26.01.2018

Verpflichtung zur Wachsamkeit Bundesratspräsident Michael Müller zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2018

Foto: Michael Müller

© Bundesrat | Sascha Radke

"Wir dürfen rassistischer und antisemitischer Hetze und Ausgrenzung keinen Raum geben. Wir müssen ihnen Aufklärung und Wachsamkeit der Zivilgesellschaft und des Rechtsstaates entgegenstellen," erklärt Bundesratspräsident Michael Müller anlässlich des Gedenktags für die Opfer des Nationalsozialismus.

"Wir erinnern uns am 27. Januar an die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau im Jahre 1945 und das Ende des Holocausts, dem Millionen unschuldiger Menschen, Nachbarn, Freunde und Familienmitglieder, zum Opfer gefallen sind. Es ist unsere Verpflichtung, solch ein abscheuliches Verbrechen nie wieder geschehen zu lassen," unterstreicht der Bundesratspräsident. "Wir können das Verbrennen von Flaggen des Staates Israel auf unseren Straßen nicht hinnehmen. Wir müssen verhindern, dass alte und neue Formen des Antisemitismus und Rassismus alltäglicher Begleiter werden. Wer die Gedenkstätte des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau besucht, erlebt welche Grausamkeiten uns drohen, wenn wir untätig bleiben."

Historische Verpflichtung

Der damalige Bundespräsident Roman Herzog proklamierte 1996 den Gedenktag zur Erinnerung an die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau am 27. Januar 1945. Müller hierzu: "Roman Herzog hat uns mit diesem Tag nicht nur an unsere historische Verpflichtung erinnert, sondern auch an die nötige Wachsamkeit für unsere Gegenwart und Zukunft. Dafür sind wir ihm zu großem Dank verpflichtet."

Bundesratspräsident Michael Müller wird am Mittwoch, den 31. Januar 2018, an der Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus im Bundestag teilnehmen.

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