22.04.2020

Europakammer behandelt EU-Maßnahmenpaket zur Bewältigung der Corona-Pandemie

Foto: Flagge der Europäischen Union vor dem Bundesratsgebäude

Europa

© Bundesrat | Dirk Deckbar

Die Europakammer des Bundesrates hat sich im Umfrageverfahren mit europäischen Initiativen befasst, die die Kommission am 2. April 2020 vorgeschlagen hatte, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Krise abzumildern und Europas Wirtschaft zu mobilisieren. Die Umfrage wurde am 21. April 2020 beendet. Der europäische Rat befasst bereits am 23. April mit den Maßnahmen.

Die Kommission schlägt einen europäischen Plan für ein Kurzarbeitergeld namens „SURE“ vor. Es handelt sich um ein befristetes Instrument, mit dem bis zu 100 Milliarden Euro zum Schutz von durch die Corona-Pandemie bedrohten Arbeitsplätzen und Erwerbstätigen bereitgestellt werden sollen (BR-Drucksache 175/20).

Alle Strukturfonds zur Bewältigung von Corona

Ferner will sie alle verfügbaren Strukturfonds-Mittel ausschließlich zur Bewältigung der Corona-Krise umwidmen (BR-Drucksache 174/20). Die Finanzierung von Strukturfondsprojekten soll künftig zu 100 Prozent durch die EU erfolgen, d.h. ohne nationale Kofinanzierung.

Auch der Europäische Hilfsfonds für armutsgefährdete und von sozialer Ausgrenzung bedrohte Personen (EHAP) wird neu ausgerichtet (BR-Drucksache 176/20): Materielle Unterstützungen, wie die Einführung elektronischer Gutscheine für Hilfsbedürftige, sollen einhergehen mit Maßnahmen zur sozialen Inklusion wie Beratung und Betreuung, um Menschen aus der Armut zu helfen.

Hilfe soll es auch für den Fischereisektor geben (BR-Drucksache 177/20). Die Fischer sollen für die vorübergehende Einstellung der Fischerei und die Lagerhaltung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen Unterstützung erhalten.

Krise auch eine Bewährungsprobe für Europäische Union

Zum Verfahren der Europakammer erklärte die Vorsitzende, Brandenburgs Europaministerin Katrin Lange:

"Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie werden sehr weitreichend sein. Das zeigt sich schon jetzt überdeutlich in ganz Europa. Zur Bewältigung dieser Folgen brauchen wir auch einen wirksamen Beitrag der Europäischen Union. Diese Krise ist somit auch eine Bewährungsprobe für die EU selbst. Die deutschen Länder haben sich deshalb im Rahmen ihrer europapolitischen Mitverantwortung eingehend mit den geplanten Maßnahmen befasst."

Europakammer ersetzt Plenum

Nach dem Grundgesetz gelten die Beschlüsse der Europakammer als solche des Bundesrates. Das Gremium ist eigens für Eilfälle geschaffen worden. Es tagt dann, wenn die Behandlung von EU-Vorlagen nicht mehr aufgeschoben werden kann. Meistens führt die Europakammer ihr Votum jedoch durch schriftliche Umfragen herbei.

Wechselnder Vorsitz

Kommt sie hingegen im Bundesrat zusammen, dann entsendet jedes Land ein ordentliches oder ein stellvertretendes Bundesratsmitglied. Die Mehrheitsverhältnisse entsprechen denen des Plenums. Der Vorsitz wechselt und orientiert sich an der jeweiligen Präsidentschaft im Bundesrat. Die Europakammer wurde bisher 28. Mal befasst - zuletzt 2017.

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