Der Bundesrat hat heute der Erhöhung des steuerfreien Grundbetrags zur Sicherung des Existenzminimums zugestimmt. Der Grundfreibetrag steigt von 8.130 Euro im Jahr 2013 auf 8.354 Euro ab 2014. Es bleibt beim Eingangssteuersatz von 14 Prozent.
Die ursprünglich vorgesehene prozentuale Anpassung des gesamten Tarifverlaufs, die den Effekt der kalten Progression abmildern sollte, war im Vermittlungsverfahren aus dem Gesetz gestrichen worden. Bund und Länder konnten sich lediglich auf die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des Grundfreibetrags einigen.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Verkündung zugeleitet.
Gesetz zum Abbau der kalten Progression
Drucksache 35/13 (Beschluss)
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