Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters gebilligt.
Es stärkt die Rechte der biologischen Väter. Das Umgangsrecht hängt nicht mehr davon ab, ob eine enge persönliche Beziehung zum Kind besteht. Es reicht künftig aus, wenn der leibliche Vater ein ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat und der Umgang dem Kindeswohl dient. Der Vater darf zukünftig Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen; Untersuchungen zur Klärung der biologischen Abstammung müssen in bestimmten Fällen geduldet werden.
Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters
Drucksache 360/13 (Beschluss)
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