01.03.2013

Länder wollen Abmahnmissbrauch bekämpfen

Der Bundesrat will gegen die "Abzocke" der sogenannten Abmahnindustrie vorgehen. Mit einer heute gefassten Entschließung forderte er die Bundesregierung auf, den Abmahnmissbrauch insbesondere im Bereich des Urheberrechts mit einem Gesetzentwurf zu beenden. Gegenstand müsse insbesondere eine Begrenzung des Streitwerts bei einmaligen geringfügigen Urheberrechtsverstößen auf 500 Euro sein, um so die anfallenden Kosten auf ein verhältnismäßiges Maß zu beschränken.

Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass bereits seit längerem unseriöse Geschäftspraktiken im Bereich des Abmahnwesens Thema in der öffentlichen und politischen Diskussion seien. Verbraucher würden von hierauf spezialisierten Anwaltskanzleien massenhaft ohne Einzelfallprüfung per Standardschreiben abgemahnt, weil sie im Internet Urheberrechtsverstöße begangen haben sollen. So entstehe häufig der Eindruck, dass es hier gar nicht um die Abmahnung als solche, sondern um das reine Gewinnstreben einer regelrechten Abmahnindustrie gehe.

Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs

Drucksache 91/13 (Beschluss)

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