
Bundespräsidialamt
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Bundesratspräsident Stephan Weil vertritt vom 12. bis 19. sowie vom 25. bis 28. August 2014 Bundespräsident Joachim Gauck.
Vom 20. bis 24. August 2014 übernimmt Vizepräsident Volker Bouffier die Vertretung, da Präsident Weil sie wegen Terminkollisionen in dieser Zeit nicht selbst ausüben kann.
Artikel 57 des Grundgesetzes sieht vor, dass der Präsident des Bundesrates die Befugnisse des Bundespräsidenten wahrnimmt, wenn dieser verhindert ist.
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