017 vorschreibt. Das Haushaltsbegleitgesetz enthält flankierende Konsolidierungsmaßnahmen in den Bereichen Sozial- und Krankenversicherung.
Drucksache 694/12 (Beschluss)
Haushaltsbegleitgesetz 2013 (HBeglG 2013)
Drucksache 695/12 (Beschluss)
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