03.05.2013

Bundesrat setzt sich für anonyme Geburt ein

Die Länder haben heute zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, der schwangere Frauen in schwierigen Konfliktsituationen unterstützen soll und hierzu den Ausbau der Hilfen für Schwangere und Regelungen zur sogenannten vertraulichen Geburt vorsieht. Sie unterstützen das Anliegen der Bundesregierung, bezweifeln aber, dass mit dem vorgesehenen Verfahren und den damit verbundenen bürokratischen Hürden die in Not geratenen Frauen zu erreichen sind. Dies gelte insbesondere für Frauen, die ihre Schwangerschaft negieren und verdrängen. Der Bundesrat tritt daher dafür ein, den Gesetzentwurf nochmals zu überarbeiten.

Zudem hält er es für erforderlich, den betroffenen Frauen als ultima ratio auch die anonyme Geburt zu ermöglichen. Die Übernahme der den Einrichtungen der Geburtshilfe und den zur Leistung von Geburtshilfe berechtigten Personen entstehenden Kosten durch die Länder lehnt der Bundesrat entschieden ab. Im Hinblick auf die bundesweit geringe Fallzahl würde hierdurch ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand entstehen.

Der Regierungsentwurf soll riskante heimliche Geburten und Aussetzungen oder Kindstötungen verhindern. Hierzu ist unter anderem vorgesehen, dass Frauen, die sich in einer Konfliktsituation befinden, in einer Geburtshilfeeinrichtung entbinden können, ohne dabei unmittelbar ihre Identität preiszugeben. Diese wird vertraulich erfasst und der Herkunftsnachweis verschlossen an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zur Aufbewahrung gegeben. Die betroffenen Kinder können dann mit Vollendung des 16. Lebensjahres Kenntnis über ihre Herkunft erlangen.

Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt

Drucksache 214/13 (Beschluss)

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