Redaktionsschluss: Dienstag, 2. Juli 2013, 12.00 Uhr
TOP 3 | Vertrauliche Geburt |
TOP 7 | Beitragsschulden in der Krankenversicherung |
TOP 8 | Europawahlgesetz |
TOP 61 | Umsetzung des Fiskalvertrags |
TOP 62 | Justizkostenrecht |
TOP 63 | Prozesskostenhilfe |
TOP 64 | Antibiotikaeinsatz in der Tiermast |
TOP 65 | Bankenaufsicht |
TOP 66 | Kinder- und Jugendhilfe |
TOP 68 | Punktekatalog |
TOP 69 | Regulierung im Eisenbahnbereich |
TOP 70+71 | Fluthilfe |
TOP 72 | Steuerliche Gleichstellung der Homo-Ehe |
TOP 73 | Strafbarkeit der Genitalverstümmelung |
TOP 75 | Endlager-Suche |
TOP 24 | Doppelpass |
TOP 25 | Korruption im Gesundheitswesen |
TOP 26 | Bekämpfung des Menschenhandels |
TOP 28 | Lärmsanierung an Straßen |
TOP 78 | Aussteigerprojekte für Rechtsextreme |
TOP 79 | Datenschutz für Beschäftigte |
TOP 80 | Jugendarbeitslosigkeit bekämpfen |
TOP 81 | Rezeptfreie "Pille danach" |
TOP 82 | Bildung fördern |
TOP 83 | Car-Sharing |
TOP 85 | Ausbau des Stromnetzes |
TOP 51 | Kennzeichenmitnahme bei Umzug |
TOP 53 | Polizeisirenen |
TOP 55 | Spielverordnung |
TOP 84 | Energieeinsparverordnung |
Tagesordnungspunkt 3
Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
Der Bundestag will riskante heimliche Geburten und Aussetzungen oder Kindstötungen verhindern. In dem Gesetz ist daher unter anderem vorgesehen, dass Frauen, die sich in einer Konfliktsituation befinden, in einer Geburtshilfeeinrichtung entbinden können, ohne dabei unmittelbar ihre Identität preiszugeben. Diese wird vertraulich erfasst und der Herkunftsnachweis verschlossen an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zur Aufbewahrung gegeben. Die betroffenen Kinder können dann mit Vollendung des 16. Lebensjahres Kenntnis über ihre Herkunft erlangen.
Der Bundesrat hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in seiner Sitzung am 3. Mai 2013 beraten. Der Bundestag nahm den Entwurf mit einigen Änderungen an und beschloss das Gesetz am 7. Juni 2013.
Ausschussempfehlungen
Der Ausschuss für Frauen und Jugend empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen.
Tagesordnungspunkt 7
Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
Mit dem Gesetz will der Bundestag freiwillig Versicherte entlasten, die bei ihrer Krankenversicherung aufgrund von Beitragsrückständen verschuldet sind. Er senkt daher für freiwillig in der GKV Versicherte die Zinsen für Beitragsschulden auf ein Prozent statt der bisher geltenden fünf Prozent. Zudem ist ein neuer Notlagentarif in der PKV vorgesehen.
Der Bundesrat hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung am 3. Mai 2013 beraten und sich mit den Plänen weitgehend einverstanden gezeigt. Allerdings bat er um Prüfung, wie mitversicherte Kinder im Notlagentarif ausreichenden Versicherungsschutz erhalten können. Der Bundestag hat hierauf reagiert und die entsprechenden Leistungen - zum Beispiel für Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen - deutlich ausgeweitet.
Ausschussempfehlungen
Gesundheits- und Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, das Gesetz zu billigen.
Tagesordnungspunkt 8
Fünftes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes
Mit dem Gesetz führt der Bundestag eine Drei-Prozent-Klausel für Europawahlen ein. Die bisherige Fünf-Prozent-Klausel hatte das Bundesverfassungsgericht im November 2011 für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und damit nichtig erklärt.
Das Gesetz sieht zudem die Reduzierung der Zahl der in Deutschland zu wählenden Abgeordneten für das europäische Parlament auf 96 (bisher 99) vor. Hiermit setzt es die Vorgaben des Vertrags von Lissabon um.
Ausschussempfehlungen
Innen- und Rechtsausschuss empfehlen, das Gesetz zu billigen.
Tagesordnungspunkt 61
Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags
Auf der Tagesordnung des Bundesrates steht erneut das Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags, das die Länder im März des Jahres in den Vermittlungsausschuss verwiesen hatten, um zu einer abschließenden Regelung über die vom Bund an die Länder zu zahlenden "Entflechtungsmittel" zu kommen.
Am 26. Juni haben sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss darauf verständigt, das Gesetz so zu belassen, wie es der Deutsche Bundestag Anfang des Jahres beschlossen hatte. Die Länder verzichteten darauf, Änderungen bei den Entflechtungsmitteln - Bundesmittel für Hochschulen, Straßen- oder Wohnungsbau - in das Gesetz aufzunehmen. Hintergrund ist, dass die Bundesregierung am 24. Juni 2013 eine Neuregelung der Entflechtungsmittel in den Gesetzentwurf zum Aufbauhilfefonds für die Hochwassergeschädigten integriert hat.
Die Länder haben darüber zu befinden, ob sie dem unveränderten Gesetz nunmehr zustimmen.
Tagesordnungspunkt 62
Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - 2. KostRMoG)
Die Länder werden sich erneut mit dem Gesetz zur Modernisierung des Justizkostenrechts befassen, das auch eine Anpassung der Notar- und Anwaltsgebühren beinhaltet.
Der Bundesrat hatte den ursprünglichen Beschluss des Bundestages am 7. Juni 2013 des Jahres an den Vermittlungsausschuss übergeben, um in den Verhandlungen eine Verbesserung des derzeit stark defizitären Kostendeckungsgrads der Justiz der Länder zu erreichen. Bund und Länder einigten sich am 26. Juni auf eine lineare Anpassung verschiedener Gerichtsgebühren an die aktuelle Preisentwicklung und griffen damit das Anliegen des Bundesrates auf.
Der Bundestag hat dem gefundenen Kompromiss am 27. Juni 2013 zugestimmt. Der Bundesrat entscheidet in seiner Plenarsitzung, ob er das geänderte Gesetz billigt.
Tagesordnungspunkt 63
Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
Der Bundesrat wird sich erneut mit der Änderung der Prozesskostenhilfe und des Beratungshilferechts befassen. Den entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages, der die Hilfen effizienter gestalten soll, hatte der Bundesrat am 7. Juni des Jahres in den Vermittlungsausschuss verwiesen, um in den Verhandlungen eine Entlastung der Justizhaushalte der Länder zu erreichen.
Im Vermittlungsausschuss einigten sich Bund und Länder am 26. Juni 2013 darauf, das Gesetz zu bestätigen. Der Bundesrat muss in seiner Plenarsitzung am 5. Juli 2013 entscheiden, ob er das unveränderte Gesetz nunmehr billigt.
Tagesordnungspunkt 64
16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
Der Bundesrat befasst sich erneut mit dem Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes, das den Einsatz von Antibiotika in der Viehwirtschaft vermindern soll. Er hatte es im März des Jahres in den Vermittlungsausschuss verwiesen, um den sorgfältigen und verantwortungsbewussten Umgang mit Antibiotika in der Tiermast noch weiter zu fördern und die Tiergesundheit nachhaltig zu verbessern.
Der Vermittlungsausschuss hat am 26. Juni 2013 einen Einigungsvorschlag beschlossen, der die Antibiotikagabe an Tiere stärker als bisher vorgesehen verringert und damit die Wünsche der Länder weitgehend berücksichtigt.
Der Bundestag hat den Einigungsvorschlag am 27. Juni 2013 angenommen. Der Bundesrat hat zu entscheiden, ob er dem geänderten Gesetz nunmehr zustimmt.
Tagesordnungspunkt 65
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/.../EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verordnung (EU) Nr. .../2013 über die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRD IV-Umsetzungsgesetz)
Das sogenannte CRD-IV-Umsetzungsgesetz, das europäische Vorgaben im Zusammenhang mit der Bankenaufsicht in nationales Recht umsetzen soll und damit verschärfte Eigenkapitalregeln für Banken und eine Begrenzung der Banker-Boni einführt, steht erneut auf der Tagesordnung der Länderkammer. Der Bundesrat hatte es am 7. Juni 2013 in das Vermittlungsverfahren gegeben, um einen Kompromiss in der Frage der Haftung ländergestützter Bad-Banks für toxische Papiere ehemaliger Landesbanken zu erreichen.
Der Vermittlungsausschuss hat am 26. Juni des Jahres einen Einigungsvorschlag erarbeitet, der ausdrücklich klargestellt, dass eine angemessene Garantie vorliegt, wenn ein Land allein oder gemeinsam mit dem Finanzmarktstabilisierungsfonds unbegrenzt für den Ausgleich von Verlusten der Bad-Bank haftet.
Der Bundestag hat den Einigungsvorschlag am 27. Juni angenommen. Der Bundesrat hat zu entscheiden, ob er das geänderte Gesetz billigt.
Tagesordnungspunkt 66
Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz - KJVVG)
Die Länder beraten erneut das Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe. Dieses hatte der Bundesrat am 7. Juni 2013 in das Vermittlungsverfahren verwiesen, um die vorgesehene Neuregelung der Kostenerstattung zwischen Bund und Ländern bei Einreisen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge wieder zu streichen.
Der Vermittlungsausschuss einigte sich am 26. Juni darauf, die umstrittene Regelung aus dem Gesetz zu entfernen. Ein neues Kostenausgleichsverfahren soll zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart werden.
Der Bundestag hat den Einigungsvorschlag am 27. Juni 2013 angenommen. Der Bundesrat hat nun zu entscheiden, ob er dem geänderten Gesetz die erforderliche Zustimmung erteilt.
Tagesordnungspunkt 68
Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
Die Reform des Verkehrssünder-Punktesystems steht erneut auf der Tagesordnung der Länderkammer. Der Bundesrat hatte am 7. Juni 2013 den Vermittlungsausschuss angerufen, um insbesondere Änderungen im Zusammenhang mit den neu konzipierten Fahreignungsseminaren zu erreichen.
Der Ausschuss beschloss am 26. Juni einen Einigungsvorschlag, der Änderungen an den Seminaren vornimmt und damit das Anliegen der Länder aufgreift. Die Seminarteilnahme soll nicht mehr verbindlich, sondern freiwillig sein. Verkehrssünder können damit nur noch einen Punkt abbauen statt wie vom Bundestag vorgeschlagen zwei Punkte.
Der Bundestag hat den Einigungsvorschlag am 27. Juni 2013 angenommen. Der Bundesrat entscheidet in seiner Plenarsitzung, ob er dem geänderten Gesetz nunmehr zustimmt.
Tagesordnungspunkt 69
Gesetz zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich
Die Länder werden erneut über das Gesetz zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich beraten, das nach Darstellung des Bundestages zu einer Stärkung des Wettbewerbs auf der Schiene führen soll. Der Bundesrat hatte das Gesetz am 7. Juni des Jahres mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Er sah es als nicht ausreichend an, um die Probleme im Zusammenhang mit der Bahnreform zu lösen.
Die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss blieben jedoch ohne Erfolg. Am 26. Juni wurde das Verfahren ohne Einigung abgeschlossen. Der Bundesrat entscheidet nun abschließend über die Zustimmung zu dem unveränderten Gesetz.
Tagesordnungspunkt 70
Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 (Nachtragshaushaltsgesetz 2013)
Tagesordnungspunkt 71
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe" und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz)
Der Bundestag legt dem Bundesrat die Gesetze zur finanziellen Unterstützung der Hochwassergeschädigten zur Zustimmung bzw. Billigung vor.
Der Aufbauhilfefonds wird durch den Bund mit acht Milliarden Euro ausgestattet. Die Länder beteiligen sich an der Finanzierung durch Übernahme von Zinsen und Tilgung. Der Nachtragshaushalt sieht eine Erhöhung der Kreditaufnahme durch den Bund in entsprechender Höhe vor.
Der Bundesrat hatte die ursprünglichen Gesetzentwürfe der Bundesregierung in einer Sondersitzung am 26. Juni 2013 beraten und seine Bereitschaft zu gesamtstaatlicher Solidarität bekräftigt. Der Bundestag hat die Gesetze am 28. Juni beschlossen.
Ausschussempfehlungen
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, das Nachtragshaushaltsgesetz zu billigen und dem Aufbauhilfegesetz zuzustimmen.
Tagesordnungspunkt 72
Gesetz zur Änderung des Einkommenssteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013
Mit dem Gesetz will der Bundestag das kürzlich ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting umsetzen. Die neue Regelung stellt sicher, dass Verheiratete und eingetragene Lebenspartner künftig bei der Einkommensteuer gleich zu behandeln sind. Die Vorschriften sind für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle rückwirkend ab dem Jahr 2001 - dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Lebenspartnerschaftsgesetzes - anzuwenden.
Ausschussempfehlungen
Der Finanzausschuss sowie der Ausschuss für Frauen und Jugend empfehlen dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen.
Tagesordnungspunkt 73
... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien (... Strafrechtsänderungsgesetz - ... StrÄndG)
Das Gesetz soll die Verstümmelung der Genitalien von Frauen und Mädchen verhindern. Hierzu führt es einen eigenständigen Straftatbestand in das Strafgesetzbuch ein. Vorgesehen ist eine Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahre. Der Bundestag greift mit seinem Beschluss auch ein Anliegen des Bundesrates auf, der einen eigenen Gesetzentwurf zu der Problematik bereits im Februar 2010 beschlossen hatte.
Ausschussempfehlungen
Die beratenden Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, das Gesetz zu billigen.
Tagesordnungspunkt 75
Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und zur Änderung anderer Gesetze (Standortauswahlgesetz - StandAG)
Das Gesetz legt die einzelnen Verfahrensschritte für die ergebnisoffene Suche und Auswahl eines Standortes für den sicheren Verbleib radioaktiver Abfälle fest. Das Auswahlverfahren sieht eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und einen Dialog mit den Betroffenen in allen Phasen des Verfahrens vor. Eine 33-köpfige Bund/Länder-Kommission soll zunächst bis Ende 2015 Grundlagen und Kriterien für die Suche empfehlen. Bis Ende 2031 soll das Endlager bestimmt sein.
Ausschussempfehlungen
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Bundesrat, das Gesetz zu billigen.
Tagesordnungspunkt 24
Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung der Mehrstaatigkeit und die Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Die antragstellenden Länder setzen sich für die Zulassung der Mehrstaatigkeit in Deutschland ein. Hierzu wollen sie den geltenden Grundsatz aufheben, nach dem Einbürgerungswillige im Fall des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen. Damit entfiele zudem die Legitimation für die sogenannte Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht.
An die Stelle der geltenden restriktiven Grundsatzregelung wollen die Antragsteller eine Regelung setzen, die den Anforderungen einer Einwanderungsgesellschaft aus ihrer Sicht besser entspricht.
Ausschussempfehlungen
Im Innenausschuss ist keine Empfehlung zu Stande gekommen.
Der Ausschuss für Frauen und Jugend sowie der Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen.
Der Ausschuss für Frauen und Jugend stellt in einer begleitenden Entschließung zudem fest, dass das Staatsangehörigkeitsgesetz aus seiner Sicht allgemein dringend reformbedürftig ist. Es seien über die im Gesetzentwurf genannten Änderungen weitere Reformschritte erforderlich, um ein modernes, praktikables und einbürgerungsfreundliches Staatsangehörigkeitsrecht zu gewährleisten.
Tagesordnungspunkt 25
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen (... StrÄndG)
Antrag der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz
Die antragstellenden Länder wollen die Korruption im Gesundheitswesen stärker bekämpfen. Aus diesem Grund möchten sie den neuen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen in das Strafgesetzbuch einführen. Zur Begründung führen sie aus, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2012 eine große strafrechtliche Regelungslücke in diesem Bereich aufgezeigt hat, die vom Gesetzgeber zu schließen ist. In diesem Zusammenhang verweisen die Antragsteller auch auf eine im Jahr 2010 herausgegebene Studie, nach der EU-weit im Gesundheitswesen jedes Jahr ca. 56 Milliarden Euro aufgrund von Fehlern, Betrug und Korruption verloren gehen.
Ausschussempfehlungen
Die beratenden Ausschüsse empfehlen, den Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen. Rechts- und Gesundheitsausschuss wollen allerdings eine rechtliche Präzisierung vornehmen, um dem Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes zu genügen.
Tagesordnungspunkt 26
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates
Antrag des Landes Niedersachsen
Niedersachsen will verschärft gegen den Menschenhandel vorgehen. Mit seinem Gesetzentwurf möchte das Land daher die Europäische Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels in nationales Recht umsetzen und zugleich die entsprechenden strafrechtlichen Normen verschärfen. Hierzu sieht der Entwurf unter anderem eine Erhöhung der Mindeststrafe für Menschenhandelsdelikte zum Nachteil eines Kindes auf zwei Jahre Freiheitsstrafe vor. Zudem ist die Einführung eines neuen Straftatbestandes "Sexueller Missbrauch von Menschenhandelsopfern" geplant, der sich insbesondere gegen Freier richtet, die bewusst die sexuellen Dienste eines Opfers in Anspruch nehmen.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 5. Juli 2013 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung übergeben.
Tagesordnungspunkt 28
Entschließung des Bundesrates für ein nationales Förderprogramm zur Lärmsanierung an Straßen in kommunaler Baulast
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen setzt sich für verbesserten Lärmschutz an Straßen ein. Mit einer Entschließung möchte das Land daher die Bundesregierung bitten, ein Finanzierungsprogramm zu schaffen, das die Kommunen in die Lage versetzt, die erforderlichen Lärmminderungsmaßnahmen in einem für die Betroffenen zumutbaren Zeithorizont zu verwirklichen.
Das Land stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Städte und Gemeinden aktuell und auch in absehbarer Zeit nicht in der Lage sind, im Hinblick auf den Lärmschutz gesunde Wohnverhältnisse in ihren Quartieren zu schaffen. Ihnen fehlten die finanziellen Mittel, um dem hohen Lärmsanierungsbedarf an lauten Straßen in kommunaler Baulast Rechnung zu tragen.
Ausschussempfehlungen
Die beratenden Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.
Tagesordnungspunkt 78
Entschließung des Bundesrates zur Weiterförderung des XENOS-Sonderprogramms "Ausstieg zum Einstieg"
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Die antragstellenden Länder setzen sich für Aussteiger-Programme aus dem Rechtsextremismus ein.
Mit einem Entschließungsantrag möchten Sie daher die Bundesregierung auffordern, auch nach dem Auslaufen des "Xenos-Sonderprogramm Ausstieg zum Einstieg" die nahtlose Weiterfinanzierung und den bedarfsgerechten Ausbau der Aussteigerprojekte in den Bundesländern zu sichern und entsprechende Bundesmittel zur Verfügung zu stellen. Ein Auslaufen der aktiven Aussteiger-Projekte wäre insbesondere angesichts der Aufdeckung der Morde der NSU-Terrorzelle ein fatales Zeichen.
Die Vorlage wird am 5. Juli 2013 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.
Tagesordnungspunkt 79
Entschließung des Bundesrates zum Beschäftigtendatenschutz
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Baden-Württemberg tritt für einen verbesserten Beschäftigtendatenschutz ein. Mit einer Entschließung möchte das Land daher die Bundesregierung auffordern, in dem Verfahren zum Erlass einer Datenschutz-Grundverordnung der EU auf einen effektiven Beschäftigtendatenschutz hinzuwirken. Dabei sollten auch die Voraussetzungen für ein künftiges Bundesgesetz geschaffen werden, das unter anderem regelt, dass Fragen nach einer Schwangerschaft oder Behinderung im Bewerbungsgespräch lediglich in begrenzten Ausnahmefällen gestattet sind. Zudem dürfe eine Videoüberwachung zum Schutz des Eigentums nur erfolgen, wenn ein besonderes Sicherheitsinteresse aufgrund der Besonderheiten der jeweiligen Arbeitsstätte bestehe. Das Mithören von Telefonaten in Callcentern soll so reglementiert werden, dass eine Dauerüberwachung ausgeschlossen ist.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 5. Juli 2013 vorgestellt. Baden-Württemberg hat eine sofortige Entscheidung in der Sache beantragt.
Tagesordnungspunkt 80
Entschließung des Bundesrates "Jugendarbeitslosigkeit in der EU wirksam bekämpfen"
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hamburg
Baden-Württemberg und Hamburg wollen die Jugendarbeitslosigkeit in der EU stärker bekämpfen. Sie sehen im Hinblick auf die massive Zunahme der Jugendarbeitslosigkeit akuten Handlungsbedarf auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene. In diesem Zusammenhang weisen sie darauf hin, dass in der EU zwischenzeitlich 5,6 Millionen Jugendliche unter 25 Jahren ohne Arbeit sind. Die bisher ergriffenen europäischen Maßnahmen seien zwar grundsätzlich richtig, aber nicht ausreichend. Vielmehr bedürfe es zur Förderung von Wirtschaftswachstum einer europäisch koordinierten Wirtschaftsstrategie mit nachhaltigen Investitionen. An die Bundesregierung appellieren die antragstellenden Länder, Initiativen zur Förderung der grenzüberschreitenden und internationalen beruflichen Bildung zu konzipieren und hierbei auch die Erfahrungen und Kenntnisse der Länder zu berücksichtigen.
Die Vorlage soll in der Plenarsitzung am 5. Juli 2013 vorgestellt werden. Die antragstellenden Länder haben gebeten, eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.
Tagesordnungspunkt 81
Entschließung des Bundesrates zur Rezeptfreiheit von Notfallkontrazeptiva auf der Basis von Levonorgestrel - Pille danach -
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen
Die antragstellenden Länder wollen - insbesondere jungen - Frauen die "Pille danach" leichter zugänglich machen. Mit einer Entschließung möchten sie daher die Bundesregierung auffordern, die Verschreibungspflicht von Notfallkontrazeptiva aufzuheben. Zudem fordern sie einen Gesetzentwurf, der sicherstellt, dass es durch die Aufhebung der Verschreibungspflicht nicht zu Verschlechterungen bei der Kostenübernahme kommt.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 5. Juli 2013 vorgestellt.
Tagesordnungspunkt 82
Entschließung des Bundesrates "Gute Bildung und gute Wissenschaft für Deutschland"
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Die antragstellenden Länder setzen sich für gute Bildung und gute Wissenschaft in Deutschland ein.
Mit einer Entschließung möchten sie daher den Bund unter anderem auffordern, die Länder zur Erreichung der gemeinsamen bildungs- und wissenschaftspolitischen Ziele im Rahmen der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung zukünftig mit zusätzlichen Ressourcen zu unterstützen. So sollten zum Beispiel die finanziellen Mittel, die für das Betreuungsgeld auszugeben sind, vom Bund besser zur Finanzierung der frühkindlichen Bildung eingesetzt werden. Zudem bedürfe es einer zunehmend stärkeren finanziellen Beteiligung des Bundes bei den Ausgaben für Forschung und Entwicklung, um Deutschland zum weltweiten Spitzenreiter in diesem Bereich zu machen.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 5. Juli 2013 vorgestellt. Rheinland-Pfalz hat eine sofortige Entscheidung in der Sache beantragt.
Tagesordnungspunkt 83
Entschließung des Bundesrates für verbesserte Bedingungen des Angebots von Car-Sharing in Städten und Gemeinden durch gesetzliche Maßnahmen
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Baden-Württemberg möchte das Car-Sharing-Angebot in Städten und Gemeinden verbessern.
Mit einer Entschließung möchte das Land daher die Bundesregierung bitten, zeitnah Regelungen vorzulegen, die das Car-Sharing in Städten und Gemeinden stärken und vereinfachen. Dafür sei es insbesondere notwendig, die rechtssichere Kennzeichnung für entsprechende Stellplätze im öffentlichen Straßenraum mit einem eigenen Verkehrszeichen vorzusehen.
Die Vorlage wird am 5. März 2013 vorgestellt. Baden-Württemberg hat die sofortige Entscheidung in der Sache beantragt.
Tagesordnungspunkt 85
Entschließung des Bundesrates zur Gründung einer Bundesnetzgesellschaft
Antrag der Länder Niedersachsen, Bremen
Niedersachsen und Bremen wollen den Ausbau des Höchstspannungsnetzes beschleunigen.
In einer vorgelegten Entschließung stellen die beiden Länder mit Sorge fest, dass der dringend erforderliche Ausbau des Höchstspannungsnetzes einschließlich der erforderlichen Netzanbindung von Offshore-Windkraftanlagen bisher nur sehr zögerlich verläuft. Sie wollen daher die Bundesregierung bitten, eine Bundesnetzgesellschaft mit einer Beteiligung des Bundes von mehr als 25 Prozent zu gründen. In dieser sollen der Bund und die Übertragungsnetzbetreiber gemeinsam den Netzausbau finanzieren und durchführen.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 5. Juli 2013 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.
Tagesordnungspunkt 51
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Die Verordnung soll eine Entbürokratisierung im Bereich der Fahrzeug-Zulassung bewirken.
Vorgesehen ist, dass Autofahrer künftig ihre Nummernschilder bei Umzügen bundesweit mitnehmen dürfen. Neuer Kennzeichen bedarf es damit nicht mehr. Die Bundesregierung setzt mit dieser Regelung einen Wunsch der Verkehrsministerkonferenz vom letzten Jahr um. Die Pflicht zur "Umkennzeichnung" soll auch beim Halterwechsel in einen anderen Zulassungsbereich entfallen. Zudem sollen Kfz künftig auch im Rahmen eines internetbasierten Verfahrens elektronisch außer Betrieb gesetzt werden können.
Ausschussempfehlungen
Die beratenden Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, der Verordnung zuzustimmen. Der Verkehrsausschuss möchte allerdings den Verzicht auf die Umkennzeichnung auf Fälle des Wohnortwechsels beschränken. Die vorgesehene Möglichkeit zur Kennzeichenmitnahme auch beim Halterwechsel empfindet der Ausschuss als zu weitgehend. Zudem wären wegen des hohen Aufwands für die Verwaltung zusätzliche Gebühren erforderlich. Das Inkrafttreten der Verordnung möchte der Ausschuss bis zum 1. Januar 2015 hinausschieben, um den Zulassungsbehörden eine ordnungsgemäße Umsetzung zu ermöglichen.
Tagesordnungspunkt 53
48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Die Verordnung soll unter anderem ein neues Anhaltesignal für die Polizei einführen. Die Polizeiwagen in Deutschland sollen neben dem bekannten Blaulicht auch ein rotes Blinklicht und einen zusätzlichen Sirenenton nach US-Vorbild bekommen. Die neuen Signale machen das Anhalten von Fahrzeugen für Polizeibeamte sicherer, da Streifenwagen Autos nicht mehr überholen müssen, die sie stoppen wollen. Die Neuerung geht auf einen Beschluss der Innenministerkonferenz zurück.
Ausschussempfehlungen
Die beratenden Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, der Verordnung mit Maßgaben zuzustimmen. Agrar- und Verkehrsausschuss möchten zum Beispiel Änderungen im Bereich der zulässigen Länge von Fahrzeugkombinationen mit anderen Fahrzeugen als Lkw und beim Gesamtgewicht für Gleiskettenfahrzeuge durchsetzen. Verkehrs- und Innenausschuss wollen durch eine Änderung erreichen, dass bereits vorhandene Polizei-Motorräder mit ausschließlich blauen Blinklichtern weiter benutzt werden dürfen. Der Verkehrsausschuss möchte zudem das Mitführen von Warnwesten zwingend vorschreiben, weil dies die Verkehrssicherheit bei Pannen oder Unfällen deutlich erhöhen kann. Zudem setzt er sich dafür ein, dass für den Betrieb von Scheinwerfern und Schlussleuchten an Fahrrädern zukünftig auch wiederaufladbare Energiespeicher als Energiequelle verwendet werden dürfen.
Tagesordnungspunkt 55
Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
Die Verordnung soll den Jugend- und Spielerschutz im gewerblichen Glückspiel weiter verbessern. Zu diesem Zweck begrenzt sie u.a. Spielanreize und Verlustmöglichkeiten bei Automaten und stärkt den Unterhaltungscharakter der Spielgeräte. Zudem soll die neue Regelung das Spielverbot für Jugendliche effektiver durchsetzen. Die Möglichkeit zum Aufstellen von Spielautomaten in Gaststätten wird reduziert.
Ausschussempfehlungen
Der Ausschuss für Frauen und Jugend hat von einer Empfehlung abgesehen. Innen-, Wirtschafts- und Gesundheitsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Verordnung zum Schutz der Spieler und Jugendlichen weiter zu verschärfen. Sie empfehlen daher übereinstimmend, die bei Spielautomaten möglichen Maximalverluste- und Gewinne weiter zu reduzieren. Zudem wollen sie die sogenannte Automatiktaste verbieten, die bewirkt, dass aufgebuchte Beträge unbeeinflusst zum Einsatz gelangen. Innen- und Wirtschaftsausschuss sprechen sich auch dafür aus, den Manipulationsschutz der von den Automaten erzeugten Daten zu verbessern. Dies soll Betriebsprüfungen erleichtern und die Steuerfahndung unterstützen. Die Ausschüsse fordern zudem, die Zahl der in Gaststätten erlaubten Geldspielgeräte weiter zu beschränken bzw. Ausnahmevorschriften restriktiver zu fassen.
Tagesordnungspunkt 84
Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
Die Verordnung setzt die Europäische Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sowie Beschlüsse der Bundesregierung zur Energiewende um. Hierzu ist unter anderem die Anhebung der Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von neuen Gebäuden, die Weiterentwicklung der Vorschriften über Energieausweise und eine Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen vorgesehen.
Ausschussempfehlungen
Der Umweltausschuss hat seine Beratungen noch nicht abgeschlossen. Bayern hat jedoch beantragt, die Vorlage auf die Tagesordnung zu setzen.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung zuzustimmen.
Der Ausschuss für Wohnungswesen und der Wirtschaftsausschuss empfehlen, der Verordnung nur mit Auflagen zuzustimmen. So wollen beide Ausschüsse im Zusammenhang mit der Verpflichtung, in Immobilienanzeigen Angaben zum Energiebedarf der Immobilie zu veröffentlichen, die Transparenz der Information für den Endkunden erhöhen. Zudem wollen sie komplizierte Übergangsregelungen streichen und so die Anwendbarkeit der Vorschrift erleichtern. Der Ausschuss für Wohnungswesen möchte zudem bei vorgeschriebenen Stichproben von Energieausweisen Doppelprüfungen und unnötige Bürokratie vermeiden, wenn diese bereits nach Landesrecht geprüft wurden. Die Informationsinhalte der Energieausweise und Pflichtangaben in Immobilienanzeigen möchte der Ausschuss auch durch einheitliche Berechnungsverfahren verständlicher gestalten.
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