Die Europakammer des Bundesrates hat heute zu den beabsichtigten Finanzhilfen aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) in Höhe von 10 Milliarden Euro zugunsten Zyperns Stellung genommen. Das Votum gilt nach dem Grundgesetz als Beschluss des Bundesrates.
Zypern dürfe nicht allein gelassen werden, betont der Bundesrat. Er erwartet deshalb auch, dass Zypern wie bereits Griechenland bei der Umsetzung wirtschaftlicher Reformen unterstützt wird. Die Länder begrüßen in diesem Zusammenhang die vereinbarte Neuordnung des Bankensektors sowie die Verpflichtung Zyperns zu Strukturreformen und Konsolidierungsmaßnahmen. Sie halten es zudem für ein wichtiges Signal, dass nach dem Anpassungsprogramm vorrangig Aktionäre und Einleger großer Spareinlagen über 100.000 Euro einen Beitrag zur Finanzierung der Krisenfolgen leisten sollen.
Der Bundesrat macht jedoch zugleich deutlich, dass er die Heranziehung des ESM zur direkten Rekapitalisierung von Banken als problematisch und keinesfalls dauerhafte Lösung ansieht. Er begrüßt daher, dass bis zum Sommer 2013 die Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten verabschiedet werden soll, um künftig einen umfassenderen Schutz der Steuerzahler bei Bankenkrisen zu gewährleisten.
Zypern hat am 25. Juni 2012 bei der Gruppe der Finanzminister der Eurostaaten (Eurogruppe) einen Antrag auf Finanzhilfe gestellt. Die Eurogruppe hat unter anderen am 24./25. März 2013 über ein mögliches Hilfsprogramm beraten. Vor dem Hintergrund der dort getroffenen politischen Übereinkunft sieht die Bundesregierung die Voraussetzungen für die Gewährung einer Finanzhilfe als gegeben an. Der Bundestag muss den Maßnahmen noch zustimmen.
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