17.09.2013

am Freitag, 20. September 2013, 9.30 Uhr Vorschau zur 914. Plenarsitzung des Bundesrates

Redaktionsschluss: Dienstag, 17. September 2013, 11.00 Uhr

Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages
TOP 5Betreuungsgeldergänzung
TOP 6Präventionsgesetz
TOP 7Begrenzung von Vorstandsvergütungen
TOP 8Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
TOP 11Bekämpfung von Menschenhandel
TOP 13Urheberrecht
Gesetzentwürfe der Länder
TOP 15Lohnsteuerjahresausgleich
TOP 16 a+bParkplätze für E-Mobile
TOP 75Missbrauch von Werkverträgen verhindern
Entschließungsanträge der Länder
TOP 18Aussteigerprojekte für Rechtsextreme
TOP 19Integration von Flüchtlingen
TOP 22Gerechte Wirtschafts-, Steuer- und Sozialpolitik
Gesetzentwürfe der Bundesregierung
TOP 1 a+bBundeshaushalt 2014
TOP 25Wettbewerb auf dem Postmarkt
Vorlage aus dem Europäischen Bereich
TOP 38Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten
Verordnung der Bundesregierung
TOP 66Flensburger-Punktesystem

Tagesordnungspunkt 5

Gesetz zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz)

Drucksache 635/13

Das Gesetz soll dafür sorgen, dass finanzielle Leistungen, die Eltern nach dem Betreuungsgeldgesetz erhalten, auch für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge oder das sogenannte Bildungssparen eingesetzt werden können. Voraussetzung ist ein entsprechender Vertrag mit einer Versicherung oder einer Bank. Die Geldanlage würde dann mit jeweils 15 Euro monatlich bezuschusst. Dies soll eine besondere Anreizwirkung schaffen.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 635/1/13

Mit Ausnahme des Finanzausschusses, lehnen alle anderen beratenden Ausschüsse den Bundestagsbeschluss ab. Sie wollen den Vermittlungsausschuss anrufen, um das Gesetz aufheben zu lassen. Sie vertreten übereinstimmend die Auffassung, dass die Prämie nur für Kinder, die nicht in eine öffentlich geförderte Betreuungseinrichtung gehen, eine Ungleichbehandlung darstellt. Eine sachliche Begründung hierfür sei jedoch nicht ersichtlich. Zudem erhöhe sich der Verwaltungsaufwand um ein Vielfaches. Insgesamt stelle das Gesetz daher die falschen familienpolitischen Weichen.

Tagesordnungspunkt 6

Gesetz zur Förderung der Prävention

Drucksache 636/13

Das Gesetz soll die Ausbreitung von Volkskrankheiten eindämmen und die Bevölkerung zu einer gesünderen Lebensweise animieren. Es verpflichtet die Krankenkassen unter anderem, ihre Ausgaben für die Prävention deutlich zu erhöhen. Zudem stellt das Gesetz die Korruption im Gesundheitswesen künftig unter Strafe. Die in das Sozialgesetzbuch eingefügte Regelung sieht bis zu drei Jahre Haft für Ärzte, Apotheker und andere Akteure im Gesundheitswesen vor, die sich der Bestechlichkeit oder der Bestechung schuldig gemacht haben.

Der Bundesrat hatte zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung im Mai des Jahres Stellung genommen und bereits zu diesem Zeitpunkt darauf hingewiesen, dass er den Entwurf in der vorgelegten Form ablehnt.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 636/1/13

Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Er hält das Gesetz im Hinblick auf das Ziel, Gesundheitsförderung und Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wirkungsvoll zu organisieren, für völlig unzureichend und fordert eine grundlegende Überarbeitung. Ein wirkungsvolles Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz müsse zum Beispiel alle Sozialversicherungsträger und die private Krankenversicherung inhaltlich und finanziell einbeziehen. Zudem seien auch die vorgelegten Regelungen zur Bekämpfung von Korruption grundlegend zu überarbeiten. Anstelle einer Regelung im Sozialgesetzbuch sei eine Verankerung im Strafgesetzbuch erforderlich.

Tagesordnungspunkt 7

Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer aktienrechtlicher Vorschriften (VorstKoG)

Drucksache 637/13

Das Gesetz soll das geltende Aktienrecht punktuell weiterentwickeln. So öffnet es zum Beispiel im Bereich der Finanzierung von Aktiengesellschaften die Möglichkeit, Kernkapital auch durch die Ausgabe stimmrechtsloser Vorzugsaktien zu bilden und macht die Beteiligungsverhältnisse bei nichtbörsennotierten Aktiengesellschaften transparenter. Zudem soll künftig die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften jährlich über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für Vorstandsmitglieder beschließen. Dies soll übermäßige Vergütungen einzelner Manager und die "Selbstbedienung" in großen Konzernen zukünftig vermeiden.

Der Bundesrat hatte zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung bereits im Februar des vergangenen Jahres Stellung genommen.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 637/1/13

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, das Gesetz zu billigen. Der Rechtsausschuss empfiehlt hingegen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Er hält die Übertragung der Letztentscheidungsbefugnis über die Vergütungssysteme auf die Hauptversammlung nicht für geeignet, um exorbitante Managergehälter zu verhindern. Dies müsse auf andere Weise geschehen. Die jetzt vorgesehenen Regelungen führten unter anderem zu einer unguten Gewichtsverlagerung im sorgfältig austarierten Befugnissystem der drei Organe der Aktiengesellschaft, da der Aufsichtsrat erheblich geschwächt würde.

Tagesordnungspunkt 8

Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Drucksache 638/13

Das Gesetz zielt auf die Eindämmung unseriöser Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen. Es verbessert zum Beispiel den Schutz der Verbraucher vor unerlaubter Telefonwerbung durch strengere Regelungen zum Einsatz automatischer Anrufmaschinen. Zudem unterwirft es den Abschluss von Verträgen über Gewinnspieldienste einem Formerfordernis und begrenzt die finanziellen Anreize für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

Der Bundesrat hatte zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung bereits im Mai 2013 Stellung genommen.

Ausschussempfehlungen

Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, das Gesetz zu billigen.

Tagesordnungspunkt 11

Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten

Drucksache 641/13

Das Gesetz soll die Europäische Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels in nationales Recht umsetzen. Hierzu erweitert es zum Beispiel die entsprechende Vorschrift des Strafgesetzbuchs auf Fälle des Menschenhandels zum Zweck der Ausnutzung strafbarer Handlungen und der Bettelei. Zudem soll das Gesetz die Rahmenbedingungen für Prostituierte verbessern, indem es Prostitutionsstätten zukünftig einer gewerberechtlichen Überwachung unterwirft.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 641/1/13

Im Innenausschuss ist eine Empfehlung nicht zu Stande gekommen. Die übrigen beratenden Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes anzurufen. Sie vertreten mehrheitlich die Auffassung, dass der Beschluss des Bundestages hinter den Vorgaben der Richtlinie zurückbleibt und dem Ziel der Bekämpfung des Menschenhandels nicht gerecht wird. Das Gesetz beinhalte lediglich eine Minimallösung und lasse die Gelegenheit ungenutzt, umfassende Maßnahmen zu ergreifen.

Tagesordnungspunkt 13

Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Drucksache 643/13

Das Gesetz dient der Umsetzung der Europäischen Richtlinie über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke in nationales Recht. Zudem führt es ein Zweitverwertungsrecht für Autoren von wissenschaftlichen Beiträgen in regelmäßig erscheinenden Werken ein.

Der Bundesrat hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung bereits am 3. Mai 2013 beraten und einige Änderungen gefordert. Der Bundestag hat das Gesetz mit Änderungen im Juni 2013 beschlossen und dabei zum Beispiel klargestellt, dass es einem Rechtsinhaber jederzeit möglich sein soll, einen Widerspruch gegen die kollektive Rechtewahrnehmung zu erklären.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 643/1/13

Rechts- und Kulturausschuss empfehlen dem Bundesrat, das Gesetz zu billigen.

Der Kulturausschuss macht in einer begleitenden Entschließung jedoch zugleich deutlich, dass die vom Bundesrat in den vergangenen Jahren formulierten Anforderungen an ein wissenschaftsadäquates Urheberrecht noch nicht vollständig aufgegriffen wurden. Er erwartet, dass die neue Bundesregierung umgehend nachhaltige Regelungen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Intranet von Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen erarbeitet.

Tagesordnungspunkt 15

Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung des permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleichs beim Lohnsteuerabzug für Aushilfskräfte und kurzfristige Beschäftigungen

Antrag des Freistaates Bayern

Drucksache 670/13

Bayern möchte mit seinem Gesetzentwurf das Verfahren des Lohnsteuerabzugs bei Aushilfskräften und kurzfristig Beschäftigten vereinfachen. Hierzu schlägt das Land vor, den sogenannten permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich weiteranzuwenden, der nach einer Rechtsänderung aus dem Jahr 2011 ansonsten nur noch in durchgängigen Beschäftigungsverhältnissen beim selben Arbeitgeber möglich wäre.

Nach Darstellung des antragstellenden Landes würde ohne die Rechtsänderung bei Arbeitnehmern, die neben ihrem Hauptberuf einem Nebenjob nachgehen, regelmäßig ein zu hoher Lohnsteuerabzug vorgenommen, der erst nach Ablauf des Kalenderjahres im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ausgeglichen werden könnte.

Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 20. September 2013 vorgestellt. Bayern hat die sofortige Entscheidung in der Sache beantragt.

Tagesordnungspunkt 16 a

Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg

Drucksache 671/13

Tagesordnungspunkt 16 b

Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung

Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg

Drucksache 672/13

Hamburg setzt sich für verbesserte Möglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität ein. Mit seinem Gesetzentwurf möchte das Land daher rechtssichere Regelungen zu Parkvorrechten und Parkgebührenbefreiungen für Elektrofahrzeuge in das Straßenverkehrsgesetz aufnehmen. Durch die vorgeschlagenen Rechtsänderungen könnten kostenfreie Stellflächen für Elektrofahrzeuge an speziell eingerichteten Ladestationen geschaffen werden.

Damit Elektrofahrzeuge auch unproblematisch zu erkennen sind, schlägt Hamburg zudem die Einführung eines blauen Kennzeichens für diese Automobile vor.

Die Vorlagen werden in der Plenarsitzung am 20. September 2013 vorgestellt und den zuständigen Ausschüssen zur Beratung überwiesen.

Tagesordnungspunkt 75

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und zur Verhinderung der Umgehung von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen

Antrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz

Drucksache 687/13

Die antragstellenden Länder wollen stärker gegen den Missbrauch von Werkverträgen und die Umgehung von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen vorgehen. In ihrem Gesetzentwurf schlagen sie daher entsprechende Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie des Betriebsverfassungsgesetzes vor. So wollen sie zum Beispiel die bereits bestehende Verpflichtung des Arbeitgebers, den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über den beabsichtigten Einsatz von Werkvertragsbeschäftigten unterrichten zu müssen, gesetzlich klarstellen. Zudem sollen die Rechte des Betriebsrates im Zusammenhang mit Werkverträgen grundsätzlich erweitert werden.

Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 20. September 2013 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Tagesordnungspunkt 18

Entschließung des Bundesrates zur Weiterförderung des XENOS-Sonderprogramms "Ausstieg zum Einstieg"

Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hamburg

Drucksache 557/13

Die antragstellenden Länder setzen sich für Aussteiger-Programme aus dem Rechtsextremismus ein.

Mit einem Entschließungsantrag möchten Sie daher die Bundesregierung auffordern, auch nach dem Auslaufen des "Xenos-Sonderprogramm Ausstieg zum Einstieg" die nahtlose Weiterfinanzierung und den bedarfsgerechten Ausbau der Aussteigerprojekte in den Ländern zu sichern und entsprechende Bundesmittel zur Verfügung zu stellen. Ein Auslaufen der aktiven Aussteiger-Projekte wäre insbesondere angesichts der Aufdeckung der Morde der NSU-Terrorzelle ein fatales Zeichen.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 557/1/13

Die beratenden Ausschüsse empfehlen, die Entschließung zu fassen. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik möchte allerdings klarstellen, dass es allen Ländern möglich sein muss, vom Bund geförderte Aussteigerprogramme durchzuführen.

Tagesordnungspunkt 19

Entschließung des Bundesrates zur Weiterförderung des XENOS-Sonderprogrammes "ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt"

Antrag des Landes Niedersachsen

Drucksache 565/13

Niedersachsen setzt sich für die Integration von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ein. Mit seinem Entschließungsantrag möchte das Land daher die Bundesregierung auffordern, das XENOS-Sonderprogramm "ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt" in den kommenden Jahren weiterzuführen, die entstandenen Strukturen und Hilfsangebote weiterhin zu unterstützen und entsprechende Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen. Das Programm unterstützt insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene bei der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und hat sich aus Sicht Niedersachsens bewährt. Mit dem Auslaufen der Förderperiode 2007-2013 stünden die erforderlichen Mittel ohne Weiterfinanzierung durch den Bund nicht mehr zur Verfügung.

Ausschussempfehlungen

Die beratenden Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.

Tagesordnungspunkt 22

Entschließung des Bundesrates für eine gerechte und zukunftsorientierte Wirtschafts-, Steuer- und Sozialpolitik in Deutschland

Antrag des Landes Hessen

Drucksache 680/13

Hessen spricht sich für mehr Gerechtigkeit und gegen neue Belastungen und Steuererhöhungen für Bürger und Unternehmen in Deutschland aus. Mit seinem Entschließungsantrag möchte das Land daher die Bundesregierung u.a. auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Steuermehreinnahmen des Staates infolge kalter Progression durch gezielte Tarifsenkungen an die Bürgerinnen und Bürger zurückgibt. Zudem soll sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene weiterhin gegen aggressive Steuergestaltungen einsetzen und derzeit noch legale Steuerschlupflöcher schließen.

Das Land betont, dass es in einer gerechten, modernen und wachstumsorientierten Wirtschafts-, Steuer- und Sozialpolitik eine zentrale Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand sieht. Neue Belastungen und Steuererhöhungen würden die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Bürger und Unternehmen schwächen. Sie träfen nicht nur die Menschen, sondern auch den unternehmerischen Mittelstand und damit das Rückgrat der deutschen Wirtschaft.

Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 20. September 2013 vorgestellt.

Tagesordnungspunkt 1 a

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014)

Drucksache 600/13

Tagesordnungspunkt 1 b

Finanzplan des Bundes 2013 bis 2017

Drucksache 601/13

Die Bundesregierung legt den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2014 und den Finanzplan für die Jahre 2013 bis 2017 vor. Das Gesamtvolumen des Haushalts soll demnach rund 295 Milliarden Euro betragen. Die Kreditermächtigung beträgt 6,15 Milliarden Euro. Im Finanzplan weist die Bundesregierung darauf hin, dass sie für den mittelfristigen Schätzzeitraum (2015-2017) mit einem BIP-Zuwachs von real rund 1,4 Prozent pro Jahr rechnet. Zudem geht sie davon aus, dass der Bundeshaushalt ab dem Jahr 2015 ohne neue Schulden auskommt.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 600/1/13

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu den Vorlagen Stellung zu nehmen. Er kritisiert, dass es die Bundesregierung trotz günstiger wirtschaftlicher Entwicklung versäumt hat, den Bundeshaushalt zukunftssicher auszugestalten. Zudem weist er darauf hin, dass nach wie vor erhebliche Risiken für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die öffentlichen Haushalte bestehen. Hierzu zählten insbesondere die Möglichkeit steigender Zinssätze und eine denkbare erneute Verschärfung der Krise im Euroraum. In diesem Zusammenhang kritisiert er besonders, dass die Bundesregierung auch im Haushaltsentwurf 2014 wieder Reserven der Sozialversicherung zur Verbesserung der Haushaltssituation verwenden will, indem sie zum Beispiel erneut den Zuschuss an den Gesundheitsfonds kürzt. Der Ausschuss hält außerdem eine Anhebung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer von 42 auf 49 Prozent und die Wiedereinführung der Vermögensteuer für erforderlich.

Tagesordnungspunkt 25

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Postgesetzes

Drucksache 627/13

Der Gesetzentwurf soll die Wettbewerbsbedingungen auf dem Postmarkt optimieren, um zusätzliche Wachstums- und Beschäftigungsimpulse freizusetzen. Die Stärkung des Wettbewerbs soll vor allem die Marktzutrittschancen für mittelständische Unternehmen verbessern. Zudem sieht der Entwurf vor, die Missbrauchsaufsicht durch die Bundesnetzagentur zu erweitern. Hierzu führt er unter anderem eine Vorlagepflicht für Entgelte marktbeherrschender Anbieter im Geschäftskundensegment ein.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 627/1/13

Der federführende Wirtschaftsausschuss lehnt den Gesetzentwurf ab. Er bezweifelt, dass sich die vorgesehenen Regelungen als wirksame Instrumente gegen Wettbewerber erweisen können, die mit Dumpinglöhnen in den Markt drängen. Zudem könne der Entwurf die Sicherstellung eines leistungsfähigen Universaldienstes nicht gewährleisten, wobei von einer nachlassenden Qualität der flächendeckenden Postuniversaldienstleistung insbesondere die Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen wären.

Tagesordnungspunkt 38

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung

Drucksache 512/13

Die Europäische Kommission möchte einen Beitrag leisten, um Steuerhinterziehung künftig effektiver bekämpfen zu können. Hierzu schlägt sie vor, den automatischen Informationsaustausch zwischen den Steuerverwaltungen in der EU zu erweitern und den Anwendungsbereich der bisherigen Regelungen auszudehnen. Nach dem Vorschlag würden künftig Dividenden, Veräußerungsgewinne sowie alle anderen Arten von Finanzeinkünften und Kontoguthaben in die Liste der Einkunftsarten aufgenommen, über die innerhalb der EU automatisch Informationen auszutauschen sind. Die EU erhielte hierdurch weltweit das umfassendste System eines automatischen Informationsaustauschs.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 512/1/13

EU- und Finanzausschuss begrüßen den Vorschlag ausdrücklich. Ein umfassender Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten sei das wirksamste Mittel gegen Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung. Sie fordern die Bunderegierung auf, die noch offenen Fragen der praktischen Umsetzung zu klären und die Länder hierbei frühzeitig in die Diskussion einzubeziehen.

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, von der Vorlage lediglich Kenntnis zu nehmen.

Tagesordnungspunkt 66

Neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Drucksache 810/12

Die Verordnung steht im Zusammenhang mit der vom Bundesrat am 5. Juli 2013 endgültig verabschiedeten Reform des Flensburger-Punktesystems, die im Vermittlungsausschuss in einigen Punkten noch verändert worden war. Die Verordnung enthält Änderungen und redaktionelle Anpassungen, die nach der umfassenden Neuregelung des Punktekatalogs erforderlich sind. Zudem erhöht sie zahlreiche Geldbußen zu verschiedenen Verkehrsdelikten. So sollen zum Beispiel Verstöße gegen die Winterreifenpflicht künftig 60 statt 40 Euro kosten. Gleiches gilt für das unerlaubte Telefonieren mit dem Handy.

Ausschussempfehlungen

Drucksache 676/13

Verkehrs- und Innenausschuss empfehlen dem Bundesrat, der Verordnung in einer Neufassung zuzustimmen. Diese berücksichtigt die aufgrund der Ergebnisse im Vermittlungsausschuss notwendigen Änderungen und formalen Anpassungen. Der Rechtsausschuss hat von einer Empfehlung abgesehen.

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