Der Bundesrat billigte in seiner heutigen Sitzung die Änderung des Europawahlgesetzes. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.
Das Gesetz führt eine Drei-Prozent-Klausel für Europawahlen ein. Die bisherige Fünf-Prozent-Klausel hatte das Bundesverfassungsgericht im November 2011 für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und damit nichtig erklärt.
Das Gesetz reduziert die Zahl der in Deutschland zu wählenden Abgeordneten für das europäische Parlament auf 96 (bisher 99) und setzt hiermit die Vorgaben des Vertrags von Lissabon um.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes
Drucksache 494/13 (Beschluss)
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