01.03.2013

Stärkung des Ehrenamtes

Die Länder haben heute einem Gesetz zugestimmt, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement entbürokratisiert und flexibilisiert. In einer Entschließung macht der Bundesrat zugleich deutlich, dass Maßnahmen zur Stärkung und Förderung der Zivilgesellschaft ein sicheres Fundament der Staatsfinanzen erfordern. Dem widerspreche jedoch, dass Unternehmen unter Ausnutzung aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs derzeit durch gezielte Vereinbarung von Schuldübernahmen ihre Steuerlast erheblich mindern können. Hierdurch drohten Steuerausfälle in Milliardenhöhe. Die notwendigen gesetzlichen Regelungen müssten noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten, um eine Erosion der Steuerbemessungsgrundlagen zu verhindern, verlangt der Bundesrat.

Ziel des Gesetzes ist es, ehrenamtliche Tätigkeiten weiter zu erleichtern. Hierzu entschärft es unter anderem die Haftungsregelungen für ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder im Einkommensteuer- und Zivilrecht. Zudem hebt es die Freibeträge für die so genannte Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale um bis zu 300 Euro an. Dies entspricht Forderungen, die der Bundesrat in der Vergangenheit mehrfach erhoben hatte.

Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz)

Drucksache 73/13 (Beschluss)

1.309 Zeichen

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