01.03.2013

Umsetzung des Fiskalvertrags geht ins Vermittlungsverfahren

Der Bundesrat hat heute zu dem Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags den Vermittlungsausschuss angerufen. Er möchte in diesem Verfahren zu einer abschließenden Regelung über die vom Bund an die Länder zu zahlenden "Entflechtungsmittel" - zum Beispiel zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse - kommen. Zudem seien die getroffenen Vereinbarungen zu zukünftigen gemeinsamen Anleihen im "Huckepackverfahren" umzusetzen, bei denen der Bund als Emittent am Kapitalmarkt auftritt und die Beteiligung der Länder freiwillig und nur im Innenverhältnis erfolgt. Der Bundesrat will außerdem verhindern, dass durch den Fiskalpakt den Ländern neue finanzielle Verpflichtungen auferlegt werden, die über die bereits im Grundgesetz vorhandene Schuldenregel hinausgehen. Die Beteiligung der Länder an Sanktionszahlungen zur Sicherstellung der Haushaltsdisziplin sei zudem auf bereits getroffene Vereinbarungen zurückzuführen.

Der europäische Fiskalvertrag vom 2. März 2012 verpflichtet auch Deutschland zur nationalen Umsetzung bestimmter Fiskalregeln. Hierzu zählt insbesondere, dass die Einhaltung der mittelfristigen Haushaltsziele im Sinne des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts verbindlich und dauerhaft garantiert wird. Erhebliche Abweichungen von diesen Zielen sollen daher zukünftig einen automatischen Korrekturmechanismus auslösen. Das Gesetz dient der innerstaatlichen Umsetzung der neuen Vorgaben.

Ein vom Bundestag bereits im November 2012 beschlossenes - mit der aktuellen Vorlage teilweise identisches - Gesetz kam nicht zu Stande, da der Bundesrat am 14. Dezember letzten Jahres seine Zustimmung verweigerte.

Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags

Drucksache 71/13 (Beschluss)

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