Redaktionsschluss: Dienstag, 29. Januar 2013, 12.00 Uhr
TOP 1 | Jahressteuergesetz 2013 |
TOP 2 | Unternehmensbesteuerung |
TOP 3 | Abbau der kalten Progression |
TOP 4 | Energiewirtschaftsrecht |
TOP 5 | Steuerabkommen mit der Schweiz |
TOP 7 | Tierschutz |
TOP 10 | Patientenrechte |
TOP 13 | Mietrecht |
TOP 15 | Bahnlärm |
TOP 85 | Kinderbetreuung |
TOP 20 | Verschärfung des Waffenrechts |
TOP 22 | Ökostrom-Finanzierung |
TOP 24 | Volksentscheide |
TOP 25 | Fracking |
TOP 41 | Radioaktive Abfälle |
TOP 45 | Verkehrszentralregister |
TOP 65 | Jugendarbeitslosigkeit |
Tagesordnungspunkt 1
Jahressteuergesetz 2013
Das Jahressteuergesetz 2013 liegt dem Bundesrat erneut zur Beschlussfassung vor, nachdem er am 23. November 2012 seine erforderliche Zustimmung verweigerte.
Der von der Bundesregierung angerufene Vermittlungsausschuss schlug am 12. Dezember 2012 umfangreiche Änderungen - unter anderem die Einführung des Ehegattensplittings für homosexuelle Lebenspartnerschaften - vor. Der Bundestag hat den Einigungsvorschlag am 17. Januar 2013 allerdings abgelehnt. Das Gesetz liegt dem Bundesrat daher unverändert zur erneuten Beschlussfassung vor.
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden.
Tagesordnungspunkt 2
Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts
Das Gesetz, das das Unternehmenssteuerrecht weiter vereinfachen und rechtssicherer ausgestalten soll sowie eine grundlegende Reform des steuerlichen Reisekostenrechts beinhaltet, liegt den Ländern bereits zum zweiten Mal vor. Am 23. November 2012 hatten sie ihre Zustimmung verweigert, woraufhin die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrief. In diesem Verfahren wurde am 12. Dezember letzten Jahres eine Einigung erzielt. Der Ausschuss schlug vor, die so genannte doppelte Verlustnutzung im Körperschaftsteuergesetz neu zu regeln: Negative Einkünfte eines Organträgers sollten danach bei der inländischen Besteuerung unberücksichtigt bleiben, soweit sie bereits in einem ausländischen Steuerverfahren geltend gemacht wurden. Außerdem enthielt die Vermittlungsempfehlung eine rein redaktionelle Änderung bei der Absetzbarkeit von beruflich veranlasstem Verpflegungsaufwand als Werbungskosten.
Der Bundestag hat den Vermittlungsvorschlag am 17. Januar 2013 angenommen. Der Bundesrat muss entscheiden, ob er dem geänderten Gesetz nunmehr zustimmt.
Tagesordnungspunkt 3
Gesetz zum Abbau der kalten Progression
Der Bundesrat wird sich erneut mit dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression befassen, dem er im Mai des vergangenen Jahres die erforderliche Zustimmung verweigert hatte. In dem von der Bundesregierung initiierten Vermittlungsverfahren wurde nach monatelangen Verhandlungen am 12. Dezember letzten Jahres ein Einigungsvorschlag beschlossen. Danach soll der Grundfreibetrag für das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum in zwei Schritten steigen: für das Jahr 2013 beträgt er 8.130 Euro, ab 2014 erhöht er sich auf 8.354 Euro. Es bleibt jeweils beim Eingangssteuersatz von 14 Prozent. Die prozentuale Anpassung des gesamten Tarifverlaufs, die den Effekt der kalten Progression beschränken sollte, war hingegen nicht konsensfähig.
Der Bundestag hat den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses am 17. Januar 2013 bestätigt. Der Bundesrat hat nun zu entscheiden, ob er dem geänderten Gesetz zustimmt.
Tagesordnungspunkt 4
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Drucksache 36/13
Nach über einjährigem Vermittlungsverfahren liegt dem Bundesrat erneut das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden - nunmehr Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes - zur Beschlussfassung vor. Der Bundestag hatte es im Rahmen des Atomausstiegs im Sommer 2011 beschlossen. Die Länder haben jedoch im Juli des gleichen Jahres ihre Zustimmung verweigert. In dem von der Bundesregierung eingeleiteten Vermittlungsverfahren war eine Verständigung trotz intensiver Bemühungen letztlich nicht zu erreichen. Der Vermittlungsausschuss schlug daher am 13. Dezember 2012 vor, sämtliche streitigen Teile zur steuerlichen Förderung zu streichen und lediglich eine Passage zum Energiewirtschaftsgesetz, die der Umsetzung der europäischen Elektrizitäts- und der Gasrichtlinie dient, im Gesetz zu belassen. Sie stellt sicher, dass sogenannte Entflechtungsmaßnahmen der Netzbetreiber, die aufgrund von EU-Vorgaben notwendig sind, von der Grunderwerbsteuer befreit werden.
Der Bundestag hat den Vermittlungsvorschlag am 17. Januar 2013 angenommen. Der Bundesrat hat zu entscheiden, ob er dem Gesetz zustimmt.
Tagesordnungspunkt 5
Gesetz zu dem Abkommen vom 21. September 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5. April 2012
Das deutsch-schweizerische Steuerabkommen liegt dem Bundesrat erneut zur Zustimmung vor. Die Länder hatten das Abkommen in ihrer Sitzung am 23. November 2012 abgelehnt. Daraufhin hatte die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen, der am 12. Dezember letzten Jahres vorschlug, das Gesetz aufzuheben. Da der Bundestag dieser Empfehlung in seiner Sitzung am 17. Januar 2013 nicht gefolgt ist, liegt dem Bundesrat das unveränderte Abkommen erneut zur Beschlussfassung vor.
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden.
Tagesordnungspunkt 7
Drittes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Das Gesetz dient der Umsetzung der Europäischen Versuchstierrichtlinie in nationales Recht. Zudem ändert und ergänzt es das geltende Tierschutzrecht.
Der Bundesrat hatte zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung im Juli des vergangenen Jahres äußerst umfangreich und teilweise kritisch Stellung genommen. Der Bundestag hat das Gesetz im Dezember 2012 mit zahlreichen Änderungen beschlossen.
Ausschussempfehlungen
Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes anzurufen. Es bestehe nach wie vor grundsätzlicher Beratungsbedarf.
Tagesordnungspunkt 10
Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
Das Gesetz soll die Patientenrechte stärken und diese transparent, rechtssicher und ausgewogen gestalten. Hierdurch will der Bundestag noch vorhandene Vollzugsdefizite abbauen, die bisher unter anderem daraus resultieren, dass zum Beispiel die Rechte von Patienten im Bereich des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts im Wesentlichen nicht im Gesetz, sondern durch Richterrecht geregelt sind.
Der Bundesrat hatte zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung im Juli 2012 sehr umfangreich Stellung genommen. Der Bundestag hat das Gesetz im November des vergangenen Jahres mit zahlreichen Änderungen verabschiedet.
Ausschussempfehlungen
Rechts- und Gesundheitsausschuss empfehlen dem Bundesrat, das Gesetz zu billigen. Der Gesundheitsausschuss stellt allerdings zugleich mit Bedauern fest, dass wesentliche Forderungen des Bundesrates - wie zum Beispiel die Einführung des "Patientenbriefs", verbesserte Einsichtsrechte in die eigene Patientenakte, bessere Beratungen zu sogenannten IGeL- Leistungen - unberücksichtigt blieben. Er möchte die Bundesregierung auffordern, die Verbesserungen zeitnah umzusetzen.
Tagesordnungspunkt 13
Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz - MietRÄndG)
Mit dem Gesetz will der Bundestag festlegen, dass die sogenannte energetische Modernisierung für einen Zeitraum von drei Monaten nicht mehr zu einer Mietminderung führen darf. Der Beschluss soll auch das Räumungsverfahren effizienter und kostengünstiger gestalten. Zudem ermächtigt der Bundestag die Landesregierungen, Gemeinden zu bestimmen, in denen Mieterhöhungen künftig nur noch 15 Prozent - und nicht mehr wie bisher 20 Prozent - innerhalb von drei Jahren betragen dürfen.
Der Bundesrat hatte zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung bereits im Juli des vergangenen Jahres Stellung genommen und hierbei unter anderem die Regelungen zur Mietminderung bei energetischer Modernisierung abgelehnt. Der Bundestag hat den Regierungsentwurf mit Änderungen im Dezember 2012 angenommen.
Ausschussempfehlungen
Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Er möchte unter anderem den Ausschluss der Mietminderung bei energetischer Modernisierung aus dem Gesetz streichen, da die Regelung einseitig zu Lasten des Mieters eingreift. Die Interessen von Mietern und Vermietern seien somit nicht mehr fair austariert. Das Recht zur Mieterhöhung nach Modernisierung möchte der Ausschuss auf neun Prozent der für die Modernisierung aufgebrachten Kosten begrenzen. Die bisher vorgesehenen elf Prozent führten zumindest für einkommensschwächere Mieter zu nicht mehr tragbaren Belastungen. Die Möglichkeit zur Mieterhöhung bei Neuvermietung sollte aus Sicht des Rechtsausschusses auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt werden.
Im Ausschuss für Wohnungswesen ist eine Empfehlung nicht zu Stande gekommen.
Tagesordnungspunkt 15
Elftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Das Gesetz soll einen Beitrag zur Verringerung des Bahnlärms leisten. Hierzu verbietet es unter bestimmten Voraussetzungen die Anwendung des sogenannten Schienenbonus - Abzug von 5 dB (A) bei Berechnungen des Schienenverkehrslärms - für zukünftige Schienenwege. Aus Sicht des Bundestages ist die aus den 70er Jahren stammende Regelung aufgrund der hohen Zuwächse beim Schienengüterverkehr nicht mehr zeitgemäß.
Ausschussempfehlungen
Umwelt- und Verkehrsausschuss empfehlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Der Verkehrsausschuss möchte die gesetzliche Grundlage des Schienenbonus mit Wirkung zum 1. Januar 2015 für alle neuen Vorhaben streichen. Die Festlegung eines fixen Datums sei erforderlich, um Planungssicherheit für den Schienenbereich zu erreichen. Der Umweltausschuss möchte hingegen den Schienenbonus schnellstmöglich abschaffen.
Der Gesundheitsausschuss empfiehlt, dem Gesetz zuzustimmen.
Tagesordnungspunkt 85
Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
Drucksache 44/13
Mit dem Gesetz will der Bundestag einen Beitrag leisten, um die Zahl der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren auszubauen. Es wird voraussichtlich am 31. Januar 2013 verabschiedet und dem Bundesrat sogleich fristverkürzt zugeleitet.
Bundesweit fehlen gegenüber den Planungen aktuell rund 30.000 öffentlich geförderte Betreuungsplätze. Bund und Länder waren daher übereingekommen, die erforderlichen Investitions- und Betriebskosten gemeinsam zu finanzieren. Diese Vereinbarung soll das Gesetz umsetzen. Für den Betreuungsausbau stellt es rund 580 Millionen Euro zur Verfügung. An den Betriebskosten will sich der Bund für das Jahr 2013 mit 18,75 Millionen Euro beteiligen. Dieser Betrag soll bis zum Jahr 2015 auf 75 Millionen steigen.
Die Vereinbarung sollte ursprünglich bereits im Dezember letzten Jahres umgesetzt werden. Der Bundesrat verweigerte jedoch dem "Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags", das die Regelung enthielt, am 14. Dezember 2012 die erforderliche Zustimmung. Daher berät der Bundestag die Finanzierungsfragen in einem neuen Gesetz. Auf Wunsch der Länder wird es voraussichtlich bereits einen Tag nach Verabschiedung im Bundestag im Bundesrat behandelt.
Tagesordnungspunkt 20
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes
Antrag der Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern möchten verhindern, dass Extremisten legal an Waffen kommen. In Zukunft sollen die Genehmigungsbehörden bei der regelmäßigen Zuverlässigkeitsprüfung auch Auskünfte von Verfassungsschutzbehörden abfragen. Dies sei insbesondere dann sinnvoll, wenn der Waffenbesitzer bisher polizeilich noch nicht in Erscheinung getreten ist, aber die Verfassungsschützer eventuell schon Erkenntnisse haben, die gegen seine Zuverlässigkeit sprechen. Bislang prüfen die Behörden lediglich das Bundeszentralregister, das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister und die Auskünfte der örtlichen Polizeidienststellen. Insbesondere die Ermittlungen gegen die NSU-Terrorzelle hätten gezeigt, dass der legale Waffenbesitz von Extremisten ein erhebliches sicherheitspolitisches Problem darstelle. Darauf wollen die antragstellenden Länder reagieren.
Ausschussempfehlungen
Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen.
Tagesordnungspunkt 22
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG)
Antrag des Freistaates Sachsen
Sachsen setzt sich für eine Änderung der Finanzierung des Ökostroms ein. Das bisherige Modell sei nicht dauerhaft zu gewährleisten. Aktuelle Schätzungen gingen von Kosten für deutsche Stromverbraucher von mehr als 300 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030 aus. Durch die gesetzlich fixierten Einspeisetarife im EEG trügen die Investoren das typische unternehmerische Risiko nicht. Dieses werde stattdessen zunächst auf die Netzbetreiber und von diesen teils auf die Stromverbraucher, teils auf die konventionellen Stromerzeuger verlagert. Die hierdurch steigenden Kosten bedrohten die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland. Aus diesem Grund müsse zeitnah eine Neuausrichtung erfolgen. Sachsen schlägt hierzu ein Quotenmodell vor, dass den Elektrizitätsversorgungsunternehmen und bestimmten Großverbrauchern eine Pflicht zur Erzeugung bzw. Abnahme bestimmter Quoten an erneuerbaren Energien auferlegt, die Erfüllung der Quote aber dem Markt überlässt.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 1. Februar 2013 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung überwiesen.
Tagesordnungspunkt 24
Entschließung des Bundesrates - Einführung von Volksentscheiden zu grundlegenden Fragen der politischen und finanziellen Entwicklung Europas
Antrag des Freistaates Bayern
Bayern setzt sich für mehr direkte Demokratie ein. Der Freistaat möchte Volksentscheide zu grundlegenden Fragen der politischen und finanziellen Entwicklung Europas zulassen.
Europapolitische Entscheidungen von besonderer Tragweite - wie zum Beispiel der EU-Beitritt weiterer Staaten - seien dem Volk zur Abstimmung vorzulegen, um Akzeptanz und demokratische Legitimation Europas ungeschmälert zu erhalten. Mit seinem Entschließungsantrag möchte Bayern daher Bundestag und Bundesregierung auffordern, sich für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes einzusetzen.
Ausschussempfehlungen
Die beratenden Ausschüsse empfehlen übereinstimmend, die Entschließung nicht zu fassen.
Tagesordnungspunkt 25
Entschließung des Bundesrates zum Umgang mit dem Einsatz von Fracking-Technologien mit umwelttoxischen Chemikalien bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg, Bremen, Rheinland-Pfalz
Der Entschließungsantrag beschäftigt sich mit der sogenannten Fracking-Methode zur Erdgasgewinnung. Die antragstellenden Länder lehnen den Einsatz umwelttoxischer Chemikalien beim Fracking ab, solange die Risiken nicht geklärt sind. Sie warnen vor Gefahren insbesondere für Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete. Genehmigungen zum Einsatz dürften erst dann erteilt werden, wenn zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachhaltige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht möglich ist.
Ausschussempfehlungen
Die beratenden Ausschüsse empfehlen, die Entschließung zu fassen. Umwelt- und Wirtschaftsausschuss möchten die Bundesregierung jedoch zusätzlich auffordern, den Geltungsbereich des Bergschadenrechts auch auf die Gewinnung von Bodenschätzen durch Tiefbohrungen zu erweitern.
Tagesordnungspunkt 41
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II
Der Gesetzentwurf soll die Stilllegung der Schachtanlage Asse II beschleunigen. Die Neufassung der entsprechenden Vorschriften des Atomgesetzes soll hierfür die verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen schaffen.
Ausschussempfehlungen
Der Umweltausschuss möchte sicherstellen, dass sämtliche in Deutschland entstandenen radioaktiven Abfälle ausschließlich im Inland zu lagern sind. Die Bundesregierung soll dafür Sorge tragen, dass der Export ins Ausland kategorisch ausgeschlossen wird. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik möchte sicherstellen, dass die Verfahrensbeschleunigung nicht zum Absinken des Schutzstandards für die Beschäftigten und die Bevölkerung führt. Die übrigen beteiligten Ausschüsse erheben gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen.
Tagesordnungspunkt 45
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
Der Gesetzentwurf soll das Verkehrszentralregister in Flensburg reformieren. Ziel ist unter anderem eine Verbesserung der Transparenz durch vereinfachte Tilgungsregelungen für die Verkehrssünder-Punkte. Zudem soll der Entwurf das bisherige Punktesystem insgesamt verständlicher und einfacher gestalten. Hierzu werden zum Beispiel nur noch Verstöße mit Punkten belegt, die die Verkehrssicherheit gefährden. Zukünftig sind maximal auch nur noch drei Punkte – bisher sieben – pro Regelverstoß möglich. Allerdings ist die Fahrerlaubnis bereits bei acht statt bisher 18 Punkten zu entziehen.
Ausschussempfehlungen
Der Verkehrsausschuss bewertet den Entwurf kritisch. Er erreiche nicht das Ziel, ein einfaches und transparentes System zu schaffen. Grundlegenden Änderungsbedarf sieht der Ausschuss insbesondere im Bereich der geplanten Tilgungsfristen, der (Punkte-)Bewertung von Verkehrsverstößen und der Konzeption des neuen Fahreignungsseminars, dessen Wirksamkeit er zudem anzweifelt. Der Innenausschuss möchte die Tilgungsfristen für Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, um sechs Monate verlängern. Der Rechtsausschuss erhebt keine Einwendungen.
Tagesordnungspunkt 65
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie
Die Europäische Kommission möchte ein sogenanntes Jugendgarantie-System einführen, das die Arbeitslosigkeit bekämpfen soll. Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass allen unter 25-jährigen binnen vier Monaten, nachdem sie arbeitslos werden oder die Schule verlassen, eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme bzw. ein hochwertiger Ausbildungs- oder Praktikumsplatz angeboten wird. Dies sei erforderlich, da die Jugendarbeitslosigkeit in Europa dramatische Ausmaße angenommen habe. Die Arbeitslosenquote sei in der gesamten EU mit 22,7 Prozent doppelt so hoch wie bei den Erwachsenen.
Ausschussempfehlungen
Der Ausschuss für Frauen und Jugend teilt die Besorgnis der Kommission. Eine Jugendgarantie im vorgeschlagenen Sinn könne allerdings Wünsche und Vorstellungen wecken, die in vielen Mitgliedstaaten nicht umzusetzen seien. Da eine staatliche Garantie auch zu Fehlanreizen führen könne, sei dieses Instrument abzulehnen. Arbeits- und Ausbildungsplätze müssten in der Wirtschaft entstehen. Der Staat könne und dürfe nur unterstützend tätig sein. Die übrigen beteiligten Ausschüsse empfehlen, von der Vorlage Kenntnis zu nehmen.
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