Redaktionsschluss: Dienstag, 4. Juni 2013, 12.00 Uhr
TOP 1 a | EU-Beitritt Kroatiens |
TOP 3 | Kinder- und Jugendhilfe |
TOP 6 | Honoraranlageberatung |
TOP 8 | Basel III |
TOP 9 b | Steueranpassung im Investmentrecht |
TOP 12 | Altersgeld für Bundesbeamte |
TOP 18 | Schutz vor Schrottimmobilien |
TOP 19 | Rechte des leiblichen Vaters |
TOP 22 | Privatinsolvenz |
TOP 23 | Justizkosten |
TOP 24 | Prozesskostenhilfe |
TOP 29 | Reform des Punktekatalogs |
TOP 31 | Regulierung im Eisenbahnbereich |
TOP 42 | Energieeinsparungsgesetz |
TOP 50 | Öffentlich geförderte Beschäftigung |
TOP 51 | Energetische Gebäudesanierung I |
TOP 52 | Mieterschutz |
TOP 53 | Maklercourtage |
TOP 54 | Strafbarkeit der Datenhehlerei |
TOP 55 | Girokonto für Jedermann |
TOP 97 | Doppelpass |
TOP 98 | Korruption im Gesundheitswesen |
TOP 99 | Begrenzung von Mieterhöhungen |
TOP 100 | Steuerstraftaten im Bankenbereich |
TOP 101 | Energetische Gebäudesanierung II |
TOP 102 | Lärmsanierung an Straßen |
TOP 103 a-c | Strom und Gas Abschaltungen |
TOP 60 | Atomendlager-Suche |
TOP 68 | Europol |
TOP 77 | Rentenerhöhung |
Tagesordnungspunkt 1 a
Gesetz zu dem Vertrag vom 9. Dezember 2011 über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Das Gesetz soll den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union ermöglichen. Es enthält den zwischen der EU und der Republik Kroatien am 9. Dezember 2011 gezeichneten Beitrittsvertrag. Danach soll das Land zum 1. Juli 2013 Mitglied werden. Voraussetzung ist, dass alle Mitgliedstaaten den Vertrag vorher ratifiziert haben. Hierzu ist auch die Zustimmung der Länder erforderlich. Der Bundesrat hatte die erfolgreichen Beitrittsverhandlungen bereits im November 2012 begrüßt.
Ausschussempfehlungen
Der EU-Ausschuss empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zuzustimmen. In einer begleitenden Entschließung unterstreicht er allerdings die Notwendigkeit, dass die Republik Kroatien den begonnenen Reformprozess auch nach dem Beitritt weiter fortführt. Er betont die andauernde Bereitschaft der deutschen Länder, Kroatien bei seinen Reformanstrengungen weiter zu unterstützen. Zudem spricht er sich dafür aus, kroatischen Staatsbürgern bereits in der ersten Phase die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit zu gewähren.
Tagesordnungspunkt 3
Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz - KJVVG)
Ziel des Gesetzes ist die Anpassung der Vorschriften des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - an die wirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen sowie eine Verwaltungsvereinfachung. Bei der Erhebung der Kostenbeiträge für vollstationäre und teilstationäre Leistungen soll eine gerechtere Verteilung finanzieller Belastungen für die beitragspflichtigen Eltern erreicht werden. Ziel ist unter anderem, die unteren Einkommensgruppen zu entlasten.
Der Bundesrat hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in seiner Sitzung am 22. März des Jahres beraten. Der Bundestag hat das Gesetz am 16. Mai mit einigen Änderungen beschlossen.
Ausschussempfehlungen
Der Ausschuss für Frauen und Jugend empfiehlt dem Bundesrat, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Er möchte unter anderem die Voraussetzungen für die Kostenerstattung neu regeln. Insbesondere strebt er Änderungen im Bereich der Kostenerstattungspflicht der Länder an und will hierdurch unter anderem eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands erreichen. Zudem möchte er einen jährlichen Belastungsausgleich zwischen den Ländern auf der Grundlage des Königsteiner Schlüssels vorschreiben.
Tagesordnungspunkt 6
Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz)
Das Gesetz führt mit der sogenannten Honoraranlageberatung eine neue gesetzlich definierte Form der Anlageberatung ein, die nur entgeltlich dafür aber provisionsfrei erbracht werden darf. Dies soll mehr Transparenz in die Form der Leistungsvergütung bringen. Künftig kann sich der Kunde bewusst für die provisionsgestützte Anlageberatung oder die Beratung auf Honorarbasis entscheiden.
Ausschussempfehlungen
Der Verbraucherschutzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Er hält es für erforderlich, ein umfassendes Berufsbild des "Finanzberaters" zu schaffen, das eine unabhängige und produktübergreifende Beratung in Finanzangelegenheiten ermöglicht. Erforderlich sei unter anderem ein Bezeichnungsschutz und eine deutliche Abgrenzung von Finanzberatung und Finanzvermittlung. Zudem möchte er Anbieter von Finanzprodukten zur Ausweisung von Nettotarifen verpflichten, um so ein höheres Maß an Transparenz auf dem Finanzmarkt zu erreichen.
Der Finanzausschuss empfiehlt, das Gesetz zu billigen.
Tagesordnungspunkt 8
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/.../EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verordnung (EU) Nr. .../2013 über die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRD IV-Umsetzungsgesetz)
Das Gesetz dient der Umsetzung europäischer Vorgaben in nationales Recht. Es beruht auf einer Empfehlung des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht für neue Eigenkapital- und Liquiditätsstandards für international tätige Banken (Basel III). Den Inhalt der Empfehlung hatten die Staats- und Regierungschefs auf dem G 20-Gipfel im November 2010 in Seoul gebilligt. Ziel ist es, die Widerstandskraft des Bankensektors gegenüber Schocks aus Stresssituationen im Finanzsektor und in der Wirtschaft zu stärken. Damit Banken in schwierigen Zeiten Verluste abfangen können, sollen sie zukünftig sogenannte fixe sowie gegebenenfalls antizyklische Kapitalpuffer aufbauen.
Der Bundesrat hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung im November 2012 beraten und umfangreich Stellung genommen. Der Bundestag beschloss das Gesetz in veränderter Form am 16. Mai 2013.
Ausschussempfehlungen
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Er hält es für erforderlich, in die neu geschaffenen Haftungsregelungen des Finanzmarktstabilisierungsfonds alle Abwicklungsanstalten einzubeziehen und keine alleinige Ausnahme für die Abwicklungsanstalten zu schaffen, für die der Fonds alleiniger Verlustausgleichsverpflichteter ist.
Tagesordnungspunkt 9 b
Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz - AIFM-StAnpG)
Das Gesetz passt diverse steuerrechtliche Regelungen - insbesondere des Investmentrechts - und außersteuerrechtliche Normen an das neue Kapitalanlagegesetzbuch an, das durch das AIFM-Umsetzungsgesetz (Bundesrats-Drucksache 375/13, siehe TOP 9a) eingeführt wird. Zudem beseitigt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen des Investmentsteuerrechts.
Der Bundesrat hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in seiner Plenarsitzung am 22. März des Jahres beraten und einige Verbesserungen gefordert. Der Bundestag beschloss das Gesetz mit zahlreichen Änderungen am 16. Mai 2013.
Ausschussempfehlungen
Der Finanzausschuss empfiehlt gleichwohl, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Er hält unter anderem die Möglichkeit der neu geregelten offenen Investmentkommanditgesellschaft für systemwidrig, die Erträge an die Gesellschafter durchschleusen und zugleich eine steuerfreie Thesaurierung von Veräußerungsgewinnen vorzunehmen zu können. Zudem sei eine Regelung erforderlich, die verhindert, dass ausländische Einkünfte inländischer Anleger dauerhaft steuerneutral gegen die deutsche Besteuerung abgeschirmt werden können.
Tagesordnungspunkt 12
Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten
Das Gesetz dient dazu, die Mobilität und Flexibilität von Beamten zu erhöhen und den Austausch mit der Wirtschaft zu fördern. Hierzu soll es die mit der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung verbundenen wirtschaftlichen Nachteile abbauen, die bei vorzeitigem Ausscheiden von Beamten aus dem Bundesdienst entstehen. Vorgesehen ist daher, vorzeitig aus dem Bundesdienst ausscheidenden Beamten einen Anspruch auf die Gewährung eines sogenannten Altersgelds einzuräumen.
Ausschussempfehlungen
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Er möchte durch Klarstellungen im Gesetz ausschließen, dass sich der Bund - zum Beispiel in Fällen, in denen Altersgeld und Mindestruhegehalt zusammentreffen - auf Kosten anderer Dienstherrn finanziell entlastet. Zudem sei klarzustellen, dass sich die Vorschriften über die Verteilung der Versorgungslasten nur auf bundesinterne Fälle beziehen.
Innen- und Verteidigungsausschuss empfehlen hingegen, das Gesetz zu billigen.
Tagesordnungspunkt 18
Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren
Bundestag und Bundesrat möchten die Verbraucher besser vor dem Erwerb sogenannter Schrottimmobilien schützen. Hierzu hat der Bundestag am 18. April 2013 das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren beschlossen. Der Entwurf stammt vom Bundesrat, den dieser im November letzten Jahres in den Bundestag eingebracht hatte.
Das Gesetz soll zur Stärkung des Verbraucherschutzes noch vorhandene Rechts-Lücken im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien schließen und die Dienstaufsicht über die Notare verbessern. Zudem erweitert es die Amtsenthebungsgründe für Notare.
Ausschussempfehlungen
Der Rechtsausschuss empfiehlt, das Gesetz zu billigen.
Tagesordnungspunkt 19
Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters
Das Gesetz stärkt die Rechte der biologischen Väter. Das Umgangsrecht soll nicht mehr davon abhängen, ob eine enge persönliche Beziehung zum Kind besteht. Es reicht künftig aus, wenn der leibliche Vater ein ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat und der Umgang dem Kindeswohl dient. Der Vater darf zukünftig Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen; Untersuchungen zur Klärung der biologischen Abstammung müssen in bestimmten Fällen geduldet werden. Der Bundesrat hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung im Dezember 2012 beraten und im Wesentlichen keine Einwendungen erhoben.
Ausschussempfehlungen
Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, das Gesetz zu billigen.
Tagesordnungspunkt 22
Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
Das Gesetz soll Menschen, die in eine finanzielle Notsituation geraten sind, schneller als bisher eine zweite Chance eröffnen. Es ermöglicht Schuldnern, sich im Insolvenzverfahren schon nach drei - statt bisher sechs - Jahren von den Restschulden zu befreien, wenn sie Teile der Forderungen und die Verfahrenskosten bezahlt haben. Eine Verkürzung auf fünf Jahre ist möglich, wenn zumindest die Verfahrenskosten bezahlt sind.
Der Bundesrat hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung im September 2012 beraten. Der Bundestag hat das Gesetz am 16. Mai 2013 beschlossen. Hierbei verschärfte er unter anderem die Regeln zur sogenannten Mindestbefriedigungsquote. Damit ist die Restschuldbefreiung nach drei Jahren nur möglich, wenn mindestens 35 Prozent der Forderungen beglichen sind. Die Bundesregierung hatte lediglich 25 Prozent vorgesehen.
Ausschussempfehlungen
Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, das Gesetz zu billigen. In einer begleitenden Entschließung macht er jedoch zugleich seine Befürchtung deutlich, dass es aufgrund der angehobenen Mindestbefriedigungsquote die gesteckten Ziele verfehlen wird. Bereits die im ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgeschlagenen 25 Prozent seien kaum zu erreichen. Insofern sei zumindest zu begrüßen, dass der Bundestag dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt ist, das Gesetz nach vier Jahren zu evaluieren.
Tagesordnungspunkt 23
Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - 2. KostRMoG)
Das Gesetz soll die 2001 begonnene und 2004 fortgesetzte Modernisierung des Justizkostenrechts abschließen. Hierzu ersetzt der Bundestag die bisher geltende Kostenordnung durch ein modernes Gerichts- und Notarkostengesetz und entwickelt die aus dem Jahr 1940 stammende Justizverwaltungskostenordnung weiter. Zudem werden zum Beispiel die Notargebühren und die Vergütung der Rechtsanwälte an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst.
Der Bundesrat hatte zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung im Oktober letzten Jahres sehr umfangreich Stellung genommen. Der Bundestag hat das Gesetz am 16. Mai 2013 in geänderter Fassung angenommen.
Ausschussempfehlungen
Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Ziel müsse es sein, den - derzeit stark defizitären - Kostendeckungsgrad der Justiz der Länder zu verbessern. Hierzu seien die Justizhaushalte der Länder wesentlich stärker als bisher vorgesehen finanziell zu entlasten. Die gleichlautende Forderung erhebt der Ausschuss auch zu TOP 24.
Tagesordnungspunkt 24
Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
Das Gesetz soll die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe sowie die Beratungshilfe effizienter gestalten. Aus Sicht des Bundestages greift es einerseits Forderungen der Länder auf, die in den letzten Jahren gestiegenen Ausgaben der Länderhaushalte für Prozesskosten- und Beratungshilfe zu begrenzen. Andererseits stelle es sicher, dass der Zugang zum Recht weiterhin allen Bürgern unabhängig von Einkünften und Vermögen eröffnet ist.
Der Bundesrat hatte zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung bereits im Oktober vergangenen Jahres Stellung genommen. Der Bundestag beschloss das Gesetz am 16. Mai 2013 mit einigen Änderungen, die sich unter anderem auf den Freibetrag für Erwerbstätige und Ehegatten, die Ratenhöchstzahlungsdauer und das Recht zur Prüfung der Bedürftigkeit auswirken.
Ausschussempfehlungen
Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Ziel müsse es sein, den - derzeit stark defizitären - Kostendeckungsgrad der Justiz der Länder zu verbessern. Hierzu seien die Justizhaushalte der Länder wesentlich stärker als bisher vorgesehen finanziell zu entlasten. Die gleichlautende Forderung erhebt der Ausschuss auch zu TOP 23.
Tagesordnungspunkt 29
Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
Ziel des Gesetzes ist die Reform des Verkehrszentralregisters. Es soll unter anderem eine Verbesserung der Transparenz durch vereinfachte Tilgungsregelungen für die Verkehrssünder-Punkte bewirken. Zudem soll es das bisherige Punktesystem insgesamt verständlicher und einfacher gestalten. Hierzu sollen zum Beispiel nur Verstöße mit Punkten belegt werden, die die Verkehrssicherheit gefährden. Zukünftig sollen maximal nur noch drei Punkte - bisher sieben - pro Regelverstoß möglich sein. Allerdings ist die Fahrerlaubnis bereits bei acht statt bisher 18 Punkten zu entziehen. Der Bundesrat hatte den ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung am 1. Februar des Jahres beraten. Er regte insbesondere an, die geplanten Tilgungsfristen für Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, um sechs Monate zu verlängern. Der Bundestag ist diesem Anliegen gefolgt.
Ausschussempfehlungen
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat gleichwohl, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Er plädiert dafür, auch die bisher punktebewehrten Tatbestände beizubehalten, die lediglich allgemein der Einhaltung der Rechtsordnung im Straßenverkehr dienen und keinen direkten Bezug zur Verkehrssicherheit haben. Zudem möchte er Verkehrsverstöße generell mit einem oder zwei Punkten bewerten. Die Differenzierung in ein Drei-Punkte-System bleibe in der Praxis wirkungslos, da die mit drei Punkten bewerteten Straftaten ohnehin zum Entzug der Fahrerlaubnis führten. Die Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Fahreignungsseminaren möchte der Ausschuss von neun Monaten auf fünf Jahre verlängern. Den vom Bundestag wieder eingeführten Punkterabatt bei freiwilliger Teilnahme an diesen Seminaren lehnen die Verkehrspolitiker der Länder ab.
Tagesordnungspunkt 31
Gesetz zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich
Schwerpunkt des Gesetzes ist die Stärkung des Wettbewerbs auf der Schiene, was zu einer Effizienzsteigerung im Eisenbahnsektor führen soll. Dazu werden die Entgelte für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur reguliert, der Zugang verbessert und die Befugnisse der Bundesnetzagentur gestärkt. Der Bundesrat hatte zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung im November 2012 umfangreich Stellung genommen. Der Bundestag hat das Gesetz am 16. Mai 2013 mit einigen Änderungen beschlossen, wobei er die Vorschläge des Bundesrates in entscheidenden Punkten jedoch nicht berücksichtigte.
Ausschussempfehlungen
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat daher, den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes anzurufen. Das vorliegende Gesetz sei nicht ausreichend, um die vorhandenen Probleme zu lösen und decke nur einen Teil der Aspekte ab, die im Sinne einer Fortsetzung der Bahnreform zu entscheiden seien. Insgesamt gelte es, ein Gesamtkonzept zur erfolgreichen Fortführung der 1993 begonnenen Bahnreform zu erarbeiten. Hierzu seien deutliche Nachbesserungen erforderlich.
Tagesordnungspunkt 42
Viertes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes
Das Gesetz dient der Umsetzung der Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vom Juni 2010. Zudem verankert es eine ab 2019 bzw. 2021 geltende Grundpflicht zur Errichtung von Neubauten als Niedrigstenergiegebäude im Energieeinsparungsgesetz.
Ausschussempfehlungen
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes anzurufen. Er sieht die dringende Notwendigkeit, eine erhebliche Vereinfachung beim Vollzug der energiesparrechtlichen Vorschriften zu erreichen. Die bisherigen Regelungen verursachten nicht nur einen unnötigen Planungsaufwand, sondern erschwerten auch die energetische und ökonomische Optimierung von Gebäuden. Wohnungsbau- und Wirtschaftsausschuss empfehlen hingegen, das Gesetz zu billigen.
Tagesordnungspunkt 50
Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung
Antrag der Länder Hamburg, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein
Die Antragsteller möchten mit ihrem Gesetzentwurf die Bedingungen öffentlich geförderter sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung präzisieren und langfristige Fördermöglichkeiten von tariflich entlohnten Beschäftigungsverhältnissen in diesem Bereich schaffen. Zur Begründung führen sie aus, dass es auch bei guter wirtschaftlicher Situation eine Gruppe von Arbeitslosen gibt, bei denen eine Integration in reguläre Beschäftigung in absehbarer Zeit nicht möglich erscheint. Für diese bedürfe es des Angebots von öffentlich geförderten Beschäftigungsmöglichkeiten. Ziel sei es, die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmer zu erhalten, zu stärken bzw. wiederherzustellen.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 7. Juni 2013 vorgestellt. Die Antragsteller haben eine sofortige Entscheidung in der Sache beantragt.
Tagesordnungspunkt 51
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
Antrag des Landes Hessen
Hessen setzt sich für die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden ein. Mit seinem Gesetzentwurf will das Land daher die zielgenaue Förderung entsprechender Maßnahmen an Gebäuden festschreiben, die vor 1995 gebaut wurden.
Zur Begründung führt das Land aus, dass der Gebäudebereich - insbesondere der Bestand - erhebliche Potenziale zur Energie- und CO2-Einsparung aufweist. Um die vorhandenen Potenziale auch erschließen zu können, bedürfe es aber zusätzlicher Anreize.
Der Gesetzentwurf wird in der Plenarsitzung am 7. Juni 2013 vorgestellt. Im Anschluss ist die Beratung in den Ausschüssen vorgesehen.
Tagesordnungspunkt 52
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Hamburg setzt sich mit einem Gesetzentwurf für einen verbesserten Mieterschutz ein. Nach Darstellung der Hansestadt ist der Schutz vor überhöhten Mieten nach zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Wirtschaftsstrafgesetz nicht mehr hinreichend gewährleistet. Der BGH habe den Mietern mit seinen Entscheidungen kaum noch erfüllbare Anforderungen an die erforderliche Beweisführung übertragen. Die Vorlage dient nach Darstellung Hamburgs daher dazu, das Wirtschaftsstrafgesetz wieder zu einem praxistauglichen Instrument gegen Mietpreisüberhöhung zu machen. Demnach sollen Entgelte grundsätzlich dann als unangemessen hoch gelten, wenn sie - bei Vorliegen eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen - die üblichen Mieten um mehr als 20 Prozent übersteigen.
Ausschussempfehlungen
Die beratenden Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf mit klarstellenden Ergänzungen beim Bundestag einzubringen.
Tagesordnungspunkt 53
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
Antrag der Länder Hamburg, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bremen
Die antragstellenden Länder wollen mit ihrem Gesetzentwurf dafür sorgen, dass die Maklerprovision im Bereich der Wohnungsvermittlung zukünftig nach dem Bestellerprinzip zu tragen ist. Damit müssten nur noch die Wohnungssuchenden die Courtage zahlen, die den Makler selbst beauftragt haben. Vereinbarungen, durch die der Mieter sich gegenüber dem Vermieter oder dem Makler verpflichtet, eine ursprünglich von der Gegenseite geschuldete Provision zu tragen, sollen unwirksam sein.
Ausschussempfehlungen
Rechts- und Wohnungsbauausschuss empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf mit einer Ergänzung, die ein generelles Textformerfordernis für Maklerverträge über Wohnraum in das BGB einführt, beim Bundestag einzubringen.
Tagesordnungspunkt 54
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei
Antrag des Landes Hessen
Hessen will mit einem Gesetzentwurf die Datenhehlerei unter Strafe stellen.
Zur Begründung führt das Land aus, dass im Bereich der Informationstechnologie der Handel mit rechtswidrig erlangten digitalen Identitäten - zum Beispiel Kreditkartendaten oder Zugangsdaten zum Onlinebanking - immer mehr zunimmt. Häufig nähmen die Täter selbst jedoch keine unmittelbaren Vermögensverfügungen mit den Daten vor. Vielmehr finde über Webportale und Foren ein intensiver Handel mit widerrechtlich erlangten Daten statt. Diese Weitergabe sei aber bisher nur in Teilbereichen der bestehenden Strafnormen erfasst. Der Gefahr des massenhaften Datenmissbrauchs sei somit zurzeit nicht ausreichend zu begegnen. Der Gesetzentwurf soll daher bestehende Strafbarkeitslücken durch die Einführung eines neuen Straftatbestands der Datenhehlerei schließen.
Ausschussempfehlungen
Die beratenden Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Der Finanzausschuss möchte durch eine ergänzende Formulierung allerdings noch stärker verdeutlichen, dass der Ankauf sogenannter Steuer-CDs durch Amtsträger strafrechtlich nicht relevant ist.
Tagesordnungspunkt 55
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis (GiroGuBaG)
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein
Die antragstellenden Länder möchten für alle Verbraucher einen Anspruch auf Einrichtung eines Girokontos durchsetzen. Mit ihrem Gesetzentwurf wollen sie daher Zahlungsdienstleister verpflichten, grundsätzlich allen Verbrauchern ein auf Guthabenbasis geführtes Girokonto einzurichten.
Zur Begründung führen sie aus, dass ein Girokonto Voraussetzung für eine angemessene Teilhabe am Wirtschafts- und Geschäftsleben und daher aus dem Alltag der Menschen nicht mehr wegzudenken ist. Gleichwohl sei einem erheblichen Teil der Bevölkerung der Zugang hierzu versagt.
Ausschussempfehlungen
Die beratenden Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Tagesordnungspunkt 97
Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung der Mehrstaatigkeit und die Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Die antragstellenden Länder setzen sich für die Zulassung der Mehrstaatigkeit in Deutschland ein. Hierzu wollen sie den geltenden Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aufheben, nach dem Einbürgerungswillige im Fall des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen. Damit entfiele zudem die Legitimation für die sogenannte Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht.
An die Stelle der geltenden restriktiven Grundsatzregelung wollen die Antragsteller eine Regelung setzen, die den Anforderungen einer Einwanderungsgesellschaft aus ihrer Sicht besser entspricht.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 7. Juni 2013 vorgestellt und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.
Tagesordnungspunkt 98
Entwurf eines … Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen (… StrÄndG)
Antrag der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern
Die antragstellenden Länder wollen die Korruption im Gesundheitswesen stärker bekämpfen. Aus diesem Grund möchten sie den neuen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen in das Strafgesetzbuch einführen. Zur Begründung führen sie aus, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2012 eine große strafrechtliche Regelungslücke in diesem Bereich aufgezeigt hat, die vom Gesetzgeber zu schließen ist. In diesem Zusammenhang verweisen die Antragsteller auch auf eine im Jahr 2010 herausgegebene Studie, nach der EU-weit im Gesundheitswesen jedes Jahr ca. 56 Milliarden Euro aufgrund von Fehlern, Betrug und Korruption verloren gehen.
Die Vorlage wird am 7. Juni 2013 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.
Tagesordnungspunkt 99
Entwurf eines Gesetzes über die Eindämmung rasant steigender Mieten (Zweites Mietrechtsänderungsgesetz - 2. MietRÄndG)
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen will den Anstieg der Wohnungsmieten eindämmen. In seinem Gesetzentwurf schlägt das Land daher unter anderem vor, bei Bestandsmietverträgen die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete von derzeit 20 auf 15 Prozent innerhalb von vier - bisher drei - Jahren herabzusetzen. Bei Modernisierungsmaßnahmen sollen Vermieter die Miete künftig nur noch um neun Prozent erhöhen dürfen. Zudem möchte Nordrhein-Westfalen eine Mietpreisobergrenze bei Wiedervermietungen einführen. Die neue Miete dürfte demnach nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Zur Begründung führt das antragstellende Land aus, dass insbesondere in Großstädten, Ballungsgebieten und Universitätsstädten die Mieten innerhalb kürzester Zeit rasant ansteigen. Zahlreiche Mieter seien hierdurch gezwungen, den oftmals langjährig bewohnten Stadtteil zu verlassen. Die bestehenden Vorschriften zur Mieterhöhung seien daher grundsätzlich zu überarbeiten.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 7. Juni 2013 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung übergeben.
Tagesordnungspunkt 100
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerstraftaten im Bankenbereich
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
Die antragstellenden Länder wollen Steuerstraftaten im Bankenbereich verstärkt bekämpfen. Hierzu schlagen sie vor, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in die Lage zu versetzen, gegen Banken einzuschreiten, in denen Steuerstraftaten gehäuft auftreten. Die möglichen Maßnahmen sollen bis zum Entzug der Erlaubnis gehen können.
Zur Begründung führen die Antragsteller aus, dass teilweise in Banken Steuersparmodelle auch über den gesetzlich erlaubten Rahmen hinaus angeboten werden. Das Spektrum der Aktivitäten sei vielfältig und reiche bis zur Entwicklung komplizierter Modelle zur Steuerumgehung mit Auslandsbezug. In vielen Fällen sei der Tatbestand der Anstiftung bzw. Beihilfe zu Steuerstraftaten durch die Mitarbeiter erfüllt. Gingen diese Aktivitäten über Einzelfälle hinaus, seien Maßnahmen gegen das Institut selbst angezeigt, um Steuerstraftaten vorzubeugen.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 7. Juni 2013 vorgestellt. Die Antragsteller wollen eine sofortige Entscheidung in der Sache erreichen.
Tagesordnungspunkt 101
Entschließung des Bundesrates zur energetischen Sanierung sowie zur Förderung des altersgerechten und barrierefreien Wohnens
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen setzt sich für Verbesserungen im Bereich der energetischen Sanierung von Gebäuden sowie des altersgerechten und barrierefreien Wohnens ein.
Mit einer Entschließung möchte das Land daher die Bundesregierung auffordern, das Förderprogramm der KfW "Altersgerecht umbauen" wieder einzuführen und finanziell angemessen auszustatten. Zudem seien die Kredit- und Zuschussprogramme der KfW für die energetische Sanierung des Gebäudebestands mit ausreichenden Finanzmitteln zu versehen.
Zur Begründung führt das antragstellende Land aus, dass in Deutschland derzeit nicht genügend altersgerechte Wohnungen vorhanden sind, um die Herausforderungen des demographischen Wandels zu bestehen. Zudem seien die vereinbarten Klimaziele im Gebäudebereich nur mit ausreichenden Fördermitteln zu erreichen.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 7. Juni 2013 vorgestellt. Im Anschluss ist die Beratung in den Ausschüssen vorgesehen.
Tagesordnungspunkt 102
Entschließung des Bundesrates für ein nationales Förderprogramm zur Lärmsanierung an Straßen in kommunaler Baulast
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen setzt sich für verbesserten Lärmschutz an Straßen ein. Mit einer Entschließung möchte das Land daher die Bundesregierung bitten, ein Finanzierungsprogramm zu schaffen, das die Kommunen in die Lage versetzt, die erforderlichen Lärmminderungsmaßnahmen in einem für die Betroffenen zumutbaren Zeithorizont zu verwirklichen.
Das Land stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Städte und Gemeinden aktuell und auch in absehbarer Zeit nicht in der Lage sind, im Hinblick auf den Lärmschutz gesunde Wohnverhältnisse in ihren Quartieren zu schaffen. Ihnen fehlten die finanziellen Mittel, um dem hohen Lärmsanierungsbedarf an lauten Straßen in kommunaler Baulast Rechnung zu tragen.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 7. Juni 2013 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung übergeben.
Tagesordnungspunkt 103 a
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Tagesordnungspunkt 103 b
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung und der Niederdruckanschlussverordnung
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Tagesordnungspunkt 103 c
Entschließung des Bundesrates zur Verringerung der Anzahl durchgeführter Versorgungsunterbrechungen und zur Abmilderung der Folgen steigender Energiekosten
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen will mit einem Paket von drei Vorlagen verhindern, dass bedürftigen Personen Strom und Gas abgestellt werden, weil sie die Kosten nicht zahlen können. Die beiden Verordnungsentwürfe unter TOP 103 a und b sollen durch neue Informations- und Hinweispflichten die Hemmschwelle für Schuldner absenken, bei entsprechenden Rückständen eine Schuldner- oder Insolvenzberatungsstelle aufzusuchen. Zudem sollen die Grundversorgungsunternehmen verpflichtet werden, ihren Kunden Prepaid-Zähler anzubieten, um die Transparenz der Kosten und des eigenen Energieverbrauchs zu erhöhen. Zur Begründung führt Nordrhein-Westfalen aus, dass die steigende Zahl der Versorgungsunterbrechungen (ca. 312.000 Fälle im Jahr 2011) existenzielle Bedrohungen für die Betroffenen darstellen und sie von der elementaren Daseinsvorsorge abschneiden.
Mit einer zusätzlichen Entschließung (TOP 103 c) möchte das antragstellende Land zudem die Bundesregierung auffordern, weitere Maßnahmen zur Abwehr von Versorgungsunterbrechungen vorzunehmen. Insbesondere sollte den Energieversorgungsunternehmen auferlegt werden, die Haushaltskunden spätestens mit der Androhung der Versorgungsunterbrechung auf die an ihrem Wohnort ansässigen Stellen für Schuldnerberatung sowie auf die Möglichkeit einer Schuldenübernahme als Darlehen nach dem Sozialgesetzbuch hinzuweisen.
Die Vorlagen werden in der Plenarsitzung am 7. Juni 2013 vorgestellt und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.
Tagesordnungspunkt 60
Entwurf eines Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und zur Änderung anderer Gesetze (Standortauswahlgesetz - StandAG)
Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf die einzelnen Verfahrensschritte für die ergebnisoffene Suche und Auswahl eines Standortes für den sicheren Verbleib radioaktiver Abfälle festlegen. Das Auswahlverfahren sieht eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und einen Dialog mit den Betroffenen in allen Phasen des Verfahrens vor. Es soll mit der abschließenden gesetzlichen Standortentscheidung enden. Vorgelagert ist eine Klärung von Grundsatzfragen durch eine pluralistisch zusammengesetzte Bund-Länder-Kommission.
Ausschussempfehlungen
Der Umweltausschuss begrüßt, dass nun ein transparentes Standortauswahlverfahren zur Errichtung eines Endlagers radioaktiver Abfälle im nationalen Konsens erfolgen soll. Er fordert allerdings auch, zukünftige Transporte von radioaktiven Abfällen - insbesondere nach Gorleben - auszuschließen. Zudem bekräftigt er das Prinzip der Inlandslagerung.
Der Wirtschaftsausschuss möchte lediglich eine rechtliche Klarstellung vornehmen. Der Finanzausschuss macht gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen geltend. Der Gesundheitsausschuss hat von einer Empfehlung abgesehen.
Tagesordnungspunkt 68
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit und die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI und 2005/681/JI des Rates
Mit dem Vorschlag möchte die Europäische Kommission einen Rechtsrahmen für ein neues Europäisches Polizeiamt (Europol) schaffen. Dieses soll die Rechtsnachfolge des seit 2009 bestehenden Amtes sowie der 2005 errichteten Europäischen Polizeiakademie (CEPOL) antreten. Diese Verschmelzung soll auf dem Gebiet der Aus- und Fortbildung für Synergieeffekte und Effizienzgewinne sorgen. Zudem werden die den Mitgliedstaaten obliegenden Pflichten zur Datenübermittlung an Europol verschärft und präzisiert.
Ausschussempfehlungen
EU- und Innenausschuss empfehlen dem Bundesrat, gegen den Vorschlag eine Subsidiaritätsrüge zu erheben. Der Vorschlag verstoße gegen das Subsidiaritätsprinzip, weil er sich im Zusammenhang mit der geregelten Aus- und Fortbildung von Strafverfolgungsbediensteten auf keine Rechtsgrundlage stützen könne. Damit fehle der Union die erforderliche Regelungskompetenz. Zudem verstoße der Vorschlag auch gegen das Subsidiaritätsprinzip im engeren Sinn, soweit er Regelungen für die rein innerstaatliche Aus- und Fortbildung enthält. Hier sei ein Mehrwert der vorgesehenen europaweiten einheitlichen Regelung nicht erkennbar.
Tagesordnungspunkt 77
Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2013 (Rentenwertbestimmungsverordnung 2013 - RWBestV 2013)
Die Verordnung dient der Erhöhung der Renten ab dem 1. Juli 2013. Diese sollen in den neuen Ländern um 3,29 und in den alten Ländern um 0,25 Prozent steigen. Hierdurch ergeben sich in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Alterssicherung der Landwirte und der Unfallversicherung Mehraufwendungen von insgesamt rund 1,2 Milliarden im Jahr 2013 und ab dem Jahr 2014 von rund 2,4 Milliarden Euro jährlich.
Ausschussempfehlungen
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, der Verordnung zuzustimmen.
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