19.03.2013

am Freitag, 22. März 2013, 9.30 Uhr Vorschau zur 908. Plenarsitzung des Bundesrates

Redaktionsschluss: Dienstag, 19. März 2013, 12.00 Uhr

Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages
TOP 3Bildungs- und Teilhabepaket
TOP 4Antibiotika in der Tierarznei
TOP 6Besserer Verbraucherschutz I
TOP 10Erleichterter Unterhaltsvorschuss
TOP 11Hochfrequenzhandel
TOP 12Steuerrecht 2013
TOP 15Öffentlichkeitsbeteiligung bei Großvorhaben
TOP 16Leistungsschutzrecht
TOP 19Stilllegung von Asse II
Gesetzentwürfe der Länder
TOP 24Spitzensteuersatz
TOP 26Aufenthaltsrecht
TOP 27Abgeordnetenbestechung
TOP 28Mieterschutz
TOP 29Maklercourtage
TOP 30EEG
TOP 87Aufhebung des Betreuungsgeldes
TOP 88Gleichgeschlechtliche Ehe
TOP 89 aPressefusionsrecht
TOP 89 bPresse-Grosso
Entschließungsanträge der Länder
TOP 31Bundesleistungsgesetz
TOP 32Lebensmittelkennzeichnung
TOP 33Verbraucherschutz II
TOP 35Gesundheitsförderung
TOP 36Wahlrecht behinderter Menschen
TOP 37Wohngelderhöhung
TOP 90Arbeitnehmerfreizügigkeit für Kroaten
Vorlage aus dem Europäischen Bereich
TOP 69Finanztransaktionssteuer

Tagesordnungspunkt 3

Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Drucksache 148/13

Das Gesetz, das der Bundesrat im Dezember letzten Jahres als Entwurf in den Bundestag eingebracht hatte, erleichtert die Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder aus besonders förderungsbedürftigen Familien. Es soll unter anderem den erforderlichen Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren. Die Änderungen betreffen zum Beispiel den Eigenanteil bei Schülerfahrkarten, die Kosten für Sportausrüstung, finanzielle Hilfen bei Klassenausflügen und das Antragsverfahren für Zuschüsse zu Mitgliedsbeiträgen. Im Gesetzgebungsverfahren wurden die von den Ländern und Kommunen in den letzten zwei Jahren gesammelten Praxiserfahrungen berücksichtigt.

Ausschussempfehlung

Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen.

Tagesordnungspunkt 4

16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

Drucksache 149/13

Ziel des Gesetzes ist es, die Ausbreitung gefährlicher Antibiotikaresistenzen zu vermindern und für gesunde Lebensmittel zu sorgen. Daher ist der Einsatz entsprechender Medikamente in der Tiermast zukünftig nur noch erlaubt, wenn er aus therapeutischer Sicht unbedingt erforderlich ist. Notwendige Kontrollen sollen verschärft werden. Zudem ist eine bundesweite Datenbank zur Überwachung der Antibiotikavergabe geplant.

Der Bundesrat hatte im November 2012 den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten und sehr umfangreich Stellung genommen.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 149/1/13

Die Forderungen des Bundesrates hat der Bundestag vielfach jedoch nicht umgesetzt. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat daher, den Vermittlungsausschuss aus insgesamt 21 Gründen anzurufen. Ziel ist es, den sorgfältigen und verantwortungsbewussten Umgang mit Antibiotika weiter zu fördern, die Überwachungsmöglichkeiten zu effektiveren und für Verbesserungen der geplanten Datenbank zu sorgen.

Tagesordnungspunkt 6

Drittes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften

Drucksache 151/13(neu)

Das Gesetz stellt eine weitere Reaktion auf den Dioxinskandal 2010/2011 dar, als wegen verseuchten Tierfutters mehrere Tausend landwirtschaftliche Betriebe vorsorglich geschlossen werden mussten. Es setzt einen Teil des damals von der Bundesregierung beschlossenen "Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" um und verpflichtet zum Beispiel bestimmte Futtermittelunternehmer zum Abschluss von Versicherungen, die durch verseuchtes Futter verursachte Schäden abdecken. Zudem verankert es die ausdrückliche Verpflichtung zur Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 151/1/13

Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen. In einer begleitenden Entschließung macht er jedoch zugleich deutlich, dass unter anderem die gesetzlichen Vorschriften zur Information der Öffentlichkeit zum Schutz vor Gesundheitsgefahren oder Täuschungen dringend zu überarbeiten und in eine gesetzliche Gesamtkonzeption einzubinden sind. Zudem soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass Informationsrechte der Öffentlichkeit über erhebliche Verstöße bereits unterhalb der Schwelle von Gesundheitsgefahren in das europäische Recht aufgenommen werden. Der aktuelle "Pferdefleischskandal" habe verdeutlicht, dass eine europaweit einheitliche Vorgabe zur Veröffentlichung notwendig sei.

Tagesordnungspunkt 10

Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz)

Drucksache 155/13

Das Gesetz soll durch Vereinfachungen in der Antragstellung dafür sorgen, dass alleinerziehende Eltern und deren Kinder so einfach und effektiv wie möglich zustehende Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten können. Zudem erleichtert es zuständigen Stellen - zum Beispiel durch die Erweiterung von Auskunftsansprüchen - den Rückgriff auf die Unterhaltsschuldner. Den Anstoß für das Gesetz gab der Bundesrat, der im Juni 2010 den "Gesetzentwurf zur Verbesserung des Vollzugs im Unterhaltsvorschussrecht" in den Bundestag eingebracht hatte.

Mit den Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz werden Kinder alleinstehender Elternteile finanziell unterstützt, wenn der andere Elternteil sich der Pflicht zur Zahlung von Unterhalt ganz oder teilweise entzieht, hierzu nicht in der Lage oder verstorben ist.

Ausschussempfehlung

Der Ausschuss für Familie und Senioren empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen.

Tagesordnungspunkt 11

Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz)

Drucksache 156/13

Das Gesetz soll den besonderen Risiken des superschnellen Computerhandels an Börsen - sogenannter Hochfrequenzhandel - entgegenwirken. Es schließt eine Aufsichtslücke und unterstellt die Hochfrequenzhändler der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Zudem haben die Händler künftig organisatorisch sicherzustellen, dass ihre Handelssysteme so ausgestaltet sind, dass Störungen des Marktes unterbleiben. Der Bundesrat hatte zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung im November 2012 Stellung genommen und die Eindämmung von missbräuchlichen Handelspraktiken im Hochfrequenzhandel grundsätzlich begrüßt.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 156/1/13

Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, das Gesetz zu billigen. Der Finanzausschuss kritisiert jedoch in einer begleitenden Entschließung, dass das Gesetz die Probleme und Risiken des Hochfrequenzhandels zwar erkennt, wesentliche Konzepte zur Lösung der Probleme aber nicht aufgreift. Aus seiner Sicht könnte ein wesentlicher Ansatz zur Vermeidung risikobehafteter Praktiken im Bereich des Hochfrequenzhandels zum Beispiel der Ausschluss bestimmter Handelsvarianten - wie Warentermingeschäfte und Staatsanleihen - sein.

Tagesordnungspunkt 12

Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz - AmtshilfeRLUmsG)

Drucksache 157/13

Das Gesetz enthält zahlreiche Rechtsänderungen, die das deutsche Steuerrecht insbesondere an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union anpassen sollen. Weitere Maßnahmen dienen der Sicherung des Steueraufkommens oder der Funktionsfähigkeit des Besteuerungsverfahrens. Es handelt sich um eine "abgespeckte" Version des Jahressteuergesetzes 2013, dem der Bundesrat am 1. Februar des Jahres die erforderliche Zustimmung verweigerte. Zuvor hatte der Bundestag den vom Vermittlungsausschuss vorgelegten Einigungsvorschlag abgelehnt. Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 1. März 2013 auch einen eigenen - umfangreicheren - Gesetzentwurf (Drucksache 139/13 (Beschluss)) beschlossen, der demnächst im Bundestag vorgestellt wird.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 157/1/13

Wirtschafts- und Finanzausschuss empfehlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Sie bemängeln, dass in dem Gesetz wichtige Regelungen zur Verhinderung von ungewollten Steuergestaltungen - zum Beispiel im Zusammenhang mit hybriden Finanzierungen und den so genannten Cash-GmbHs bei der Erbschaftsteuer - fehlen. Im Ergebnis sei das Gesetz daher so zu fassen, wie es der Vermittlungsausschuss - ohne die Vorschläge zur steuerlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften - am 12. Dezember 2012 vorgeschlagen hatte. Der Verkehrsausschuss empfiehlt, dem Gesetz nicht zuzustimmen.

Tagesordnungspunkt 15

Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG)

Drucksache 160/13

Mit dem Gesetz möchte der Bundestag die öffentliche Beteiligung bei Großvorhaben verbessern. Er sieht die bisher bestehenden Formen als nicht mehr ausreichend an, da die Bürger zunehmend an frühzeitiger Beteiligung und Mitsprache interessiert seien. Ziel des Gesetzes ist es daher, durch ein ganzes Bündel von Maßnahmen eine frühere und verstärkte Öffentlichkeitsbeteiligung zu realisieren. Dies soll die Planung von Vorhaben optimieren, Transparenz schaffen und damit die Akzeptanz fördern. Zudem sollen die Verbesserungen auch zur Beschleunigung von Großvorhaben beitragen, da mögliche Konflikte bereits im Vorfeld zu erkennen sind und so eher entschärft werden können.

Der Bundesrat hatte zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung bereits im Mai vergangenen Jahres Stellung genommen.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 160/1/13

Der Innenausschuss empfiehlt dem Bundesrat, das Gesetz zu billigen. Der Umweltausschuss empfiehlt hingegen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Er möchte erreichen, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht nur dann erfolgt, wenn das Vorhaben erhebliche Auswirkungen auf die privaten Belange Dritter hat. Die Beteiligung sollte vielmehr auch dann erfolgen, wenn öffentliche Belange wie zum Beispiel Natur, Umwelt, Hochwasserschutz oder Verkehr erheblich betroffen sind. Zudem sei sicherzustellen, dass auch die anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen aktiv und möglichst frühzeitig über die Planauslegung informiert werden.

Tagesordnungspunkt 16

... Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Drucksache 162/13

Das Gesetz führt ein Leistungsschutzrecht im Urheberrechtsgesetz ein. Dies soll Presseverlegern das ausschließliche Recht einräumen, Presseerzeugnisse oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Geschützt werden sollen die Presseverleger vor systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung durch die Anbieter von Suchmaschinen und anderen Diensten. Damit Suchmaschinen und sogenannte Aggregatoren ihre Suchergebnisse kurz bezeichnen können, ohne gegen Rechte der Urheber zu verstoßen, sollen einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte nicht vom Leistungsschutzrecht erfasst sein.

Ausschussempfehlung

Der Rechtsausschuss empfiehlt, das Gesetz zu billigen. Die endgültige Entscheidung trifft der Bundesrat in seiner Sitzung am 22. März 2013.

Tagesordnungspunkt 19

Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II

Drucksache 165/13

Das Gesetz zielt darauf ab, unverzüglich den Beginn der Rückholung radioaktiver Abfälle aus der Schachtanlage Asse II zu ermöglichen und die Anlage stillzulegen. Dieser Prozess soll transparent und mit umfassender Partizipation der Öffentlichkeit durchgeführt werden.

Der Bundesrat hatte zu dem Gesetzentwurf am 1. Februar 2013 Stellung genommen.

Ausschussempfehlung

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Bundesrat, das Gesetz zu billigen.

Tagesordnungspunkt 24

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes

Antrag des Landes Brandenburg

Drucksache 192/13

Brandenburg möchte zur Verbesserung der Steuergerechtigkeit und der dauerhaften Stabilisierung der Haushaltslage den Spitzensteuersatz auf 49 Prozent erhöhen. In seinem Gesetzentwurf schlägt das Land daher die Einführung einer weiteren Progressionszone ab einem Einkommen von 52.882 Euro vor. Der neue Spitzensteuersatz würde ab einem Einkommen von 100.000 Euro erreicht. Brandenburg erhofft sich hierdurch jährliche Steuermehreinnahmen in Höhe von rund 5 Milliarden Euro.

Die Vorlage wird in der Plenarsitzung des Bundesrates am 22. März 2013 vorgestellt. Brandenburg setzt sich dafür ein, im Anschluss daran direkt über die Frage abstimmen zu lassen, ob der Bundesrat den Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen will.

Tagesordnungspunkt 26

Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Antrag der Länder Hamburg und Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein

Drucksache 505/12

Die antragstellenden Länder möchten das Aufenthaltsrecht für gut integrierte Ausländer reformieren und damit einen Beitrag gegen sogenannte Kettenduldungen leisten.

Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht daher unter anderem vor, jugendlichen oder heranwachsenden geduldeten Ausländern eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn sie sich seit vier Jahren im Bundesgebiet aufhalten und einen erfolgreichen Schulbesuch in Deutschland nachweisen können. Erwachsene Ausländer sollen nach achtjährigem Aufenthalt und nachgewiesener nachhaltiger Integration eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Ausschussempfehlungen

Die beratenden Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen.

Tagesordnungspunkt 27

Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen und der Mandatsbewerber

Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen

Drucksache 174/13

Nordrhein-Westfalen möchte den strafrechtlichen Tatbestand der Abgeordnetenbestechung verschärfen, da die bisherige Fassung die zu schützenden Rechtsgüter nur eingeschränkt sichert. Der Anwendungsbereich der Norm beschränke sich nach jetzt geltender Rechtslage auf den Stimmenkauf bzw. -verkauf im Hinblick auf künftige Wahlen und Abstimmungen in parlamentarischen Gremien. Damit sei zum Beispiel die nachträgliche Gewährung bzw. Annahme eines Vorteils für ein bestimmtes Verhalten eines Mandatsträgers derzeit nicht strafbar. Das Strafrecht sei daher entsprechend zu erweitern.

Die Vorlage wird in der Plenarsitzung des Bundesrates am 22. März 2013 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung überwiesen.

Tagesordnungspunkt 28

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)

Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg

Drucksache 176/13

Hamburg setzt sich mit einem Gesetzentwurf für einen verbesserten Mieterschutz ein. Nach Darstellung der Hansestadt ist der Schutz vor überhöhten Mieten nach zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Wirtschaftsstrafgesetz nicht mehr hinreichend gewährleistet. Der BGH habe den Mietern mit seinen Entscheidungen kaum noch erfüllbare Anforderungen an die erforderliche Beweisführung übertragen. Die Vorlage dient nach Darstellung Hamburgs daher dazu, das Wirtschaftsstrafgesetz wieder zu einem praxistauglichen Instrument gegen Mietpreisüberhöhung zu machen. Demnach sollen Entgelte grundsätzlich dann als unangemessen hoch gelten, wenn sie - bei Vorliegen eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen - die üblichen Mieten um mehr als 20 Prozent übersteigen.

Die Vorlage wird in der Plenarsitzung des Bundesrates am 22. März 2013 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung übergeben.

Tagesordnungspunkt 29

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung

Antrag der Länder Hamburg, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen

Drucksache 177/13

Die vier antragstellenden Länder wollen mit ihrem Gesetzentwurf dafür sorgen, dass die Maklerprovision im Bereich der Wohnungsvermittlung zukünftig nach dem Bestellerprinzip zu tragen ist. Damit müssten nur noch die Wohnungssuchenden die Courtage zahlen, die den Makler selbst beauftragt haben. Vereinbarungen, durch die der Mieter sich gegenüber dem Vermieter oder dem Makler verpflichtet, eine ursprünglich von der Gegenseite geschuldete Provision zu tragen, sollen unwirksam sein.

Die Vorlage wird in der Plenarsitzung des Bundesrates am 22. März 2013 vorgestellt und den Ausschüssen zugewiesen.

Tagesordnungspunkt 30

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG)

Antrag des Freistaates Sachsen

Drucksache 41/13

Sachsen setzt sich für eine Änderung der Finanzierung von Ökostrom ein. Das bisherige Modell sei nicht dauerhaft zu gewährleisten. Aktuelle Schätzungen gingen von Kosten für deutsche Stromverbraucher von mehr als 300 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030 aus. Durch die gesetzlich fixierten Einspeisetarife im EEG trügen die Investoren das typische unternehmerische Risiko nicht. Dieses werde stattdessen zunächst auf die Netzbetreiber und von diesen teils auf die Stromverbraucher, teils auf die konventionellen Stromerzeuger verlagert. Die hierdurch steigenden Kosten bedrohten die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland. Aus diesem Grund müsse zeitnah eine Neuausrichtung erfolgen. Sachsen schlägt hierzu ein Quotenmodell vor, das den Elektrizitätsversorgungsunternehmen und bestimmten Großverbrauchern eine Pflicht zur Erzeugung bzw. Abnahme bestimmter Quoten an erneuerbaren Energien auferlegt, die Erfüllung der Quote aber dem Markt überlässt.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 41/1/13

Die beteiligten Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf nicht beim Bundestag einzubringen.

Tagesordnungspunkt 87

Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes

Antrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein

Drucksache 198/13

Die antragstellenden Länder fordern, die für August 2013 geplante Einführung des Betreuungsgeldes wieder aufzuheben.

Aus ihrer Sicht wird das Betreuungsgeld den heutigen Bedingungen und Bedürfnissen für ein Leben mit Kindern nicht gerecht. Angesichts des hohen Investitionsbedarfs im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung liege es nahe, das vorgesehene Geld besser in die Infrastruktur für Kleinkinder zu investieren. Ziel müsse es sein, ein bedarfsgerechtes Angebot an qualitativ hochwertigen Plätzen für Kinder unter drei Jahren zu schaffen.

Die Vorlage wird in der Plenarsitzung des Bundesrates am 22. März 2013 vorgestellt. Es ist beantragt, auf Ausschussberatungen zu verzichten und direkt über die Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag abzustimmen.

Tagesordnungspunkt 88

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein

Drucksache 196/13

Die antragstellenden Länder möchten die gleichgeschlechtliche Ehe einführen. Mit ihrem Gesetzentwurf wollen sie daher im BGB klarstellen, dass auch gleichgeschlechtliche Personen eine Ehe eingehen können. Zur Begründung führen die fünf Länder aus, dass das Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität darstellt. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels gebe es keine haltbaren Gründe mehr, homo- und heterosexuelle Paare rechtlich unterschiedlich zu behandeln.

Der Gesetzentwurf wird in der Plenarsitzung des Bundesrates am 22. März 2013 vorgestellt. Die Antragsteller haben die sofortige Entscheidung in der Sache beantragt.

Tagesordnungspunkt 89 a

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur Änderung des Pressefusionsrechtes

Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg

Drucksache 194/13

Hamburg möchte mit seinem Gesetzentwurf das Pressefusionsrecht ändern, um so den Handlungsspielraum kleiner und mittlerer Presseunternehmen zu erweitern. Dies sei aufgrund der Veränderungen der Presselandschaft notwendig, um die Vielfalt der Medienlandschaft dauerhaft sicherzustellen. Der Bundestag hat mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bereits entsprechende Änderungen beschlossen. Das Gesetz – das auch eine Vielzahl anderer Regelungen beinhaltet – befindet sich derzeit allerdings im Vermittlungsverfahren und kann damit vorläufig nicht in Kraft treten. Die Änderung des Pressefusionsrechts möchte Hamburg mit seinem Antrag nunmehr separat auf den Weg bringen.

Der Gesetzentwurf wird in der Plenarsitzung des Bundesrates am 22. März 2013 vorgestellt. Es ist eine sofortige Entscheidung in der Sache beantragt.

Tagesordnungspunkt 89 b

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur gesetzlichen Absicherung des Presse-Grossos

Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg

Drucksache 195/13

Hamburg möchte mit seinem Gesetzentwurf das in Deutschland bestehende Presse-Grosso-Vertriebssystem und die Branchenvereinbarungen der Pressegrossisten und Verlage gesetzlich absichern.

Nach Darstellung des antragstellenden Landes ist eine zentrale Grundvoraussetzung für die Vielfaltsicherung der Medienlandschaft auch eine funktionierende, flächendeckende und diskriminierungsfreie Vertriebsstruktur für Presseerzeugnisse. Das Presse-Grosso - also der Großhandel als Handelsstufe zwischen Verlag und Einzelhändler - sei der bedeutendste Vertriebsweg für Zeitungen und Zeitschriften. Es gewährleiste, dass eine flächendeckende und neutrale Versorgung mit einem Vollsortiment an Zeitungen und Zeitschriften besteht. Der Erhalt dieses Systems sei jedoch aufgrund gerichtlicher Entscheidungen gefährdet.

Der Bundestag hat mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bereits entsprechende Änderungen beschlossen. Das Gesetz - das auch eine Vielzahl anderer Regelungen beinhaltet - befindet sich derzeit allerdings im Vermittlungsverfahren und kann damit vorläufig nicht in Kraft treten. Die gesetzliche Verankerung des Presse-Grosso möchte Hamburg mit seinem Antrag nunmehr separat auf den Weg bringen.

Der Gesetzentwurf wird in der Plenarsitzung des Bundesrates am 22. März 2013 vorgestellt. Es ist eine sofortige Entscheidung in der Sache beantragt.

Tagesordnungspunkt 31

Entschließung des Bundesrates "Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes"

Antrag des Freistaates Bayern

Drucksache 282/12

Bayern möchte die Bundesregierung auffordern, unverzüglich die Arbeiten für ein Bundesleistungsgesetz aufzunehmen. Ziel sollte es sein, dieses spätestens in der nächsten Legislaturperiode zu verabschieden.

Das Land ist der Auffassung, dass die Aufgaben, die eine alternde Gesellschaft an die sozialen Sicherungssysteme stellt, nicht mehr allein mit kommunal finanzierten Daseinsvorsorgeleistungen zu bewältigen sind. Die bevorstehenden Herausforderungen hätten sich vielmehr zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe entwickelt. In dem Gesetz sei daher unter anderem eine Kostenübernahme des Bundes für Eingliederungshilfen festzuschreiben. Solche Leistungen seien zudem vom System der Sozialhilfe zu lösen. Insgesamt gelte es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Als längerfristiges Ziel strebt Bayern daher an, Behinderte so weit wie möglich vom Einsatz eigenen Einkommens und Vermögens freizustellen.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 282/1/12

Mit Ausnahme des Innenausschusses, der von einer Empfehlung abgesehen hat, empfehlen alle beratenden Ausschüsse, die Entschließung in einer Neufassung anzunehmen. In dieser fordern sie, dass der Bund die Eingliederungshilfe zu 100 Prozent finanzieren soll. Zudem unterbreiten sie Vorschläge für deren Weiterentwicklung.

Tagesordnungspunkt 32

Entschließung des Bundesrates zur Kennzeichnung der Herkunft von in Lebensmitteln verarbeiteten Eiern und Eiprodukten und zur Änderung der Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln (Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung - LMKV) sowie zur Änderung EU-rechtlicher Kennzeichnungsvorschriften

Antrag des Landes Rheinland-Pfalz

Drucksache 813/11

Rheinland-Pfalz möchte die Informationsrechte der Verbraucher weiter verbessern. Aus diesem Grund will das Land die Bundesregierung auffordern, verpflichtend vorzuschreiben, dass bei allen Lebensmitteln in Fertigpackungen, die Eier oder Eiprodukte enthalten, aussagekräftige Angaben zur Haltungsart der Legehennen zu machen sind. Zudem soll sich die Bundesregierung für eine EU-weite Ausdehnung dieser Verpflichtung einsetzen.

Zur Begründung führt Rheinland-Pfalz aus, dass die Verbraucher mehrheitlich Eier aus Käfighaltungen ablehnen, bislang mangels entsprechender Kennzeichnung jedoch keine Möglichkeit haben, die Haltungsart der Legehennen bei der Kaufentscheidung zu berücksichtigen.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 191/13

Der EU-Ausschuss und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung in einer Neufassung anzunehmen. Sie möchten die Bundesregierung auffordern, die Kennzeichnung der Herkunft von in Lebensmitteln verarbeiteten Eiern zunächst zu prüfen. Zudem wollen sie erreichen, dass Angaben zur Herkunftsart EU-weit nicht nur für Lebensmittel, sondern auch für zubereitete Speisen gelten.

Tagesordnungspunkt 33

Entschließung des Bundesrates zu Verbesserungen der Überwachung in den Bereichen der Marktordnung, des Tierschutzes, des ökologischen Landbaus, des Schutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschung und der staatlichen Instrumente zur Aufklärung solcher Vorfälle

Antrag des Landes Niedersachsen

Drucksache 143/13

Niedersachsen setzt sich für weitere Verbesserungen im Verbraucherschutz ein. Die jüngst bekannt gewordenen Fälle der rechtswidrigen Überbelegung von Legehennenställen hätten unter anderem verdeutlicht, dass die notwendigen Überwachungsmöglichkeiten weiter zu verbessern seien. Aus diesem Grund unterbreitet das antragstellende Land in einem Entschließungsantrag mehrere Vorschläge - insbesondere zur Änderung der Rechtsvorschriften für Legehennenbetriebe und des Öko-Landbaugesetzes, die die Verbraucher künftig besser vor Täuschungen schützen und zugleich für mehr Transparenz sorgen sollen.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 143/1/13

Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz sowie der EU-Ausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung mit einer datenschutzrechtlichen Ergänzung zu fassen.

Tagesordnungspunkt 35

Entschließung des Bundesrates - Schaffung eines Bundespräventions- und Gesundheitsförderungsgesetzes

Antrag der Länder Hamburg und Brandenburg, Schleswig-Holstein

Drucksache 753/12

Der demografische Wandel, der spätere Renteneintritt, die Zunahme chronischer Krankheiten und die ungleiche Verteilung der Gesundheitschancen machen aus Sicht der antragstellenden Länder mehr Prävention und Gesundheitsförderung nötig. Dabei müssten Bund, Länder und Kommunen sowie alle Sozialversicherungszweige und die privaten Krankenkassen zusammenarbeiten. In einem Entschließungsantrag fordern die Antragsteller deshalb ein bundesweites Gesetz mit klaren Definitionen der jeweiligen Ziele und Aufgaben.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 753/1/12

Der Gesundheitsausschuss sowie der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen. Der Finanzausschuss hat von einer Empfehlung abgesehen.

Tagesordnungspunkt 36

Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Wahlrechts behinderter Menschen

Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Bremen

Drucksache 49/13

Rheinland-Pfalz und Bremen möchten die Bundesregierung mit einer Entschließung auffordern, unverzüglich die Studie zur aktiven und passiven Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an Wahlen zum Abschluss zu bringen und die angekündigten Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Partizipation vorzulegen. Der derzeitige Ausschluss vom Wahlrecht aufgrund einer Betreuung oder der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bedürfe dringend einer politischen Neubewertung. Es sei zu berücksichtigen, dass das Wahlrecht in einem demokratischen Gemeinwesen ein essenzielles politisches Grundrecht darstelle. Dieses müsse selbstverständlich auch Menschen mit Behinderungen zustehen.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 49/1/13

Der Innenausschuss und der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.

Tagesordnungspunkt 37

Entschließung des Bundesrates - Änderung des Wohngeldgesetzes: Erhöhung des Wohngeldes

Antrag des Freistaates Bayern

Drucksache 161/13

Bayern setzt sich für eine Erhöhung des Wohngeldes ein. Mit einer Entschließung möchte das Land die Bundesregierung auffordern, umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Wohngeld mindestens um zehn Prozent erhöht. Zur Begründung führt das Land unter anderem aus, dass das Wohngeld seit dem Jahr 2009 nicht mehr an die Entwicklung der Wohnkosten angepasst wurde. Vor allem in den Ballungsräumen seien seitdem jedoch die Bruttokaltmieten erheblich angestiegen.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 161/1/13

Die beratenden Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung in einer Neufassung anzunehmen. Der Finanzausschuss möchte die Bundesregierung bitten, eine Gesamtkonzeption zur Verbesserung der Situation der Mieter vorzulegen. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Unterstützung Einzelner einer grundlegenden Überarbeitung bedürfe. Der Wohnungsbauausschuss und der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik möchten die Bundesregierung hingegen auffordern, umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die im Jahr 2011 abgeschaffte Heizkostenkomponente in angemessener Höhe wieder einführt. Zudem seien Regelungen zu treffen, mit denen der insbesondere in den Ballungsräumen zu beobachtende deutliche Mietenanstieg wirksam begrenzt werden könne.

Tagesordnungspunkt 90

Entschließung des Bundesrates zum Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union

Antrag der der Freien und Hansestadt Hamburg

Drucksache 204/13

Hamburg möchte die Bundesregierung mit einer Entschließung bitten, kroatischen Bürgern sofort mit dem EU-Beitritt ihres Landes die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit zu gewähren.

Aus Kroatien seien keine größeren Migrationsströme zu erwarten. Daher würde eine unbeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit zu keinen erheblichen Störungen des deutschen Arbeitsmarktes führen. Zudem zeigten die Erfahrungen mit der eingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bulgarien und Rumänien, dass diese die Bürger aus den betroffenen Ländern nicht von der Arbeitssuche in Deutschland abhalte.

Die Vorlage wird in der Plenarsitzung des Bundesrates am 22. März 2013 vorgestellt. Hamburg hat eine sofortige Entscheidung in der Sache beantragt.

Tagesordnungspunkt 69

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Umsetzung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer

Drucksache 128/13

Die Europäische Kommission möchte den Finanzsektor durch Einführung einer Finanztransaktionssteuer angemessen und substantiell an den Kosten zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise beteiligen. In ihrem Richtlinienvorschlag regelt sie daher die Ausgestaltung einer sogenannten Verstärkten Zusammenarbeit von insgesamt elf Ländern (zu denen auch Deutschland gehört), die zukünftig eine Finanztransaktionssteuer erheben. Vorgesehen ist, dass jeder teilnehmende Mitgliedstaat die Steuersätze selbst festgelegt. Diese dürfen allerdings für Transaktionen, die nicht mit Derivatkontrakten im Zusammenhang stehen, 0,1 Prozent der Steuerbemessungsgrundlage nicht unterschreiten. Für Transaktionen im Zusammenhang mit Derivatkontrakten darf ein Wert von 0,01 Prozent nicht unterschritten werden.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 128/1/13

EU-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage Stellung zu nehmen. Sie befürworten, den Finanzsektor angemessen an den Kosten der Finanzkrise zu beteiligen.

EU- und Wirtschaftsausschuss fordern allerdings, zu prüfen, inwieweit unmittelbar der Altersvorsorge dienende Transaktionen von der Steuer ausgenommen werden können. Aus Sicht des Finanzausschusses sollte zudem am langfristigen Ziel einer EU-weiten - und schließlich internationalen - Einführung der Finanztransaktionssteuer festgehalten werden, um ein geschlossenes Steuersystem zu schaffen. Dies könne steuerliche Ausweichreaktionen eindämmen.

Einhellig sprechen sich die Ausschüsse dafür aus, die Einnahmen den Mitgliedstaaten zufließen zu lassen. Eine Vereinnahmung durch die EU lehnen sie entschieden ab.

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